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LUGAS: Das steckt hinter dem Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem
Seit Juli 2021 ist das Online-Glücksspiel deutschlandweit möglich. Allerdings müssen strenge Auflagen von den Anbietern und Spielern erfüllt werden. Um diese zu überwachen, wurde ein staatliches IT-System eingeführt, an das sich die Anbieter in Deutschland anschließen müssen: das LUGAS.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, was sich hinter diesem Namen verbirgt. Gleichzeitig erfährst du, wie dein LUGAS Limit die Einzahlungen, aber auch dein Spiel bei mehreren Anbietern beeinflusst. Außerdem erklären wir dir, wie du dein Limit ändern und deine Daten löschen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist LUGAS? Das steckt hinter der zentralen Datenbank
Funktionsweise und Aufbau der LUGAS Datenbank
Die Gründe des Gesetzgebers: Deshalb braucht es LUGAS
Spielerschutz durch die Auswertung von Daten
Einzahlungslimit: Maximal 1.000 € monatlich - oder kann ich das LUGAS Limit erhöhen?
Spiellimit: Kein gleichzeitiges Spielen bei mehreren Anbietern
Datenlimit: Datenschutz bei LUGAS
Kritik am technischen Überwachungssystem LUGAS
LUGAS kontaktieren: An wen wende ich mich?
FAQs
Was ist LUGAS? Das steckt hinter der zentralen Datenbank
Die Abkürzung LUGAS steht für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Hinter diesem langen Namen verbirgt sich ein technisches Überwachungssystem, das Spielende schützen soll. Diese zentrale Datenbank wurde im Zuge des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) geschaffen, mit dem Online-Glücksspiele in ganz Deutschland gesetzlich zugelassen wurden.
Um als Anbieter eine Lizenz für den deutschen Markt zu erhalten, müssen jedoch strenge Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, an das System von LUGAS angeschlossen zu sein.
Funktionsweise und Aufbau der LUGAS Datenbank
LUGAS besteht dabei aus zwei Teilen. Genauer gesagt, aus zwei Zentraldateien: Der Aktivitätsdatei und der Limitdatei. Beide erfüllen jeweils eine zentrale Aufgabe, die im Zuge des GlüStV 2021 entstanden ist.
Die Aktivitätsdatei soll das Parallelspiel auf mehreren Plattformen verhindern, die Limitdatei die monatliche Einzahlungsgrenze durchsetzen.
Die Gründe des Gesetzgebers: Deshalb braucht es LUGAS
Wie bereits erwähnt, soll LUGAS die Ziele der Glücksspielgesetzgebung umsetzen. Diese werden im Glücksspielstaatsvertrag, § 1, wie folgt formuliert:
“Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
5. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.”
Weiter wird in diesen Absatz des Staatsvertrages erklärt: “Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.”
Eine dieser Maßnahmen ist LUGAS, das gegen betrügerische Machenschaften eingesetzt wird und beim Spielerschutz helfen soll.
Spielerschutz bei Glücksspiel- und Wettanbietern durch die Auswertung von Daten
Es sollen also vor allem die im GlüStV 2021 verankerten Schutzmaßnahmen durch das IT-System sichergestellt werden. Darunter werden die Limit- und Aktivitätsdatei zusammengefasst. Das bedeutet, dass beispielsweise die Einzahlungen und Anmeldungen der Spieler in LUGAS erfasst werden.
So kann mit Hilfe der zentralen Datenbank gewährleistet werden, dass die Spieler anbieterübergreifend das Einzahlungslimit einhalten. Oder, mit Blick auf die Aktivitätsdatei, nicht gleichzeitig in mehreren Online-Spielhallen aktiv sind.
Ermöglicht wird diese Überwachung durch die Auswertung der von den Glücksspielbetreibern selbst erfassten Daten. Diese werden auf Safe-Servern gespeichert, die von den Betreibern selbst eingerichtet und gewartet werden müssen. Das Auswertungssystem soll anschließend auf diese Daten zugreifen können. Dabei wird betont, dass keine personenbezogenen Daten an die Glücksspielbehörde weitergegeben werden.
Laut Ronald Benter, Chef der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder), ist die Anbindung der Glücksspielanbieter an LUGAS von entscheidender Bedeutung. Dies sei ein wichtiger Schritt, um zu zeigen, dass die Anbieter gewillt seien, die Anforderungen zum Schutz der Spieler sicher zu stellen.
Einzahlungslimit: Maximal 1.000 € monatlich - oder kann ich das LUGAS Limit erhöhen?
LUGAS nutzt die Limit-Datei, um das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € anbieterübergreifend zu überwachen. Diese Maßnahme soll zum Spielerschutz beitragen, indem sie Spieler vor finanziellen Schwierigkeiten und übermäßigem Glücksspiel bewahrt.
Das heißt: Sobald du dein monatliches Limit bei einem Anbieter erreicht hast, kannst du auf keiner weiteren Plattform weiter Geld einzahlen. Spieler können zwar immer noch selbst geringere Limits festlegen, aber das Maximum von 1.000 € monatlich ist gesetzlich vorgeschrieben.
