Inhaltsverzeichnis
Werbung für Online-Glücksspiel – das ist erlaubt
Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) und der Vergabe von Lizenzen ist es möglich, Online-Glücksspiel in Deutschland legal anzubieten. Dadurch wurde auch das grundsätzliche Verbot der Werbung für Online-Glücksspiel aufgehoben. Somit dürfen nicht nur Sportwettenanbieter, sondern auch Online-Spielhallen für ihre virtuellen Angebote werben. Allerdings gibt es einige Regelungen zu beachten, die wir dir in diesem Artikel näher erläutern werden.
Inhaltsverzeichnis
Fernsehen, Facebook und Co.: Auf diesen Plattformen darf für Glücksspiel geworben werden
Printmedien, Radio und Fernsehen: Werbung nur nachts
Eingeschränkte Online-Werbung für Glücksspiel
Soziale Medien: Keine Influencer für Online-Glücksspiel
Werbeinhalte: Das sind die gesetzlichen Bestimmungen
Online-Glücksspiel-Werbung: Diese Inhalte sind verboten
Das muss Werbung für Online-Glücksspiel beinhalten
Grauzone Sponsoring
FAQ – Häufige Fragen zur Online-Glücksspiel-Werbung
Fernsehen, Facebook und Co.: Auf diesen Plattformen darf für Glücksspiel geworben werden
Diese Werbebeschränkungen ergeben sich nicht nur aus dem GlüStV 2021 selbst, sondern auch aus den Vorgaben der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Nebenbestimmungen des Vertrags. Letztere enthalten detaillierte Vorgaben zu den Plattformen, auf denen Werbung stattfinden darf, sowie zum Zeitpunkt der Werbung und deren Inhalt. Hier erfährst du Einzelheiten zu den verschiedenen Beschränkungen für klassische Medien, Webseiten oder soziale Medien.
Printmedien, Radio und Fernsehen: Werbung nur nachts
Werbung für Online-Glücksspiel ist in den klassischen Medien wie Zeitung, Fernsehen oder Radio theoretisch möglich. Dennoch steht dabei besonders der Jugend- und Kinderschutz im Vordergrund. Deshalb sind Werbeschaltungen grundsätzlich zwischen 6 und 21 Uhr unzulässig, da zu diesen Uhrzeiten davon ausgegangen werden kann, dass Minderjährige fernsehen oder Radio hören. Außerdem darf keine Werbung in Medien platziert werden, die überwiegend von Minderjährigen oder ähnlich gefährdeten Zielgruppen konsumiert werden. Dazu zählen Druckerzeugnisse wie Zeitschriften, Fernsehprogramme und Shows, sowie Kinovorstellungen. Des Weiteren gibt es Plattformen, auf denen Online-Glücksspiel-Werbung grundsätzlich verboten ist. Beispielsweise trifft dies auf Teleshopping- oder Dauerwerbesendungen zu. Auch das Werben im öffentlichen Raum auf Plakatwände, Litfaßsäulen oder öffentliche Verkehrsmitteln ist nicht zugelassen.
Eingeschränkte Online-Werbung für Glücksspiel
Nicht nur klassische Medien sind von den Nebenbestimmungen betroffen, auch für Werbemaßnahmen im Internet gibt es klar definierte Regelungen. Zum einen zählt hier die gleiche Vorschrift wie bei Radio und Fernsehen. Seiten, die hauptsächlich von Minderjährigen oder gefährdeten Personen, wie Spielsüchtigen, besucht werden, sind tabu. Hier darf keine Online-Werbung geschaltet werden. Des Weiteren ist Affiliate-Marketing grundsätzlich zulässig. Dies ist ein Marketingansatz, bei dem Affiliates (engl. für Partner) die Angebote auf ihren Webseiten bewerben und eine Provision für ihre Leistung erhalten. Jegliche Form einer solchen bezahlten Zusammenarbeit muss jedoch klar gekennzeichnet werden.
Soziale Medien: Keine Influencer für Online-Glücksspiel
Auch in sozialen Netzwerken dürfen Anbieter von Online-Glücksspielen Werbemaßnahmen durchführen. Diese müssen jedoch auf eine volljährige Zielgruppe beschränkt sein. Allerdings gibt es eine klare Einschränkung im Vergleich zu anderen Unternehmen. Das sogenannte Influencer-Marketing, bei dem mit beliebten Nutzern zusammengearbeitet wird, ist nicht erlaubt.
Werbeinhalte: Das sind die gesetzlichen Bestimmungen
Die Nebenbestimmungen regeln nicht nur, wann auf welchen Plattformen geworben werden darf. Sie legen auch fest, welche Inhalte verboten sind und welche Informationen bereitgestellt werden müssen.
Die Einhaltung dieser Werbevorschriften wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kontrolliert. Auch die Werbekonzepte der Glücksspielanbieter müssen der Behörde vorgelegt werden, ebenso wie alle Änderungen und Ergänzungen des Konzepts. Darüber hinaus muss alle zwei Jahre nach Erteilung der Lizenz eine Aktualisierung des Werbekonzepts vorgelegt werden.
Online-Glücksspiel-Werbung: Diese Inhalte sind verboten
Den Behörden ist es besonders wichtig, dass in der Werbung auch mögliche negative Folgen aufgezeigt werden. Deshalb darf das Glücksspiel nicht als alltägliches Gut dargestellt werden und die Anbieter müssen neben den Vorteilen auch auf die Suchtgefahr hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch die Andeutung von Zeitdruck unzulässig. Damit soll die Suchtgefahr verringert und den Menschen mehr Zeit gegeben werden, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Werbemaßnahmen, die den Verbraucher in die Irre führen, indem sie zum Beispiel unrealistische Gewinne versprechen oder das Glücksspiel als Strategie gegen finanzielle, soziale oder psychologische Situationen anpreisen, sind ebenfalls nicht erlaubt. Außerdem darf die Werbung die Menschen nicht dazu ermutigen, Verluste zurückzugewinnen oder Gewinne zu reinvestieren.
Es gibt auch genaue Anforderungen an den Wortlaut und die visuellen Elemente. Zum Beispiel dürfen Online-Anbieter von virtuellen Spielautomaten die Begriffe "Casino" und "Casino-Spiele" nicht verwenden. Zudem gibt es eine Vorschrift zum Schutz von Minderjährigen. Kindliche oder jugendliche Vorbilder oder Idole dürfen auf keiner Plattform abgebildet werden.
Das muss Werbung für Online-Glücksspiel beinhalten
Zusätzlich zu den Inhalten, die in der Werbung für virtuelle Spielautomaten oder Sportwetten nicht enthalten sein dürfen, gibt es Informationen, die angegeben werden müssen. Um sich eindeutig als zugelassener Anbieter auszuweisen, müssen die Anbieter ihren Eintrag in der offiziellen Liste (der sogenannten White List) vermerken. Weitere Informationen sollen den Jugendschutz sowie den Spielerschutz im Allgemeinen gewährleisten.
So muss ein Teilnahmeverbot für Minderjährige deutlich gekennzeichnet sein. Um die Spielenden von Anfang an richtig zu informieren, muss unter anderem erklärt werden, dass das Glücksspiel zufällig ist. Außerdem muss der Anbieter Informationen über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit im Falle von Höchstgewinnen bereitstellen. Bei Bonusaktionen müssen genaue Informationen über die Dauer und die Höhe des Gewinns erkennbar sein. Schließlich müssen alle Glücksspielanbieter Möglichkeiten zur Beratung und Therapie für gefährdete Spieler aufzeigen.
Grauzone Sponsoring
Trotz all dieser strengen Auflagen gibt es eine Grauzone: das Sponsoring. Für viele Sportvereine in Deutschland ist das Sponsoring von Glücksspielanbietern ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung. Die Athleten tragen das Logo oft auf ihren Trikots oder Banderolen werden damit im Stadion angebracht. Problematisch ist jedoch das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr, da die meisten Sportereignisse in diesem Zeitraum stattfinden. Damit die gesponserten Sportvereine keine schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen tragen müssen, sind Banderolen des Sponsors sowie Logos auf Trikots bei Sportveranstaltungen weiterhin erlaubt – auch außerhalb der gesetzlichen Werbezeiten.