Bet3000 erhebt harsche Kritik an GGL in Offenem Brief

Anbieter Bet3000: Offener Brief als Brandrede gegen die GGL

Sabine Löwenberger Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 27.05.2025

Bet3000 erhebt harsche Kritik an GGL in Offenem Brief

Anbieter Bet3000: Offener Brief als Brandrede gegen die GGL

Inhaltsverzeichnis

    Kritik, Klage, Konsequenzen: Der Fall BET3000 und die Krise der Glücksspielregulierung

    Melina Borisic, Geschäftsführerin der Verwaltungsfirma der BET3000 Gruppe, hat sich mit einem offenen Brief an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – und ließ dabei kein gutes Haar an der Institution. Unter dem Titel „Wenn Regulierung zur Karikatur wird – eine bittere Zwischenbilanz“ prangerte Borisic nicht nur die ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Behandlung ihres Unternehmens an, sondern warf der GGL gravierende strukturelle und rechtsstaatliche Mängel vor.

    Öffentlich finanzierte Willkür - Schwere Vorwürfe gegen die GGL

    Der Offene Brief an die GGL beginnt mit einem Vorwurf gegen die Vorgehensweise der Behörde:

    „Was wir in den vergangenen Monaten erleben mussten, ist keine Form moderner Regulierung – es ist ein Akt öffentlich finanzierter Willkür. Sie sind das Paradebeispiel dafür, wie man eine Branche mit maximalem Aufwand gegen die Wand fährt – und sich dabei auch noch im Recht fühlt.“

    Konkret kritisiert BET3000, dass dem Unternehmen am 25. Juli 2024 ohne Vorwarnung die Lizenz entzogen wurde – angeblich aufgrund technischer Mängel im Online-Vertrieb aus dem Jahr 2023.

    Diese seien jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits vollständig behoben gewesen. Der Versuch, eine außergerichtliche Lösung zu finden, sei von der Behörde „aktiv verhindert“ worden.

    Rechtliche Schritte gegen den Lizenzentzug

    Die Entscheidung der GGL traf die IBA Entertainment Ltd., die unter der Marke BET3000 in Deutschland Sportwetten anbietet, mit voller Wucht: Sofortiger Lizenzentzug, Entfernung von der Whitelist, Einstellung des gesamten Betriebs – auch der über 200 stationären Wettvermittlungsstellen, obwohl dort kein technisches Problem bestand. Simon Springer, Direktor der IBA Entertainment Ltd., erklärte:

    „Der einzige Vorwurf der GGL bezieht sich auf eine technische Regelung im Online-Vertrieb, die keine derart drastische Maßnahme rechtfertigt.“  

    Das Unternehmen legte umgehend Klage beim Verwaltungsgericht Halle sowie einen Eilantrag ein und verwies auf die laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgeschriebene abgestufte Vorgehensweise bei Regelverstößen: Erst Ermahnung, dann Fristsetzung – nicht sofortiger Lizenzentzug. Diese Schritte habe die GGL übersprungen.

    600 Seiten technische Analyse – ignoriert und „kopiert“?

    Besonders schwer wiegt aus Sicht von BET3000 ein weiterer Vorgang: Am 19. Februar 2025 habe das Unternehmen der GGL über 600 Seiten technischer Dokumentation übermittelt – inklusive Fehleranalysen, Lösungsvorschlägen und Stichproben. Dies geschah freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung.

    Doch statt Anerkennung oder konstruktivem Feedback: Funkstille. Wochen später erschien ein GGL-Dokument mit dem Titel „Technische Erwartungshaltung“, das inhaltlich auffällig viele Übereinstimmungen mit den zuvor eingereichten Unterlagen von BET3000 aufwies – jedoch ohne jede Quellenangabe.

    In ihrem offenen Brief spottete Borisic:

    „Es fehlte nur noch das BET3000-Logo auf dem Deckblatt.“

    Auf Nachfrage habe die GGL zunächst die Rückgabe der Ordner verweigert und erst 11 Tage später herausgegeben – unter der absurden Annahme, sie könne diese Unterlagen „dauerhaft behalten“.

    Teilerfolg: Stationärer Betrieb darf wieder aufgenommen werden

    Nach monatelangem juristischem Ringen konnte BET3000 am 6. August 2024 einen ersten Teilerfolg erzielen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gewährte vorläufigen Rechtsschutz, wodurch BET3000 seine stationären Wettbüros wieder öffnen durfte. Der Eintrag auf der Whitelist wurde entsprechend aktualisiert – jedoch nur für das terrestrische Angebot, nicht für den Online-Vertrieb.

