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Werbung für Glücksspiel im Internet – Dürfen die Anbieter das?
Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) hat das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert und damit auch das grundsätzliche Verbot der Werbung für Online-Glücksspiele aufgehoben. Er legte aber auch eine Reihe von Bestimmungen fest, an die sich die Anbieter halten müssen. Unter anderem gibt es jetzt auch ein umfassendes Regelwerk für Glücksspielwerbung mit zahlreichen Einschränkungen. Welche das sind und in welcher Form Internetwerbung nach dem neuen GlüStV erlaubt ist, erfährst du im Folgenden.
Allgemeine Werbebeschränkungen des GlüStV
Unabhängig von der Werbeplattform gibt es einige Werbebeschränkungen, die alle betreffen. Zum Beispiel dürfen nur Glücksspielanbieter mit einer deutschen Lizenz Werbung schalten, während Anbietern von illegalem Glücksspiel dies ausdrücklich untersagt ist. Die Werbung darf nicht im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags stehen. Dieser Vertrag verfolgt unter anderem das Ziel, keinen übermäßigen Anreiz zum Glücksspiel zu schaffen. Das bedeutet, dass unentschlossene Personen nicht zum Glücksspiel verleitet, sondern lediglich darüber informiert werden dürfen. Außerdem wird ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Deshalb darf sich Glücksspielwerbung nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Personen richten. Zudem gibt es ein striktes Werbeverbot zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends.
Werbung für Glücksspiel bei Facebook, im Fernsehen und Radio: Das gilt es zu beachten
Zusätzlich zu den oben genannten Werbebeschränkungen gibt es eine Reihe von Vorschriften in Bezug auf den Inhalt der Werbung, die unabhängig von der Werbeplattform gelten. Werbung wird als unzulässig angesehen, wenn sie:
- falsch, widersprüchlich und irreführend ist
- Gewinne verführerisch in Aussicht stellt
- einen Zeitdruck suggeriert
- ermutigt Verluste wieder reinzuholen und Gewinne erneut zu investieren
- suggeriert, dass man durch Glücksspiele seine finanzielle Situation verbessern kann
- vermittelt, dass Glücksspiele finanziellen, sozialen oder psychosozialen Problemen entgegenwirken kann
- gleichzeitig für illegales Glücksspiel wirbt
- unentgeltlich angebotene Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker bewirbt
- die Darstellung kindlicher oder jugendlicher Vorbilder enthält
- direkt Minderjährige darstellt oder suggeriert, dass Minderjährige am Glücksspiel teilnehmen
- Bestandteile aus Kinder- oder Jugendsendungen enthält
Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Verwendung der Begriffe "Casino" und "Casino-Spiele". Sobald virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker beworben werden, dürfen diese Begriffe nicht verwendet werden. Wenn ein Glücksspielanbieter jedoch auch Online-Casinospiele in seinem Portfolio hat, dürfen diese Begriffe in der Dachmarkenwerbung verwendet werden.
Gleichzeitig müssen bestimmte Inhalte vorhanden sein. Zum Beispiel muss der Zufallscharakter des Glücksspiels jederzeit erkennbar sein. Außerdem müssen bezahlte Veröffentlichungen klar als Werbung erkennbar sein und sich durch eindeutige Kennzeichnung und Gestaltung vom redaktionellen Teil unterscheiden.
Diese Werbevorschriften werden von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kontrolliert. Zudem müssen die Werbekonzepte der Glücksspielanbieter der Behörde vorgelegt werden, genauso wie alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Konzept. Außerdem muss alle zwei Jahre nach der Erteilung der Lizenz eine Aktualisierung des Werbekonzepts vorgelegt werden.
Glücksspielwerbung im Internet: Was ist erlaubt und was ist verboten?
