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Isle of Man treibt umfassende Glücksspielreform voran
Die Isle of Man Gambling Supervision Commission legt die Zusammenfassung der Konsultationsantworten zum neuen GSC-Gesetz vor und kündigt an, den modernisierten Rechtsrahmen mit gestärkten Aufsichtsbefugnissen planmäßig voranzutreiben. Das Parlament Tynwald befasst sich im Oktober mit dem Entwurf. Ziel ist ein Inkrafttreten im Jahr 2026 und die rechtzeitige Vorbereitung auf die MONEYVAL-Prüfung.
Die GSC bündelt sieben Gesetze zu einem einheitlichen Regelwerk
Die Gambling Supervision Commission der Isle of Man arbeitet an der größten Überarbeitung der Glücksspielregulierung seit mehr als einem Jahrzehnt. Der Entwurf des GSC-Gesetzes konsolidiert sieben bestehende Glücksspielgesetze in einem modernen Rechtsrahmen.
Er führt standardisierte Verfahren für Inspektionen, Ermittlungen und Durchsetzung ein. Die Kommission betont, dass der neue Rahmen Flexibilität, Transparenz und Verhältnismäßigkeit sicherstellen soll.
Dadurch soll die Regulierung mit den Anforderungen einer sich schnell verändernden globalen Glücksspielbranche Schritt halten und den Ruf der Insel für Integrität und Unabhängigkeit sichern.
Konsultation mit 15 Eingaben liefert klaren Kurs für Anpassungen
Die öffentliche Konsultation brachte 15 Antworten aus dem Kreis von Lizenzinhabern, Anwaltskanzleien und Dienstleistern sowie weiteren Beteiligten. Die allgemeine Resonanz fiel positiv aus. Viele Rückmeldungen begrüßten den Ansatz einer einheitlichen und standardisierten Aufsicht.
Gleichzeitig wurden Bedenken zur konkreten Anwendung einzelner Befugnisse geäußert. Die GSC fasst die Konsultation als konstruktiv zusammen und erklärt, dass die Beiträge geholfen hätten, zentrale Abschnitte vor der legislativen Prüfung zu verfeinern.
Im veröffentlichten Konsultationsdokument stellt die Behörde Rückmeldungen, politische Absichten, Begründungen und die daraus abgeleiteten Änderungsvorschläge zusammen.
Klärungsbedarf bei Durchsetzung, Transparenz und Datenzugriff
Ein zentrales Thema waren Definitionen und die Verhältnismäßigkeit von Durchsetzungsbefugnissen. Mehrere Antworten forderten mehr Transparenz bei der Ausübung neuer Befugnisse, insbesondere bei der Aussetzung von Lizenzen und bei finanziellen Sanktionen.
Die GSC kündigt an, ihren Ermessensspielraum zu bewahren und zugleich öffentliche Leitlinien sowie Grundsatzerklärungen zu veröffentlichen, die erläutern, wie die Befugnisse angewandt werden.
Auch der Umgang mit Betriebsdaten war ein wiederkehrender Punkt. Interessengruppen bewerteten erweiterte Befugnisse zur Erhebung und Weitergabe von Daten ambivalent und verlangten klare Protokolle.
Die Kommission betont, dass Anwaltsgeheimnis, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse weiterhin gelten. Anfragen sollen verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgen.
Die Rückmeldungen befassten sich zudem mit der Erteilung persönlicher Lizenzen und mit Eignungsprüfungen. Betreiber erwarteten die Zusicherung, dass das überarbeitete System keine Doppelung bestehender Sorgfaltspflichten erzeugt und keinen unnötigen Verwaltungsaufwand verursacht. Die GSC stellt in Aussicht, international anerkannte Standards mit Blick auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Mehrere Stakeholder äußerten Bedenken gegen eine zu weitreichende Auslegung der Ermittlungsbefugnisse, etwa bei der Anforderung von Informationen von nicht lizenzierten Anbietern oder von Personen, die nicht mehr mit Lizenznehmern in Verbindung stehen.
Die GSC präzisiert, dass solche Bestimmungen nur bei Verdacht auf nicht lizenzierte Aktivitäten gelten und rechtlichen Schutzmechanismen unterliegen. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden, ohne die Effektivität der Aufsicht zu beeinträchtigen.
Sanktionen nur nach gründlicher Prüfung und bei klarer Pflichtverletzung
Besondere Aufmerksamkeit erhielten die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Geldwäscheprävention. Zivilrechtliche Sanktionen gegen Führungskräfte und Compliance-Beauftragte stießen auf gemischte Reaktionen.
Die GSC stellt klar, dass Sanktionen erst nach gründlicher Untersuchung und nur in eindeutigen Fällen von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten verhängt werden. Damit will die Behörde unverhältnismäßige Eingriffe vermeiden und die Compliance-Kultur stärken.
Ein Teil der Befragten befürwortete eine höhere Transparenz bei Durchsetzungsergebnissen. Andere warnten vor unbeabsichtigten Reputationsrisiken durch die Veröffentlichung detaillierter Compliance-Ergebnisse. Die GSC kündigt einen ausgewogenen Ansatz an, der Fairness gewährleistet und zugleich die öffentliche Rechenschaftspflicht wahrt.
Aufsicht statt Wachstumsförderung
Diskutiert wurde auch die Streichung einer Klausel, die die Förderung des Branchenwachstums als wünschenswert einstufte. Kritische Stimmen sahen die Gefahr übermäßiger Vorsicht.
Die GSC entgegnet, dass wirtschaftliche Entwicklung in die Zuständigkeit des Ministeriums für Unternehmen falle. Die Kommission konzentriere sich auf die Aufrechterhaltung eines fairen und vertrauenswürdigen Systems. Dieser Fokus spiegele sich im gesamten Entwurf wider.
Risikoorientierte Aufsicht und internationale Standards als Leitplanken
Die GSC richtet ihre Aufsicht künftig strikt am Risikoprofil aus, das in den jüngsten nationalen Risikopublikationen der Insel beschrieben ist. Sie will anerkannte internationale Standards umsetzen und anwenden. Der Sektor hat nach Darstellung der GSC eine globale Veränderung der Bedrohungslage erlebt.
Die Behörde strebt an, agil und reaktionsfähig zu agieren. Das neue Gesetz soll die Innovationsfähigkeit des Standorts stützen und die Tradition der Insel im verantwortungsvoll regulierten Glücksspiel fortschreiben.
Inkrafttreten 2026 angestrebt
Nach sorgfältiger Auswertung der Stellungnahmen bestätigt die GSC, dass sie den Änderungsentwurf wie konsultiert vorantreibe. Der Entwurf des GSC-Gesetzes soll im Oktober dem Tynwald zur Prüfung vorgelegt werden.
Ziel sei es, die Änderungen im Jahr 2026 in Kraft zu setzen. Die Reformen würden so terminiert, dass sie vor der MONEYVAL-Bewertung 2026 wirksam werden. MONEYVAL bewertet, ob die Jurisdiktion internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entspricht.
Die GSC bleibe einem transparenten und kontinuierlichen Dialog verpflichtet und wolle wichtige Stakeholder in den kommenden Monaten über den jeweiligen Stand informieren.
Lizenznehmer werden aufgefordert, Rückmeldungen zu geben oder Gesprächstermine zu vereinbaren. Die GSC wolle ergänzend öffentliche Leitlinien bereitstellen, um die Anwendung neuer Befugnisse nachvollziehbar zu machen.
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