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Die Stadtcasino Baden AG muss aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Geldspielgesetz eine Strafe von 1,8 Mio. CHF [1,93 Mio. Euro] zahlen. Nachdem das Unternehmen mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert war, hat das Schweizer Bundesgericht die Strafe nun in höchster Instanz bestätigt.
Die zugrunde liegenden Vorfälle beziehen sich auf Spielerschutz-Versäumnisse im zur Spielbank gehörigen Online-Casino Jackpots.ch im Jahr 2020. Inzwischen habe der Anbieter, wie auch von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) bestätigt, alle Mängel beseitigt.
Spieler mit auffälligem Spielverhalten nicht gesperrt
Mit der Entscheidung des Bundesgerichts ist der fünfjährige Rechtsstreit zwischen dem Casino und der ESBK nun offiziell beendet. Die Stadtcasino Baden AG hatte am 07.06.2019 als erster staatlicher Anbieter eine Zusatzkonzession für den Betrieb eines Online-Casinos erhalten. Im Anschluss ging die Marke Jackpots.ch am 05.07.2019 online.
Bei einer Stichprobenkontrolle habe die ESBK dann verschiedene „mittelschwere” Verstöße gegen das geltende Schweizer Geldspielgesetz festgestellt. Das Online-Casino habe insbesondere im Jahr 2020 mehrfach versäumt, Spieler mit exzessivem Spielverhalten und hohen Geldverlusten rechtzeitig zu sperren.
Insgesamt 15 Spieler hätten im Jahr 2020 Einzahlungen von mehr als 100.000 CHF bzw. Spieleinsätze von mehr als 1. Mio CHF getätgit. Für viele Spieler habe dies einen Nettoverlust im sechsstelligen Bereich nach sich gezogen. Das Casino sei in der Pflicht gewesen, die Betroffenen frühzeitig zu sperren, dies jedoch versäumt.
Die dafür verhängte Geldstrafe von 1,8 Mio. CHF habe 2,5 % der Bruttospielerträge der Stadtcasino Baden AG aus dem Jahr 2020 entsprochen. Darin eingerechnet seien die Erträge sowohl aus dem terrestrischen Betrieb des Grand Casino Baden als auch aus dem Online-Geschäft über Jackpots.ch.
Ein teures „Lehrgeld” für das Casino
Zunächst vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte die Stadtcasino Baden AG ihr Versäumnis damit erklärt, zu jener Zeit noch nicht ausreichend gut personell aufgestellt gewesen zu sein. Zeitgleich sei es im Rahmen der ersten Corona-Monate zu einer Flut neuer Spielerinnen und Spieler gekommen.
Diese Begründung und Beschwerde lehnte das Gericht im März 2024 jedoch ab. In einem Statement erklärte die Stadtcasino Baden AG im Anschluss:
„Der Betrieb unseres Online-Casinos wurde in den letzten zwei Jahren mehrfach geprüft, und die ESBK stellte jeweils fest, dass sämtliche Vorgaben einwandfrei erfüllt sind. Wie sich nun im vorliegenden Urteil zeigt, bezahlen wir als Pionierin ein hohes Lehrgeld.”
Mit dem nun bestätigenden Urteil des Bundesgerichts wird das Casino-Unternehmen die verhängte Strafe letztendlich zahlen müssen. Hinzukommen Medienberichten zufolge Verfahrenskosten von 15.000 CHF.
Nachdem auch dieses die Strafe jetzt bestätigt hat, wird das Casino-Unternehmen diese nun zahlen müssen.
Quellen: Aargauer Zeitung, Luzerner Zeitung
Bildquelle: Stadtcasino Baden AG