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In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Ann Christin von Allwörden hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern sich zur Entwicklung des illegalen Glücksspiels im Bundesland geäußert.
Während die Anzahl der terrestrischen Spielhallen in den letzten Jahren stark zurückgegangen sei, würden im Bereich des illegalen Online-Glücksspiels zunehmend mehr Fälle registriert. In der Verantwortung sehe sich die Landesregierung hier aber nicht.
Kleine Anfrage: Zehn Fragen zur Glücksspiel-Entwicklung
Mit Datum vom 30. April 2025 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf die zehn Fragen inklusive Teilfragen der Abgeordneten der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden, rund um die regionale Glücksspiel-Entwicklung geantwortet. Konkret hatte die Abgeordnete um Auskunft bezüglich der Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages gebeten.
Themenschwerpunkte dabei sind die Rückentwicklung des terrestrischen Glücksspiels sowie die Registrierung von Fällen illegaler Glücksspielteilnahme. Was den Glücksspiel-Schwarzmarkt im Bundesland betrifft, scheinen die Zahlen insgesamt aber wenig aussagekräftig.
Keine klaren Erkenntnisse zur Schwarzmarkt-Sachlage
Zu den Fragen, welche Formen des illegalen Glücksspiels besonders häufig auftreten und welchen wirtschaftlichen oder finanziellen Schaden der terrestrische Schwarzmarkt verursacht, habe die Landesregierung keine Erkenntnisse.
Was hingegen die registrierten Fälle betrifft, habe es sowohl im landbasierten als auch im Online-Bereich einen Anstieg gegeben. Über die acht Landkreise zusammengerechnet habe es 2021 einen Fall im terrestrischen Glücksspiel und drei Fälle im Online-Glücksspiel gegeben. 2024 waren es hingegen 26 respektive 77 registrierte Vorfälle bzw. Straftaten.
Allerdings würden die Daten von unterschiedlichen Stellen erhoben. So stammten die Zahlen zum terrestrischen Markt von den örtlichen Ordnungsbehörden, die zum Online-Glücksspiel aus der polizeilichen Kriminalstatistik. Weiter heißt es hierzu in der Antwort:
„Undifferenzierte Rückschlüsse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik auf die Verbreitung illegalen Glücksspiels im terrestrischen Bereich verbieten sich daher.”
Ebenfalls in Bezug auf die Schwarzmarkt-Entwicklung hat die Abgeordnete gefragt, inwieweit grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen der regionalen Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags und der Zunahme illegaler Glücksspielangebote bestehe. Diesbezüglich erklärt die Landesregierung
„Einen Zusammenhang zwischen dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags- ausführungsgesetzes am 1. Juli 2021 und der behaupteten Zunahme illegaler Glücksspielangebote in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesregierung nicht.”
Zudem falle es nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung, das Online-Glücksspiel zu bekämpfen, da dies die Aufgabe der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sei. Es gebe daher auch keine entsprechende Taskforce im Land, wie es sie dennoch zum Beispiel in Berlin oder Schleswig-Holstein gebe.
Merklicher Rückgang landbasierter Spielhallen
Was den terrestrischen Glücksspielbereich Mecklenburg-Vorpommern betrifft, habe es seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags einen dramatischen Rückgang des Angebots gegeben. Während Ende 2021 noch 184 Spielhallen im Land existierten, hat sich die Zahl bis Ende 2024 um 35 % auf nur noch 119 Standorte reduziert.
Bei der Anzahl der Spielautomaten ist der Rückgang noch drastischer. Von insgesamt 2.042 Spielautomaten Ende 2021 blieben zum Ende 2024 lediglich 1.384 registrierte Geräte übrig. Allerdings konnten für die Landeshauptstadt Schwerin keine Daten erhoben werden.
Die Frage, ob ein Rückgang des terrestrischen Angebots den illegalen Glücksspielmarkt fördern könnte, verneint die Landesregierung. Das derzeitige Angebot im gewerblichen Spiel im Bundesland sei „mit Blick auf die Ziele des § 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 [...] grundsätzlich ausreichend”. Die Landesregierung wolle diese Entwicklungen aber „weiter im Blick behalten”.
Quellen: Kleine Anfrage, Die Zeit
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