Bet3000 erhält Sportwettenlizenz zurück

Bet3000 erhält Sportwettenlizenz zurück: Gericht erklärt Lizenzentzug für rechtswidrig

Sabine Löwenberger Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 17.06.2025

Bet3000 erhält Sportwettenlizenz zurück

Bet3000 erhält Sportwettenlizenz zurück: Gericht erklärt Lizenzentzug für rechtswidrig

Inhaltsverzeichnis

    Bet3000 erhält Lizenz zurück: Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Halle

    Der Sportwettenanbieter Bet3000, betrieben von der IBA Entertainment Ltd., hat einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Mit Beschluss vom 4. Juni 2025 (Az.: 7 B 182/24 HAL) entschied das Verwaltungsgericht Halle, dass der Lizenzentzug durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) rechtswidrig war.

    Hintergrund des Lizenzentzugs

    Damit darf Bet3000 wieder in vollem Umfang sowohl sein Online- als auch sein stationäres Sportwettenangebot in Deutschland betreiben und sich weiterhin auf seine bundesweit gültige Sportwettenkonzession berufen.

    Im Juli 2024 hatte die GGL die bundesweit gültige Lizenz von Bet3000 unter Berufung auf technische Mängel entzogen. Konkret bemängelte die Behörde vermeintliche Defizite im IT-Aufsichtssystem LUGAS und sprach dem Unternehmen die Zuverlässigkeit ab.

    So hieß es seitens des Unternehmens:

    „Ohne Gewährung einer Frist, Maßnahmen umsetzen zu können, wurde Bet3000 von der Whitelist der erlaubten Glücksspielanbieter in Deutschland gestrichen.“

    Der Lizenzentzug betraf sowohl das Online-Angebot als auch die stationären Wettannahmestellen. Darüber hinaus informierten Landesbehörden die mehr als 250 Franchise-Partner, dass mit dem Entzug der Lizenz auch deren Betriebserlaubnisse erloschen seien.

    Vollumfängliche gerichtliche Entscheidung zugunsten von Bet3000

    Bereits kurz nach dem Lizenzentzug reichte Bet3000 Klage gegen die Entscheidung ein. Am 6. August 2024 konnte durch eine Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt zumindest der stationäre Betrieb wiederaufgenommen werden. Vermittlungsversuche mit der GGL blieben jedoch erfolglos.

    Das Verwaltungsgericht Halle stellte nun klar, dass der Widerrufsbescheid der GGL in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft war. Das Gericht betonte:

    „Insbesondere die Anordnung des Sofortvollzugs sei unzureichend begründet, fehlerhaft und damit ebenfalls rechtswidrig.“

    Zudem wäre die Verhängung milderer Mittel, wie etwa einer öffentlichen Abmahnung, angemessen gewesen. Dies sei gesetzlich vorgesehen und bei anderen Anbietern auch praktiziert worden.

    Die Entscheidung des Gerichts berücksichtigte auch die massiven wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen: Über 1.500 Arbeitsplätze standen auf dem Spiel. Hunderte Franchise-Partner bangten um ihre Existenz. Das Gericht kritisierte, dass die GGL diese Aspekte nicht ausreichend in ihre Entscheidungsfindung einbezogen habe.

    Kritik an der uneinheitlichen Sanktionspraxis der GGL

    In der Öffentlichkeit übte das Unternehmen scharfe Kritik an der Vorgehensweise der GGL. Geschäftsführerin Melina Borisic warf der Behörde in einem offenen BriefMachtmissbrauch, Intransparenz und respektlosen Umgang mit regulierten Anbietern“ vor und sprach von einer „öffentlich finanzierten Willkür“.

    Laut Borisic seien technische Probleme längst behoben gewesen, der Dialog mit der GGL aber ins Leere gelaufen. Vermittlungsversuche mit der Behörde während des Verfahrens hätten bedauerlicherweise zu keinem Ergebnis geführt, so das Unternehmen.

    Bet3000 kritisierte zudem die ungleiche Behandlung durch die Behörde: Während anderen Anbietern bei ähnlichen Verstoßen lediglich öffentliche Abmahnungen oder Anhörungen ausgesprochen wurden, habe man Bet3000 die Konzession komplett entzogen.

    Bedeutung für die deutsche Glücksspielbranche

    Die Entscheidung könnte Signalwirkung für die gesamte deutsche Glücksspielbranche haben. Seit der Gründung der GGL 2021 steht die Behörde immer wieder wegen langsamer Verfahren, mangelnder Kommunikation und praxisferner Vorgaben in der Kritik. Der Fall Bet3000 stellt diese Vorwürfe erneut ins Rampenlicht.

    Bet3000 bedankte sich in einer Mitteilung ausführlich bei allen Kunden, Mitarbeitern, Franchise-Partnern und Unterstützern:

    „Auf der Grundlage der gerichtlichen Bestätigung bekräftigt die Bet3000-Gruppe ihren Anspruch als einer der führenden Anbieter im deutschen Sportwettenmarkt. Wir setzen weiterhin auf höchste technische Standards, Top-Produkte und große Transparenz für alle unsere Kunden.“

    Aktuell befindet sich die Website von Bet3000 noch im Wartungsmodus. Wann genau das Online-Angebot wieder startet und ein Login wieder möglich ist, bleibt bislang offen. Klar ist jedoch: Mit der Rückkehr auf die Whitelist der GGL steht dem Online-Comeback nichts mehr im Wege.

    Quelle:

    Bet3000

    Bildquelle:

    Bet3000

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