Inhaltsverzeichnis
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung vom 19. Februar der Verfügbarkeit von Online-Casinospielen innerhalb der eigenen Landesgrenzen zugestimmt. Hierfür soll es ein Monopol der Staatlichen Toto-Lotto GmbH geben.Bei der Abstimmung haben die Fraktionen dem entsprechenden Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes nach Abgabe kurzer Partei-Statements mehrheitlich zugestimmt.
CDU und Grüne: Bessere Kontrolle durch staatliches Monopol
Wie Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ausführte, gingen die Meinungen über die Regulierung von Glücksspielen insgesamt weit auseinander. Die eine Seite empfinde die aktuellen Gesetze als zu streng, die andere als zu lasch. Für den Landtag ergebe sich daraus die Aufgabe, eine „ausgewogene Regelung mit Maß und Mitte” zu finden.
Laut Strobl sei dies mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes gelungen. Der Glücksspielstaatsvertrag biete den einzelnen Bundesländern nicht viel Raum für eigene Vorgaben, was grundsätzlich sinnvoll sei, da das Online-Glücksspiel nicht vor Landesgrenzen halt mache.
Lediglich die Frage, ob es zusätzlich zum terrestrischen Spielbankenangebot auch ein entsprechendes Online-Angebot geben solle, müsse jedes Land für sich beantworten. Neben der Ja- oder Nein-Frage, stelle sich dann die Wie-Frage. Der Landtag habe sich hier für die Monopolform entschieden, da die staatlichen Unternehmen erfahrungsgemäß verlässlichen Spieler- und Jugendschutz gewährleisteten.
Wie in seiner Ansprache zuvor auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Norbert Knopf erläuterte, lasse sich ein staatlicher Monopol-Anbieter zudem besser kontrollieren. Da Abgeordnete selbst im Aufsichtsrat der Toto-Lotto GmbH säßen, könnten diese direkt „einen Blick auf das Geschehen werfen” und prüfen, „ob alle Vorteile des Monopols auch umgesetzt werden können.”
Laut FDP eine nicht zeitgemäße Entscheidung
Während sich Sascha Binder von der SPD gar nicht zum Thema Monopol äußerte und vielmehr auf bereits bestehende Mängel bei Kontrolle und Vollzug im terrestrischen Sektor einging, positionierte sich der FDP-Abgeordnete Daniel Karrais klar gegen das Online-Casino-Monopol. Dabei kritisierte er, worum der amtierenden Regierungskoalition seiner Ansicht nach wirklich gehe:
„Ich glaube, in Wahrheit hat man sich für die Monopollösung deshalb entschieden, weil da das Land den maximalen Gewinn rausholen kann, was eben bei einer Konzessionsvergabe nicht der Fall wäre, denn da würde auch ein Teil bei den privaten Anbietern bleiben. Und darum geht es ihnen in Wahrheit, sie machen dann eben Auflagen, wenn es die privaten betrifft. Wenn sie selber Geld verdienen können, dann halten sie die Hand auf.”
In der Realität sei es „Irrsinn”, die Regeln für das terrestrische Glücksspiel auf den Online-Bereich zu übertragen. Dass die 16 Bundesländer individuell entscheiden müssten, ob und wie sie Online-Casino-Spiele verfügbar machen, sei angesichts des massiven illegalen Angebots im Internet nicht sinnvoll, so Karrais.
Grünen-Politiker rechtfertigt staatliche Einnahmen
Es bedürfe ebenso wie beim virtuellen Automatenspiel auch bei Online-Casinos mindestens einer bundesweiten Regelung. Statt die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, bleibe Deutschland in puncto Online-Casino im Föderalismus stecken. Insgesamt bedürfe es eines besseren Vollzugs gegen illegale Anbieter statt mehr Kontrolle der legalen.
Als einzige Fraktion im Landtag hat die FDP daher gegen das Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes gestimmt. Knopf, der sich nach der Abstimmung eines zweites Mal zu Wort meldete, setzte Karrais’ Aussagen dabei noch etwas entgegen.
Es sei in der Tat wichtig, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel an den Staat zurückgingen statt in die Taschen privater Anbieter. Ebenso wie beim Cannabis schaffe man einen legalen Rahmen für ein Produkt mit Risiken. Mit den zurückfließenden Geldern könne der Staat dann einige der Schäden wieder ausgleichen.
Quellen: 116. Sitzung des Landtags vom 19. Februar 2025, Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes