EU-Verfahren gegen Malta: Glücksspiel-Gesetz im Konflikt mit EU-Recht

Wegen des Glücksspielgesetzes Bill 55 hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Malta eingeleitet. Von der MGA folgte eine unmittelbare Reaktion.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 19.06.2025

EU-Verfahren gegen Malta: Glücksspiel-Gesetz im Konflikt mit EU-Recht

Wegen des Glücksspielgesetzes Bill 55 hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Malta eingeleitet. Von der MGA folgte eine unmittelbare Reaktion.

Inhaltsverzeichnis

    Die Europäische Kommission hat am 18. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Im Fokus steht der sogenannte Gaming Amendment Act, international bekannt als Bill 55. Die Kommission sieht in der maltesischen Regelung Verstöße gegen die EU-Verordnung zur gerichtlichen Zuständigkeit sowie zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen (EU 1215/2012).

    Malta unter Druck wegen Bill 55

    Die Bill 55 verpflichtet maltesische Gerichte dazu, Urteile aus anderen EU-Staaten gegen in Malta lizenzierte Glücksspielanbieter systematisch mit Verweis auf die nationale öffentliche Ordnung abzulehnen. Darüber hinaus werde ausländischen Klägern der Zugang zu maltesischen Gerichten in Zivilverfahren gegen Glücksspielunternehmen erschwert, obwohl diese Gerichte nach EU-Recht häufig zuständig wären.

    Laut Kommission verstößt Malta damit gegen zentrale Vorgaben der EU-Verordnung 1215/2012. Insbesondere werde gegen das grundsätzliche Verbot der inhaltlichen Überprüfung ausländischer Urteile sowie gegen die enge Auslegung der Ausnahme wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. 

    Die Verordnung solle sicherstellen, dass Gerichtsentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden und Verbraucherrechte auch grenzüberschreitend durchgesetzt werden können.

    Malta müsse nun innerhalb von zwei Monaten auf das Mahnschreiben der Kommission reagieren. Bleibe die Antwort aus oder erfülle sie nicht die Vorgaben der Kommission, könne diese den nächsten Verfahrensschritt einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Diese bildee die Grundlage für eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

    MGA verteidigt nationale Glücksspielpolitik

    Noch am gleichen Tag veröffentlichte die Malta Gaming Authority (MGA) eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung der Kommission. Darin betont die Aufsicht, dass Artikel 56A des maltesischen Gaming Act, eingeführt durch Bill 55, kein generelles Verbot zur Vollstreckung ausländischer Urteile gegen maltesische Anbieter enthalte.

    Vielmehr greife die Regelung lediglich auf das Kriterium der öffentlichen Ordnung (ordre public) zurück, das bereits in der EU-Verordnung 1215/2012 vorgesehen sei. Neue oder zusätzliche Ablehnungsgründe würden dadurch nicht geschaffen.

    Weiter erklärt die MGA, dass Maltas Online-Glücksspielregulierung auf einem Punkt-zu-Punkt-Lizenzsystem basiert. Demnach sei es den in Malta lizenzierten Anbietern erlaubt, ihre Dienste grenzüberschreitend anzubieten, solange sie sich an die nationalen Vorgaben hielten. Die Regulierung diene dem Schutz der Verbraucher und umfasse unter anderem Vorgaben zu Spielerschutz, Jugendschutz und verantwortungsvollem Glücksspiel.

    Darüber hinaus hebt die Aufsicht hervor, dass Malta als EU-Mitglied stets im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts agiere. Einschränkungen durch nationale Vorschriften anderer Mitgliedstaaten, die den Marktzugang für maltesische Anbieter beschneiden, lehnt die MGA ihrerseits als unionsrechtswidrig ab.

    Abschließend betont die Behörde ihre Bereitschaft, die Gespräche mit der Europäischen Kommission fortzusetzen und an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.

    Quellen: EU Kommission, Malta Gaming Authority

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