Inhaltsverzeichnis
Alles Wissenswerte über die Spielersperrdatei OASIS
Bei der OASIS handelt es sich um ein bundesweites Sperrsystem für spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Glücksspieler. Personen, die in der Sperrdatei gelistet sind, dürfen nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen. Die OASIS Spielersperre ist somit eine Spielerschutzmaßnahme, die der Bekämpfung der Spielsucht dient. Bei uns erfährst du, wie die OASIS funktioniert, wie und wie lange Spieler gesperrt werden und noch vieles mehr!
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist die OASIS Spielersperre?
2. Die rechtliche Grundlage der Sperrdatei
3. Welche Daten werden bei der OASIS erhoben?
4. Selbst- und Fremdsperre - Die zwei Möglichkeiten der Spielersperre
5. Wie kann man eine OASIS Spielersperre beantragen?
6. Wer darf eine Fremdsperre für einen Spieler beantragen und aus welchen Gründen?
7. Welche Sperrfristen sind zu beachten?
8. Endet die Spielersperre automatisch?
9. Wer wird informiert, wenn eine Fremdsperre aufgehoben wird?
10. Was ist die 24-Stunden-Sperre?
11. Kann ich trotz OASIS Eintrag Online Casinos & Wettanbieter besuchen?
12. OASIS Sperre aufheben - So geht’s
13. Sind meine Daten nach der Aufhebung der Spielersperre vollständig gelöscht?
14. Was ist der Unterschied zwischen der OASIS und LUGAS?
Was ist die OASIS Spielersperre?
Die Abkürzung OASIS steht für „Online-Abfrage Spielerstatus“. Der Name der Sperrdatei beschreibt somit auch gleich deren Funktion – dort erfolgt die Abfrage des Spielerstatus online und in Echtzeit. An die Spielersperrdatei sind alle deutsch lizenzierten Glücksspielanbieter und -veranstalter angeschlossen. Dazu gehören:
Casinos, Spielbanken und Spielhallen
Spielautomaten in Gaststätten
Sportwettenveranstalter
Pferdewetten im Internet
Buchmacher
Online Casinos
Veranstalter von Online Poker
Lotterien, die mehr als zwei Ziehungen pro Woche veranstalten
Gewerbliche Spielvermittler
All diese Anbieter und Veranstalter sind dazu verpflichtet, vor der Teilnahme eines Spielers eine Abfrage bei der OASIS durchzuführen. Daher müssen sich die Spieler sowohl online als auch offline, vor dem Spielen identifizieren. Die Betreiber müssen dann die Daten des Spielers mit der Sperrdatenbank der OASIS abgleichen. Spieler, die nicht in der Sperrdatei aufgeführt sind, können das Glücksspielangebot des Betreibers nutzen, während Spielern mit einer aktiven Selbst- oder Fremdsperre der Zugang zu verweigern ist.
Die rechtliche Grundlage der Sperrdatei
Im Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser sorgt für eine einheitliche Regulierung des Glücksspiels in Deutschland und bildet die rechtliche Grundlage für die Spielersperrdatei der OASIS. In § 8 des GlüStV ist unter anderem festgelegt, dass zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein „zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem“ einzurichten ist. Dieses Konzept ist jedoch nicht neu, bereits seit 1981 gibt es Spielersperren für Spielbanken. Auch im Rahmen des ersten Glücksspielstaatsvertrages wurden schon Datenbanken geschaffen, so gab es beispielsweise Sperrdateien in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Die bisherigen Datenbanken werden nun in die neue, bundesweite Spielersperrdatei der OASIS überführt. Den Betrieb der OASIS übernimmt dabei das Regierungspräsidium Darmstadt im Bundesland Hessen.
Welche Daten werden bei der OASIS erhoben?
Bei der Statusabfrage werden bei der OASIS Vorname, Name und Geburtsdatum des Spielers übermittelt. Das Spielersperrsystem antwortet dann entweder „Der Spieler ist gesperrt“ oder „Der Spieler ist nicht gesperrt“, sodass die Glücksspielbetreiber und -veranstalter den Spielern Zugang gewähren oder verweigern können. Die Glücksspielanbieter können bei der OASIS Abfrage nur den Status einsehen, nicht aber die dort gespeicherten Daten. Auch Dritte und andere Auskunftssysteme wie SCHUFA, Banken und Kreditinstitute erhalten keinen Einblick in die persönlichen Daten der Spieler. Dennoch sieht der GlüStV vor, dass die folgenden Daten im Spielersperrsystem der OASIS gespeichert werden:
Vorname, Nachname, Geburtsname
Pseudonyme, verwendete Falschnamen
Geburtsdatum, Geburtsort
Anschrift
Grund und Dauer der Sperre
Meldestelle (Anbieter, Dritte, …)
Für die Sperrung relevante Dokumente
Lichtbild (geplant)
Selbst- und Fremdsperre: Die zwei Möglichkeiten der Spielersperre
Die Spielersperre der OASIS kann als Selbst- oder Fremdsperre erfolgen. Die Selbstsperre kann nur der Spieler selbst vornehmen, während es bei der Fremdsperre auch Dritten möglich ist. Aber keine Sorge, es kann nicht jede beliebige Person eine Fremdsperre beantragen. Dies können nur die Glücksspielveranstalter sowie Personen, die dem Spieler nahe stehen, wie etwa Familienmitglieder oder Partner. Bei der Fremdsperre müssen die Antragsteller zudem Begründungen für eine Sperre vorlegen, die darauf hinweisen, dass der Spieler spielsuchtgefährdet oder verschuldet ist. Die Suchtgefährdung des Spielers kann unter anderem mit verschiedenen Dokumenten belegt werden, so beispielsweise mit Mahnungen, Pfändungsbescheiden, Kontokündigungen und Dokumenten aus einem Insolvenzverfahren. Bei der Fremdsperre haben die betroffenen Spieler aber auch noch die Möglichkeit, selbst Stellung zu beziehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass dem OASIS Eintrag zwingend widersprochen werden kann, denn die zuständige Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen.
