Neuer Höchststand bei illegalem Glücksspiel in Bayern

Mit insgesamt 1.185 geführten Verfahren wurde 2024 in Bayern ein neuer Höchststand der Straftaten mit illegalem Glücksspiel erreicht.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 26.05.2025

Neuer Höchststand bei illegalem Glücksspiel in Bayern

Mit insgesamt 1.185 geführten Verfahren wurde 2024 in Bayern ein neuer Höchststand der Straftaten mit illegalem Glücksspiel erreicht.

Inhaltsverzeichnis

    Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel haben in Bayern im Jahr 2024 ein neues Rekordhoch erreicht. Dies berichten Medien aktuell im Zusammenhang mit einer Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Tim Pargent.

    In seiner Anfrage anlässlich der Plenarsitzung am 06.05.2025 hatte der Abgeordnete um aktuelle Zahlen zu Straffälligkeiten nach §§ 284, 285 und 287, damit einhergehenden Verurteilungen und illegalen Spielautomaten gebeten. Das Staatsministerium konnte die Frage jedoch nur in Teilen beantworten.

    1.185 Straftaten mit illegalem Glücksspiel

    Laut der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) habe es im Land Bayern im Jahr 2024 insgesamt 1.185 Straftaten im Zusammenhang mit den §§ 284, 285, 287 Strafgesetzbuch (StGB) gegeben. Gemäß § 284 wird die unerlaubte Veranstaltung des Glücksspiels mit bis zu zwei Jahren Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.

    Bei gewerbsmäßiger Veranstaltung oder als Teil einer Bande kann die Strafe sogar auf bis zu fünf Jahren Haft ausgeweitet werden. § 287 besagt dasselbe, bezieht sich aber konkret nur auf die Veranstaltung unerlaubter Lotterien

    Der § 285 hingegen bezieht sich auf die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft wird.

    Im Vergleich zu den Vorjahren sei die Zahl der Straftaten damit merklich angestiegen. So seien 2023 insgesamt 762 Verfahren durchgeführt worden, 2018 sogar nur 77.

    Verhältnismäßig wenige Verurteilungen

    Was die Frage nach den tatsächlich Verurteilten betrifft, gebe es noch keine Zahlen für das Jahr 2024, da die bayerische Strafverfolgungsstatistik für das Jahr noch nicht vorliege. Im Vorjahr 2023 sei es zu 21 Verurteilungen nach § 284 und 15 Verurteilungen nach $ 285 gekommen.

    Gar keine Zahlen hingegen liefert das Staatsministerium in Bezug auf die Anzahl der seit 2019 sichergestellten Spielautomaten. Eine Auswertung würde „zu einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand führen“,  heißt es in der Begründung.

    Für die Grünen sei dennoch klar, dass das illegale Glücksspiel ein großes Problem darstelle. Die Fraktion fordere daher konsequentes handeln sowie mehr Personal und eine bessere Ausstattung der Landesermittlungsbehörden.

    Das Problem sei dabei längst nicht auf Bayern begrenzt, sondern eine bundesweite Entwicklung, welche längst kein „Randphänomen” mehr sei.

    Quellen: Bayerischer Landtag, FAZ, Strafgesetzbuch

    Bilquelle: Rolf Poss (Bildarchiv Bayerischer Landtag)

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