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Glücksspielstaatsvertrag im Konflikt mit dem Datenschutz

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Glücksspielstaatsvertrag im Konflikt mit dem Datenschutz

Inhaltsverzeichnis

    Datenschutz und bundesweite Spielerdatei

    Auf dem deutschen Glücksspielmarkt weht nun ein anderer Wind. Mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021 sind Online-Spielotheken auch in Deutschland offiziell erlaubt. Unter Einhaltung strenger Auflagen ist es den Glücksspielanbietern möglich, eine deutsche Lizenz zu erwerben. Damit verbunden sind allerdings eine Vielzahl neuer Regelungen, die den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten sollen. Neben einem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich und der Begrenzung der Spin Einsätze auf 1 €, wurde auch eine bundesweite Spielerdatei eingeführt. Wozu diese Spielerdatenbank dient und warum sie im Konflikt mit dem Datenschutz steht, erfährst du im Folgenden.

    Wozu eine bundesweite Spielerdatenbank?

    Die bundesweite Spielerdatenbank dient als Instrument zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Spielsucht. Jegliche Anbieter von Glücksspielen in Deutschland sind dazu verpflichtet, Spieler durch eine Ausweiskontrolle zu identifizieren. Dabei werden unter anderem die folgenden Daten erhoben: Name, Geburtsdatum, Adresse, usw. Diese Angaben werden dann mit einer Sperrdatei abgeglichen. Die bundesweite Sperrdatei enthält die Spieler, die spielsuchtgefährdet oder bereits pathologische Spieler sind. Personen, die in der Spielersperrdatei stehenden, dürfen über einen gewissen Zeitraum nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen. 

    Um in der Sperrdatei zu landen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn du selbst erkannt hast, dass dein Spielverhalten nicht mehr im Rahmen ist und du Hilfe brauchst, kannst du eine Selbstsperre beantragen. Die zweite Variante ist eine Fremdsperre, diese kann aufgrund der Wahrnehmung des Casino-Personals, der Meldung Dritter (z.B. Familie/ Freunde) oder anderen Anhaltspunkte erfolgen. Bei einer Fremdsperre hat der Spieler zudem die Möglichkeit, eine eigene Stellungnahme abzugeben. 

    Die Dauer der Sperre muss mindestens ein Jahr betragen. Bei einer Selbstsperre kann der Spieler jedoch einen abweichenden Zeitraum beantragen, dieser darf 3 Monate aber nicht unterschreiten. Eine Aufhebung der Sperre kann ebenfalls erfolgen, hierbei muss der gesperrte Spieler einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dies kann frühestens nach Ablauf der Sperre geschehen. 

    Schutz vor Spielsucht oder Totalüberwachung?

    Auf den ersten Blick ist die bundesweite Spielerdatei ein hilfreiches Instrument, um die Spieler vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Doch der Glücksspielstaatsvertrag beinhaltete einige Maßnahmen zum Spielerschutz, die der Datenschutzverordnung widersprechen. Fraglich ist daher, ob die Spielerschutz-Maßnahmen die Minderheit der Problemspieler schütze oder alle Spieler einer kategorischen „Totalüberwachung“ aussetze. Kritische Aspekte sind unter anderem die Folgenden: 

    • In einer zentralen Datenbank sollen alle Glücksspieler in Deutschland gespeichert werden 

    • Die Einsätze der Spieler sollen anbieterübergreifend erfasst und begrenzt werden 

    • Um pathologische Glücksspieler zu erkennen, soll im Hintergrund eine Software laufen, die das Spielverhalten eines jeden Spielers analysiert 

    • Jeder Anbieter soll die Daten aller Spieler vorrätig haben, damit das Spielverhalten auch rückblickend nachvollzogen werden kann. 

    Aufgrund der oben genannten Punkte ruft der Glücksspielstaatsvertrag die Datenschützer auf den Plan. Bei den umfassenden Maßnahmen fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit, die Schutzmaßnahmen in allen Ehren, doch die wenigsten Spieler zeigen ein auffälliges Verhalten. Durch die Gesetzesänderung ist es den deutschen Spielern nicht mehr möglich, anonym zu spielen. Jedes Spiel und jeder Einsatz wird auf dem Spielerkonto registriert. Hinzu kommt, dass die personenbezogenen Daten aller Glücksspiel-Teilnehmer erhoben und gespeichert werden, auch von Spielern, die keine Suchtprobleme haben. Die Spielerdatei macht daher den Anschein einer zentralen Vorratsdatenspeicherung. Datenschutzrechtlich sind die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sehr bedenklich. 

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    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

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