Je nachdem, welche Art der OASIS Sperre erfolgt, variiert auch deren Dauer. Eine Selbstsperre beträgt mindestens drei Monate, während eine Fremdsperre für mindestens ein Jahr besteht. Es können auch individuelle Laufzeiten festgelegt werden, diese dürfen jedoch die jeweilige Mindestlaufzeit nicht unterschreiten.
Wie kann man eine OASIS Spielersperre beantragen?
Der Antrag auf einen Eintrag in die OASIS Datenbank kann sowohl von den Spielern selbst, als auch von Dritten erfolgen. Gestellt werden die Anträge entweder bei den jeweiligen Glücksspielveranstaltern oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Auf der Webseite der Behörde kann das Formular auf einen Eintrag in die OASIS Sperrdatei als PDF heruntergeladen werden. Ein Online-Antrag ist allerdings nicht möglich. Laut Regierungspräsidium Darmstadt wurden seit Juli 2021 bereits 22.435 neue Anträge erfasst. (Stand: Dezember 2021)
Antrag Eintragung Selbstsperre GlüStV 2021 (PDF/120.69 KB)
Antrag Eintragung Fremdsperre GlüStV 2021 (PDF/164.29 KB)
Wer darf eine Fremdsperre für einen Spieler beantragen und aus welchen Gründen?
Die OASIS Spielersperre kann von Glücksspielveranstaltern und -vermittlern aufgrund der Wahrnehmung des Personals beantragt werden. Ebenfalls können Dritte wie etwa Verwandte und Lebenspartner eine Sperre beantragen. In beiden Fällen muss allerdings auch der Betroffene angehört werden.
Die Gründe für eine Eintragung in das OASIS Spielersperrsystem können dabei die Folgenden sein:
Der Spieler ist spielsuchtgefährdet,
überschuldet
kommt seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach
oder riskiert Spieleinsätze, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen bzw. Vermögen stehen.
Welche Sperrfristen sind zu beachten?
Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht den Spielern zwei Varianten der Selbstsperre - die unbefristete und befristete. Die Mindestdauer der unbefristeten Selbstsperre beträgt immer ein Jahr, während es bei der befristeten Selbstsperre mindestens drei Monate sind.
Wenn beispielsweise eine Selbstsperre für zwei Monate beantragt wird, nimmt das Spielersperrsystem OASIS dies entgegen und setzt die Dauer der Selbstsperre aufgrund der gesetzlichen Vorgaben automatisch auf drei Monate.
Bei den Fremdsperren beträgt die Mindestdauer immer ein Jahr.
Endet die Spielersperre automatisch?
Nein. Um die Spielersperre wieder aufzuheben, ist immer ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person erforderlich. Das gilt sowohl bei befristeten und unbefristeten Selbstsperren, als auch bei Fremdsperren.
Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre kann jedoch frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Zu früh eingereichte Anträge sind unwirksam und müssen nach Ablauf der Sperrzeit nochmals gestellt werden. Wird kein Aufhebungsantrag gestellt, endet die OASIS Spielersperre nicht.
Wer wird informiert, wenn eine Fremdsperre aufgehoben wird?
Wenn ein Antrag auf Aufhebung der Fremdsperre gestellt wird, informiert das Regierungspräsidium Darmstadt den Glücksspielveranstalter bzw. -vermittler, der die OASIS Sperre veranlasst hat. Ebenfalls werden Dritte, die die Fremdsperre beantragt haben, über den Antrag auf Aufhebung unterrichtet. Somit besteht die Möglichkeit, einen erneuten Sperrantrag zu stellen. Des Weiteren wird der Antragsteller auch über die Entsperrung in Kenntnis gesetzt.
Was ist die 24-Stunden-Sperre?