So kannst du das LUGAS Limit erhöhen
Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Spieler und Monat kann seit September 2023 in Ausnahmefällen erhöht werden. Möglich macht dies eine Änderung in der Erlaubnis einiger Online-Spielotheken.
Eine Erhöhung des Limits ist bis zu einem Betrag von monatlich 10.000 € möglich. Wichtig für dich: Dieses Limit ist nicht garantiert. Stattdessen musst du dein individuelles Limit durch eine Bonitätsprüfung bestätigen lassen.
War die Prüfung erfolgreich, wird die Limiterhöhung innerhalb von sieben Tagen umgesetzt. Möchtest du dein Einzahlungslimit künftig wieder herabsetzen, erfolgt die Änderung jederzeit sofort.
Spiellimit: Kein gleichzeitiges Spielen bei mehreren Anbietern
Die Aktivitätsdatei soll dazu beitragen, dass Spieler nicht gleichzeitig bei mehreren Anbietern spielen können. Wenn ein Spieler von einem Anbieter den Status “aktiv” im System erhält, kann dieser von keinem weiteren Anbieter aktiviert werden. Erst nach Beendigung der Spielaktivität bei einem Anbieter kann auf einer anderen Webseite gespielt werden.
Sollte dieser Status fälschlicherweise über einen längeren Zeitraum durchgehend bei einem Anbieter als aktiv gemeldet werden, stellt das System diesen Spieler nach einer gewissen Zeit automatisch auf inaktiv. Diese Maßnahme soll zu einem bewussten und verantwortungsvollen Online-Glücksspiel beitragen.
Datenlimit: Datenschutz im System
Bei der Übertragung der Daten an das Glücksspielaufsichtssystem sollen die Angaben der Spieler geschützt werden. Dabei soll die zentrale Datenbank keinen Zugriff auf personenbezogene Daten der Nutzer haben.
Da es bei LUGAS darum geht, die Kundenaktivitäten und Zahlungsvorgänge der Spieler zu überwachen, werden in den Dateien folgende Daten als Pseudonym hinterlegt:
Name
Geburtsdatum
Anschrift
getätigte Einzahlungen: Betrag und Datum sowie Gesamtsumme aller Einzahlungen
ein mögliches individuelles Einzahlungslimit
Aktivität: aktiv oder inaktiv
Du selbst kannst die zentralen Dateien nicht einsehen. Nur die Glücksspielanbieter haben einen autorisierten Zugang, mit dem sie die folgenden Möglichkeiten haben:
Registrierung eines Spielers
Änderung von Spielerdaten (führt zu einer Änderung des Spielerpseudonyms)
Änderung der Spieler-ID
Abmeldung eines Spielers
Löschung deiner Daten bei LUGAS: So geht’s
Du selbst kannst deine Daten bei LUGAS nicht löschen, da du als Spieler keinen Zugriff auf das System hast. Wir zeigen dir hier, wie du dennoch schnell und einfach die Löschung deiner Daten veranlassen kannst.
1. Melde dich bei deinem Glücksspielanbieter an
2. Finde den Kundenservice der Webseite heraus
3. Kontaktiere den Anbieter
4. Beantrage dabei die Löschung deines Spielerkontos
5. Der Anbieter wird anschließend deine Daten bei LUGAS löschen
Kritik am technischen Überwachungssystem LUGAS
Das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem wurde zwar von einigen Anbietern bereits übernommen, dennoch stehen diesem viele kritisch gegenüber. So haben bereits zur Einführung sechs Anbieter gegen das umstrittene System geklagt.
Bei einem Online-Seminar “LUGAS und Datenschutz” hat der “Behörden Spiegel” im Mai 2022 Experten eingeladen, um deren Perspektiven besser zu verstehen. Das Video hierzu findest du im weiteren Verlauf des Artikels.
Darin bezeichnet Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV), diese Sammlung von Spielerdaten als "weltweit einzigartig" und "ansatzlos". Der Grund dafür sei, dass zwischen Gelegenheitsspielern und spielsuchtgefährdeten Spielern kein Unterschied gemacht werde. Er erläutert außerdem, dass es aus Sicht der Industrie bereits Unzulänglichkeiten beim Glücksspielstaatsvertrag gäbe. Diese habe deshalb bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens datenschutzrechtliche Zweifel an den Zentraldateien angemeldet.
Vor allem der Spieler- und Datenschutz sei laut dem Experten bei LUGAS nicht ausreichend gewährleistet. Vielmehr handele sich um eine ansatzlose Erfassung von Kundendaten. Auch die Spieler, die keine Probleme hätten, würden. Dabei würde der Gesetzgeber die Anbieter in eine Zwickmühle bringen. Diese müssten auf der einen Seite ihre Lizenz sichern, zum anderen ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden. Beides in Einklang zu bringen, sei aktuell nur sehr schwer möglich.
LUGAS kontaktieren: An wen wende ich mich?
Bei LUGAS handelt es sich lediglich um ein System und nicht etwa ein Unternehmen oder eine eigene Behörde. Einen direkten Kontakt gibt es folglich nicht.
Sämtliche Anfragen rund um das System werden von der Glücksspielbehörde in Deutschland beantwortet. Seit dem 1. Januar 2023 ist dies die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, wobei der LUGAS Kontakt auch über das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt möglich ist.