Italien: Gericht bestätigt Mindestabstände zwischen Glücksspiel und Friedhöfen

Das höchste Verwaltungsgericht Italiens hat bestätigt, dass Mindestabstände von Wettbüros und Spielhallen auch zu Friedhöfen eingehalten werden müssen.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 30.05.2025

Italien: Gericht bestätigt Mindestabstände zwischen Glücksspiel und Friedhöfen

Das höchste Verwaltungsgericht Italiens hat bestätigt, dass Mindestabstände von Wettbüros und Spielhallen auch zu Friedhöfen eingehalten werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

    Das höchste italienische Verwaltungsgericht, Consiglio di Stato, hat entschieden, dass Wettbüros und Spielhallen die gesetzlichen Mindestabstände auch zu Friedhöfen einhalten müssen. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht die Berufungsklage eines Wettbürobetreibers aus Neapel abgelehnt, der aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Friedhof im Nachhinein seine Lizenz verloren hatte.

    RIP - Kein Glücksspiel in der Nähe von Friedhöfen

    Gemäß dem Regionalgesetz Nr. 2/2020 der Region Kampanien müssen terrestrische Glücksspielveranstalter 250 Meter Luftlinie Abstand zu sogenannten „sensiblen Orten” einhalten. Per Gesetzestext zählen dazu insbesondere Bildungseinrichtungen aller Art und Stufen, Gesundheits- und Krankenhauseinrichtungen, teilstationäre Einrichtungen im Sozialbereich sowie Orte der religiösen Verehrung.

    Die Gemeinde Neapel hat die genaue Liste sensibler Orte weiter konkretisiert und auch Friedhöfe als Orte der religiösen Verehrung definiert. Bereits im Jahr 2015 hatte der Stadtrat in seiner Verordnung (delibera n. 74/2015) festgelegt, dass Friedhöfe ausdrücklich unter den Begriff der „luoghi di culto“ fallen. 

    Diese Definition wurde durch das Regionalgesetz nicht aufgehoben, sondern vom Consiglio di Stato als eine vorgezogene Umsetzung im Sinne des späteren Gesetzes gewertet. Im verhandelten Fall befand sich das Wettbüro im Abstand von lediglich 110 Metern zu einem Friedhof. Dies sei zur Grundlage für den Lizenzentzug herangezogen worden.

    In seiner Berufungsklage habe der Glücksspielanbieter argumentiert, dass es sich bei einem Friedhof nicht um eine pauschal religiöse Stätte handle. Das regionale Verwaltungsgericht sei dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt.

    Suchtprävention im Zusammenhang mit Trauer

    Friedhöfe seien eng mit der religiösen Dimension und dem kollektiven Gedenken verbunden. Zudem befinde sich auf dem Friedhofsgelände eine kleine Kapelle, weshalb der religiöse Faktor umso mehr greife. Das Höchste Verwaltungsgericht gab seiner Vorinstanz nun Recht. 

    Auch ohne dauerhaft praktizierte religiöse Rituale könne ein Ort unter die Definition der Orte der religiösen Verehrung fallen. Darüber hinaus seien Friedhöfe Orte, an denen Menschen zusammenkämen, die sich aufgrund von Trauer oft in emotional vulnerablen Situationen befänden. 

    Das mache die Orte im Hinblick auf die Spielsuchtprävention besonders schützenswert.Das höchstinstanzliche Urteil hat somit nicht nur den konkreten Einzelfall entschieden, sondern auch eine grundsätzliche Klärung herbeigeführt: 

    Der Schutz sensibler Orte im Glücksspielrecht umfasst auch Friedhöfe, sofern sie mit religiösem Gedenken verbunden sind, unabhängig davon, ob dort regelmäßig Gottesdienste stattfinden.

    Quellen: Napoli Magazine, AGIMEG, Legge 2/2020

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