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Die Uhr tickt für zahlreiche Spielbanken-Betreiber im Land Niedersachsen. Zum Jahresende 2025 endet die Übergangsregelung für sogenannte Doppelspielhallen, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 bundesweit verboten wurden.
Beim Parlamentarischen Abend in Hannover haben daher nun der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Automatenverband NIedersachsen e.V. (AVN) vor den gravierenden wirtschaftlichen Folgen des Verbots gewarnt.
Automatenverband sieht 3.000 Arbeitsplätze in Gefahr
Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 endet nun im Bundesland Niedersachsen die Schonfrist für all jene Spielhallen, die innerhalb eines Gebäudes räumlich miteinander verbunden sind. Diese sogenannten Doppelspielhallen, die sich Mietverträge, Personal, Infrastruktur und Sicherheitskonzepte teilen, sollen aufgelöst werden.
Die Automatenverbände setzen sich seit Jahren diesbezüglich für eine Kehrtwende in der Politik ein. Im Land Niedersachsen seien infolge der neuen Regelung nun ganze 3.000 Arbeitsplätze in Gefahr, heißt es in der Pressemitteilung des DAW vom Freitag. Es handle sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und geschultes Personal.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen seien absehbar und gravierend. DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker kommentiert:
„Zum Jahresende droht in Niedersachsen ein gravierender Schritt in die falsche Richtung für den Verbraucher- und Jugendschutz und vor allem für die Beschäftigten. Allein 3.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Ohne eine Verlängerung der Übergangsregelung wird ein funktionierender, legaler Markt weiter geschwächt, während illegale Angebote von dieser Entwicklung profitieren.”
Stecker bezeichnet die Entwicklung als „Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt”. Der Verband fordere daher ein Umsteuern seitens der Politik. AVN-Chef Frank Waldeck fügt hinzu, dass das Argument der niedersächsischen Landesregierung, dass die Standorte selbst trotz des Verbotes erhalten blieben, inkorrekt sei.
Indem der Verbund zweiter Spielhallen am selben physischen Standort aufgelöst werde, fehle die wirtschaftliche Grundlage für den gesamten Betrieb. Für die Verbände ist klar: Von den stetig weiteren Verboten und Einschränkungen für legale Glücksspiel-Anbieter profitiere allein der illegale Markt.
Die letzten Übergangsregelungen in Niedersachsen und Hessen
Das Verbot von Mehrfachkonzessionen ist in § 25 GlüStV geregelt und betrifft Spielhallen in ganz Deutschland. Dem Verbot liegt die Einführung gesetzlich verpflichtender Mindestabstände zwischen einzelnen Spielhallen zugrunde, die pauschal auf 500 Meter Luftlinie festgelegt wurden.
Den Ländern ist jedoch vorbehalten, diese Abstände zu spezifizieren und in Ausnahmefällen herunterzusetzen. Auch war es den Ländern möglich, Übergangszeiträume zu definieren, in denen sich die Konzessionsinhaber an die neue Gesetzeslage anpassen konnten.
Schlussendlich muss das Verbot mehrere Spielhallen innerhalb eines Gebäudekomplexes aber im gesamten Bundesgebiet umgesetzt werden. Einige Bundesländer haben den Betreiberinnen zugunste Übergangsregelungen festgelegt, von denen die in Niedersachsen nun als vorletztes auslaufen wird.
Lediglich die Spialhallen-Betreiber in Hessen haben noch eine deutlich längere Frist. Dort gilt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 HSpielhG, dass „eine längstens bis zum 30. Juni 2032 befristete oder verlängerte Erlaubnis für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex“ gewährt wird.
Quellen: DAW, Glücksspielstaatsvertrag 2021, Hessisches Spielhallengesetz
Foto: DAW