Die 24-Stunden-Sperre gilt ebenfalls deutschlandweit und wird auch an die OASIS übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Spielerschutzmaßnahme, die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 verankert ist. Im GlüStV ist im Bereich des Online Glücksspiels die Einrichtung eines sogenannten Panik-Buttons vorgeschrieben. Sobald die Spieler diesen Panik-Button drücken, sperren sie sich selbst für die Dauer von 24 Stunden vom Spiel aus. Anders, als die Selbst- und Fremdsperre bei der OASIS erlischt diese Sperre automatisch nach 24 Stunden, sodass die Spieler weiter an Glücksspielen teilnehmen können.
Kann ich trotz OASIS Eintrag Online Casinos & Wettanbieter besuchen?
Wer einen Eintrag in der Sperrdatenbank der OASIS hat, kann bei deutsch lizenzierten Online Casino, Spielbanken & Co. nicht an Glücksspielen teilnehmen. An das Sperrsystem sind jedoch nur die Glücksspielanbieter in Deutschland gebunden, die hierzulande lizenziert sind. Aktuell gibt es jedoch noch zahlreiche ausländische Anbieter, die illegaler Weise auf dem deutschen Glücksspielmarkt aktiv sind. Für diese gelten die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht, sodass es auch weiterhin Wettanbieter und Online Casinos ohne OASIS Anschluss geben wird. Hierbei möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass es sich in diesen Fällen um Anbieter des illegalen Glücksspiels handelt.
Letztendlich dient die zentrale Sperrdatei der OASIS dem Schutz der Spieler, sodass ein Umgehen dieser nicht zu empfehlen ist. Durch das Sperrsystem der OASIS sollen die Spieler unter anderem vor sich selbst geschützt werden. Aus Spielerschutzgründen dürfen daher Spieler, die in der Sperrdatei waren, keine Boni und Rabatte mehr erhalten. So soll gerade bei spielsuchtgefährdeten Spielern ein übermäßiger Spielanreiz verhindet werden. Zum eigenen Schutz sollten sich die Spieler daher lieber für Glücksspielanbieter mit deutscher Zulassung entscheiden. Denn nur diese Anbieter ermöglichen ein legales und sicheres Spiel sowie einen umfangreichen Spielerschutz. Alle in Deutschland legalen Glücksspielanbieter findest du in der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort gelistet ist unter anderem die Online-Spielothek JackpotPiraten, ebenso wie zahlreiche weitere Anbieter.
OASIS Sperre aufheben - So geht’s
Nur das Regierungspräsidium Darmstadt kann die Spielersperre aufheben. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Zunächst müssen die Spieler einen Antrag auf Aufhebung stellen. Hierfür gibt es nachfolgend ein Formular, dass man sich herunterladen kann. Den Antrag auf Aufhebung der Spielersperre kann man auch bei den Glücksspielanbietern stellen, diese leiten ihn dann an das Regierungspräsidium Darmstadt weiter.
Zu beachten ist zudem, dass ein Aufhebungsantrag erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich ist. Zu früh gestellte Anträge werden nicht automatisch nach Ablauf der Sperre bearbeitet, sondern müssen erneut gestellt werden. Die Spielersperre bleibt solange aktiv, bis der Antrag auf Aufhebung genehmigt wurde. Sobald die OASIS Sperre aufgehoben wurde, wird der Spieler benachrichtigt. Bei einer Fremdsperre werden außerdem die Antragsteller über den Antrag auf Aufhebung und die Entsperrung informiert. Die Aufhebung der OASIS Spielersperre ist aber nicht sofort wirksam. Zunächst gibt es eine kurze Schutzfrist. Diese beträgt bei einer Selbstsperre eine Woche und bei einer Fremdsperre einen Monat.
Antrag Aufhebung einer Spielersperre GlüStV 2021 (PDF/139.5 KB)
Sind meine Daten nach der Aufhebung der Spielersperre vollständig gelöscht?
Nein, denn im Glücksspielstaatsvertrag ist verankert, dass die Daten einer OASIS Spielersperre erst 6 Jahre nach Aufhebung der Sperre gelöscht werden. In der Zwischenzeit sind die Daten jedoch nicht für die Glücksspielveranstalter und -vermittler einsehbar.
Bei der 24-Stunden-Sperre werden die personenbezogenen Daten allerdings nach Ablauf von zwei Wochen wieder gelöscht.
Was ist der Unterschied zwischen der OASIS und LUGAS?
Das Sperrsystem der OASIS erfasst alle Spielersperren und verhindert somit, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Spieler weiterhin an Glücksspielen teilnehmen können. Bei LUGAS handelt es sich hingegen um das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. LUGAS umfasst die Limitdatei und die Aktivitätsdatei, beide sind jedoch nicht an das Spielersperrsystem der OASIS angeschlossen. Während die Limitdatei dafür sorgen soll, dass das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000€ im Monat nicht überschritten wird, soll die Aktivitätsdatei das gleichzeitige Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern. Die via LUGAs verarbeiteten Daten sind pseudonymisiert, sodass die Glücksspielbehörde keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Spieler hat. Im Bezug auf die LUGAS sehen allerdings viele Experten im Glücksspielstaatsvertrag einen Konflikt mit dem Datenschutz.