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Ein 2022 gescheiterter Geldwäscheversuch in mehreren Schweizer Spielbanken beschäftigt nach wie vor Justiz und Casinos. Nachdem das Schweizer Bundesstrafgericht nun die Zivilklage des Swiss Casinos Zürich gegen die Täter abgewiesen hat, haben Schweizer Medien den kuriosen Fall aufgerollt. Das Casino, welches keinen Anspruch auf Schadensersatz habe, wolle nun in Berufung gehen, berichtete der Tagesanzeiger am Dienstag.
Mit wertlosen Geldscheinen im Casino gespielt
Die zwei Täter, zwei junge Männer aus den Niederlanden, sollen im November 2022 in der Schweiz zwei Geldautomaten gesprengt und dabei 340.000 CHF sowie 60.000 Euro Bargeld gestohlen haben. Dabei sei ein Großteil des Geldes durch Raubstoppfarbe eingefärbt und somit wertlos gemacht worden.
Dies habe die Männer jedoch nicht davon abgehalten zu versuchen, das Geld zu „waschen”, um zumindest Teile der erbeuteten Summe nutzen zu können. Die Idee simpel wie naiv: Das Geld sollte in Schweizer Casinos zunächst gegen Chips eingetauscht und diese dann nach einem kurzen Spiel mit einkalkulierten Verlusten wieder gegen „sauberes” Geld zurückgetauscht werden.
Im Swiss Casino Zürich sei dieser Plan auch zunächst aufgegangen. Die Täter hätten 19.000 CHF eingezahlt, 500 CHF verspielt und sich 18.500 CHF wieder auszahlen lassen. Am nächsten Tag sei der gleiche Versuch mit weiteren 53.800 CHF gelungen, zumindest kurzzeitig.
Anschließend hätten die Männer einen ähnlichen Versuch im Casino Schaffhausen unternommen. Dort seien die Banknoten jedoch nicht angenommen worden. Bei der Rückkehr ins Casino Zürich habe das dortige Personal den Betrug inzwischen aufgedeckt. Das Sicherheitspersonal habe die Männer festgehalten und an die Zürcher Polizei übergeben.
Es habe sich dann herausgestellt, dass die beiden Täter Teil einer größeren Bande seien. Weitere Verhaftungen nach gleichen Geldwäscheversuchen hätten in den Folgetagen stattgefunden.
Die ersten beiden Täter hätten beteuert, nichts vom Ursprung des Geldes gewusst und lediglich einen Auftrag erfüllt zu haben. Alle Beschuldigten hätten unterschiedlich lang in Untersuchungshaft gesessen und drei von ihnen zudem Freiheitsstrafen von fünf bis sechs Monaten verbüßt.
Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen im Casino Zürich?
Der 20-jährige Haupttäter hingegen sei nun „wegen gewerbsmässig betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt” worden, berichten die Schweizer Medien. Er sei zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen worden
Die gleichzeitig laufende Zivilklage des Casinos in Zürich gegen den Täter sei jedoch nun abgewiesen worden. Zum einen sei der Täter in den Niederlanden mittellos und könne ohnehin keinen Schadensersatz leisten. Zum anderen habe das Gericht Bedenken an den Anti-Geldwäsche-Vorkehrungen der Spielbank geäußert.
Schließlich sei der Geldwäscheversuch mit den gleichen eingefärbten Banknoten im Casino Schaffhausen aufgrund der dortigen Sicherheitsvorkehrungen gescheitert. Auch das Casino Zürich hätte die mit Raubstoppfarbe beschmutzen Geldscheide als solche erkennen müssen.
Swiss Casino Zürich Direktor Marcus Jost akzeptiere diese Schlussfolgerung des Gerichts jedoch nicht und plane daher, in Berufung zu gehen. Die Geldscheinprüfer im Casino Zürich seien tatsächlich neuere Modelle als die im Casino Schaffhausen. Warum die neuen Geräte weniger sensibel reagierten, wird nicht erklärt.
Das Casino Zürich habe den Sensibilisierungsgrad seiner Geräte zudem bereits verfeinert und kontrolliere Bargeld nun noch strenger als zuvor. Auch Ausweiskontroollen und lückenlos Kameraüberwachung trügen zur Sicherheit und Verhinderung von Straftaten in der Spielbank bei.
Quellen: Tagesanzeiger, Schaffhauser Nachrichten, Bluewin