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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erachtet den rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung illegaler Glücksspielanbieter als unzureichend. Um den Schwarzmarkt effizient auszutrocknen, bedürfe es einer breiten Palette an Vollzugsinstrumenten. Im Rahmen des gestrigen DAW-Kongresses ging GGL-Vorstand Ronald Benter dabei unter anderem auf IP-Blocking sowie eine Ausweitung von §284 StGB ein.
Ausweitung von § 284 StGB zur Kriminalisierung illegalen Glücksspiels
Am 13.03.2024 veranstaltete der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) in Berlin einen Kongress rund um zentrale Themen der aktuellen Glücksspielregulierung in Deutschland. GGL-Vorstand Benter beteiligte sich dabei an der Podiumsdiskussion „Der Kampf gegen illegale Online-Glücksspielangebote”.
Neben der Regulierung und Kontrolle der legalen Marktteilnehmer ist der Vollzug gegen illegales Online-Glücksspiel die Hauptaufgabe der Behörde. Allerdings seien, was den Vollzug betreffen, die aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichend. Gerade bei der Strafverfolgung von im Ausland ansässigen Anbietern gerate die Behörde an ihre Grenzen.
So müsse § 284 StGB, mit welchem die unerlaubte Durchführung von Glücksspielen unter Strafe gestellt wird, ausgeweitet werden, um auch illegale Anbieter außerhalb Deutschlands zu umfassen. Stattdessen wird in der Politik seit längerem diskutiert, den Paragraphen gänzlich zu streichen, womit illegales Glücksspiel praktisch entkriminalisiert würde.
Wie Benter erklärt, müsse der rechtliche Rahmen hier konkret gestärkt werden, damit in Halle eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die internationale Schwarzmarkt-Bekämpfung eingerichtet werden könnte. Dies wäre ein wichtiges zusätzliches Vollzugswerkzeug.
Weiterhin Hoffnung auf IP-Blocking
Ein weiterer Punkt, bei dem die GGL Nachholbedarf sehe, sei das Thema IP-Blocking. Eine Norm sei bereits diskutiert, aber nach wie vor nicht auf den Weg gebracht worden, so Benter. Die GGL hatte diesbezüglich bereits herbe Rückschläge erleiden müssen.
So erklärte das VG Koblenz mit Urteil vom 10.05.2023 die von der GGL ausgesprochene Sperrungsanordnung gegenüber einer Telekommunikationsdienstleisterin für rechtswidrig. Am 04.06.2024 bestätigte auch das OVG Rheinland-Pfalz die Rechtswidrigkeit der Maßnahme.
Für die GGL scheint das Thema aber dennoch nicht vom Tisch zu sein. Und auch bei anderen Internet-Akteuren setzt die Behörde weiterhin auf Kooperation. So betonte Benter, dass es ein Erfolg der GGL sei, dass Google seit Ende letzten Jahres nur noch Werbung von legalen Anbietern zulasse.
Dennoch gebe es hier noch viel zu tun, denn insbesondere Vergleichsportale fänden weiterhin Mittel und Wege, um für illegale Marktteilnehmer zu werben. Die Bekämpfung des Schwarzmarktes sei daher insgesamt ein „langfristiger Prozess”.
Ziel bei alledem sei, „eine Balance zwischen attraktiven Rahmenbedingungen für den legalen Markt” und „einem wirksamen Spieler- und Jugendschutz auf der anderen Seite zu gewährleisten”. Von einer tatsächlichen Attraktivitätssteigerung der legalen Glücksspiel-Produkte spricht die GGL aber weiterhin nicht.
Quellen: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, DAW