    Ein Vertreter der IBA erklärte dazu:

    „Das Gericht hat bisher nur eine vorläufige Abwägung vorgenommen, in der Sache noch nicht entschieden. (…) Offenbar geht das Gericht zutreffend auch davon aus, dass die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten teilbar sei.“

    Rund 1.000 Arbeitsplätze in Wettbüros konnten so zunächst gesichert werden. Das Online-Angebot bleibt weiterhin ausgesetzt.

    Finanzielle und gesellschaftliche Folgen

    Der wirtschaftliche Schaden durch den Lizenzentzug ist erheblich: Über 55 Millionen Euro an Steuerausfällen – darunter Sportwettsteuer, Einkommens- und Gewerbesteuern – habe der Staat durch die GGL-Entscheidung eingebüßt, so BET3000. „Geld, das in Bildung, Infrastruktur oder soziale Sicherheit hätte investiert werden können“, heißt es weiter.

    BET3000 weist darauf hin, dass man seit über 40 Jahren im Markt aktiv sei, über 1.500 Arbeitsplätze biete und nach Tipico zu den größten Steuerzahlern der Branche gehöre. Das Unternehmen sieht sich zu Unrecht als Buhmann dargestellt, obwohl es über keine Schattenkassen oder Steuertricks verfüge und alle Prozesse transparent dokumentiere.

    Borisic schreibt weiter:

    „Ihre Vorgehensweise gefährdet nicht nur uns als Unternehmen, sondern untergräbt das gesamte Fundament eines legalen Glücksspielmarkts in Deutschland.“

    Schwere Vorwürfe gegen die GGL

    Im offenen Brief erhebt Melina Borisic eine ganze Liste an Rechtsverstößen, die ihrer Ansicht nach die GGL begangen habe, darunter:

    • § 28 VwVfG – Keine Anhörung vor belastender Maßnahme
    • § 39 VwVfG – Mangelnde Begründungstiefe
    • § 1 Abs. 1 GlüStV 2021 – Verfehlung des Ziels der Marktstärkung
    • Art. 12 GG – Eingriff in die Berufsausübung
    • Art. 3 GG – Ungleichbehandlung gegenüber anderen Anbietern

    Das Unternehmen kündigte an, notfalls bis zur parlamentarischen Kontrolle und Medienöffentlichkeit zu gehen. Eingeleitet wurden bereits:

    • Ein Verwaltungsgerichtsverfahren (§ 42 VwGO)
    • Eine Amtshaftungsklage (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)
    • Eine Fachaufsichtsbeschwerde

    „Kafkaeske Verwaltungsakrobatik“ – Eine Behörde unter Beschuss

    Auf der Webseite von Bet3000 ist ein Zitat, das aufhorchen lässt. Das Unternehmen vergleicht die Situation mit dem Werk „Das Schloss“ von Franz Kafka:

    „Es ist ein Arbeitsgrundsatz der Behörde, daß mit Fehlermöglichkeiten überhaupt nicht gerechnet wird.“

    Damit wird ein System kritisiert, das keine Selbstkritik zulässt, Fehler ignoriert und Kritik als Angriff deutet.

    Die GGL, so der Vorwurf, verliere sich in Formalismen, während sie selbst grundlegende Regeln verletze, die sie anderen mit maximaler Strenge aufzwinge. Die Realität der Behörde stehe im starken Widerspruch zu ihrem Selbstbild als Garant für Ordnung und Fairness.

    Ein Weckruf für die Regulierung

    Mit dem Brief will BET3000 nicht nur das eigene Recht durchsetzen, sondern auf ein grundsätzliches Versagen in der Glücksspielregulierung aufmerksam machen. Borisic schließt mit einem klaren Appell:

    „Wir erwarten keine Sonderbehandlung. Nur eins: Rechtsstaatlichkeit. Transparenz. Professionalität. Respekt.“

    Der Fall BET3000 könnte damit zum Präzedenzfall für den Umgang zwischen Regulierungsbehörden und legalen Marktteilnehmern werden – und ein Prüfstein für die Zukunft der Glücksspielaufsicht in Deutschland.

    Quelle:

    BET3000

    Bildquelle: 

    BET3000

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