Wer ab und zu Fernsehen schaut, kennt mit Sicherheit den folgenden Satz aus der Werbung: „Dieses Angebot gilt nur für Spieler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein“. Was hinter diesem Satz steckt und ob er überhaupt noch aktuell ist, erfährst du im Folgenden!
Die Geschichte begann im Jahr 2008. Damals einigten sich alle 16 Bundesländer auf ein einheitliches Glücksspielgesetz und verabschiedeten den ersten Glücksspielstaatsvertrag. Dieser besagt, dass das Online Glücksspiel in ganz Deutschland illegal sei. Der Staatsvertrag lief zwei Jahre später aus, behielt jedoch bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes seine Gültigkeit. Da die Regulierung des Glücksspiels Ländersache ist, konnte nun jedes Bundesland selbstständig ein Glücksspielgesetz beschließen.