Schweden: Glücksspielbehörde sanktioniert Sozialdemokratische Partei

Die Glücksspielbehörde hat gegen Schwedens Sozialdemokraten eine Sanktion verhängt – wegen gravierender Pflichtverstöße bei der Kombilotteriet.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 28.05.2025

Schweden: Glücksspielbehörde sanktioniert Sozialdemokratische Partei

Die Glücksspielbehörde hat gegen Schwedens Sozialdemokraten eine Sanktion verhängt – wegen gravierender Pflichtverstöße bei der Kombilotteriet.

Inhaltsverzeichnis

    Die schwedische Glücksspielaufsicht hat die Sozialdemokratische Partei (SAP), den Jugendverband SSU und den Frauenverband S-kvinnor verwarnt und eine Sanktionszahlung in Höhe von 3. Mio SEK [275.534 Euro] verhängt. Grund seien Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zusammenhang mit der Soziallotterie Kombilotteriet.

    Beanstandet wurden insbesondere der Vertrieb der Lotterie über externe Dienstleister sowie strukturelle Mängel bei Aufsicht und Kontrolle. Die Behörde stellt fest, dass zentrale gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten worden seien, insbesondere im Bereich Werbung, Verbraucherschutz und Fernabsatz.

    Aggressive Lottowerbung und intransparente Verkäufe

    Die beteiligten Organisationen hätten operative Aufgaben an Kombispel AB übertragen, das wiederum externe Telemarketingfirmen eingesetzt habe. Die Aufsicht habe festgestellt, dass die Lizenzinhaber ihrer gesetzlichen Verantwortung zur Überwachung der Geschäftstätigkeit nicht nachgekommen seien.

    Die beauftragten Firmen hätten aggressive Verkaufsmethoden angewendet, insbesondere gegenüber älteren Personen. In mehreren Fällen seien Verträge ohne ausreichende Information oder ausdrückliche Zustimmung abgeschlossen worden. Auch sei es zu wiederholten ungewünschten Kontaktaufnahmen gekommen.

    Die Werbung per Post sei nach Ansicht der Behörde irreführend gestaltet gewesen. Für Verbraucher sei nicht klar erkennbar gewesen, dass es sich bei dem Angebot um eine kostenpflichtige Lotterie im Abonnement gehandelt habe. Damit habe ein Verstoß gegen die Pflicht zur maßvollen und transparenten Werbung vorgelegen.

    Die Organisationen hätten zwar im Nachgang strukturelle Korrekturen vorgenommen, etwa durch interne Neubesetzungen, den Verzicht auf externe Telefonverkäufe und neue Kontrollmechanismen. Die Aufsicht halte diese Maßnahmen jedoch nicht für ausreichend, um die vorherigen Verstöße abzumildern.

    Lizenznehmer auch für Kooperationspartner verantwortlich

    Die Spelinspektionen stützt sich bei ihrer Entscheidung auf mehrere zentrale Bestimmungen des Glücksspielgesetzes. Die Organisationen hätten gegen Vorschriften zur Aufsichtspflicht, zum Spielerschutz sowie zur ordnungsgemäßen Auslagerung operativer Tätigkeiten verstoßen.

    Die Sanktion sei auf Basis des gemeldeten Jahresumsatzes von 137 Millionen Kronen festgesetzt worden. Der Betrag von drei Millionen Kronen entspreche etwa zwei Prozent und liege deutlich unter der gesetzlichen Höchstgrenze von zehn Prozent. Die Maßnahme sei dennoch angemessen und notwendig.

    Die Verstöße gelten nach Einschätzung der Behörde als gravierend. Zwar seien die beanstandeten Praktiken inzwischen eingestellt worden, doch sei unklar, über welchen Zeitraum die Missstände angedauert hätten. Die Pflichtverletzungen wiegten schwer und rechtfertigten sowohl die Verwarnung als auch die Geldbuße.

    Die Behörde betont, dass Lizenzinhaber auch dann voll verantwortlich bleiben, wenn sie operative Aufgaben an Dritte übertragen. Die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Fairness und Kontrolle müssten jederzeit gewährleistet sein – unabhängig von der gewählten Struktur.

    Quellen: Spelinspektionen, SVT Nyheter

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