Nicht nur klassische Medien wie Radio, Fernsehen oder Printmedien sind von den Bestimmungen des GlüStV betroffen. Auch für Werbemaßnahmen auf Webseiten, sozialen Medien oder Streaming-Angeboten gibt es klar definierte Regelungen.
Schutz von Jugendlichen und Kindern im Internet
Das Ziel, junge Menschen und Kinder zu schützen, wird damit sehr deutlich. Wie bei Fernsehsendungen oder Magazinen sind Internetseiten, die hauptsächlich von Minderjährigen oder gefährdeten Personen besucht werden, für Glücksspielwerbung nicht zugelassen. Außerdem gibt es auch hier ein Werbeverbot zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends. Auf diese Weise sollen Jugendliche besonders vor Werbung für Glücksspiele geschützt werden.
Internet-Glücksspielwerbung: Zusammenarbeit mit anderen
Affiliate Marketing ist generell erlaubt. Dabei handelt es sich um einen Marketingansatz, bei dem Affiliates (englisch für Partner) auf ihren Websites für Angebote werben und eine Provision für ihre Dienste erhalten. Allerdings muss jede Form dieser bezahlten Zusammenarbeit deutlich gekennzeichnet sein. Schon beim Aufrufen der Website muss ein Hinweis für eine angemessene Zeit angezeigt werden, damit die Informationen vollständig lesbar sind. Anders verhält es sich bei redaktionellen Inhalten, die der Partner auf eigene Verantwortung erstellt. Zum Beispiel müssen Erfahrungsberichte auf Vergleichsportalen, die unabhängig vom Glücksspielanbieter erstellt wurden, nicht gekennzeichnet werden. Affiliate-Marketing ist jedoch nur unter der Bedingung erlaubt, dass die Partner-Website nur auf Glücksspielangebote von Anbietern verlinkt, die eine entsprechende Genehmigung nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 besitzen.
Werbeinhalte: Das ist online erlaubt
Auch in Bezug auf den Inhalt gibt es klare Vorschriften für Internetwerbung. Sogenannte Rich-Media-Formate wie Videos oder Animationen dürfen nur verwendet werden, wenn sie keine Trigger enthalten. Zum Beispiel werden im Marketing häufig psychologische Trigger verwendet, um bestimmte Emotionen bei potenziellen Kunden auszulösen. Dies ist in der Online-Glücksspielwerbung unzulässig. Außerdem müssen kostenpflichtige Veröffentlichungen so gestaltet sein, dass sie für den Empfänger klar als Werbung ersichtlich sind. Dabei muss die Werbung durch eine deutlich wahrnehmbare Kennzeichnung und Gestaltung vom redaktionellen Teil unterschieden werden. So dürfen Glücksspielanbieter online für sich selbst, ihre Produkte, Dienstleistungen als auch Veranstaltungen werben, sofern sie die Grenze zur Schleichwerbung nicht überschreiten.
Glücksspielwerbung in den sozialen Medien: Das ist erlaubt
Neben der klassischen Werbung auf Websites dürfen Anbieter von Online-Glücksspielen auch Werbung in sozialen Netzwerken machen. Es gelten jedoch die gleichen Bestimmungen wie für Werbemaßnahmen auf Internetseiten. Das bedeutet, dass auch hier der Schutz von Minderjährigen im Mittelpunkt steht. Glücksspielanbieter müssen ihre Werbung auf eine Zielgruppe im Erwachsenenalter beschränken. Bei der Zusammenarbeit mit Partnern gibt es hier eine klare Einschränkung. Im Vergleich zur Kooperation mit beispielsweise Vergleichswebseiten ist die Zusammenarbeit mit Influencern nicht möglich. Der GlüStV legt fest, dass jede Form des sogenannten Influencer Marketings, bei dem mit populären Nutzern zusammengearbeitet wird, nicht erlaubt ist.
Sonderfall: Sponsoring und Streaming
Trotz all dieser strengen Vorschriften gibt es die Grauzone des Sponsorings. Für viele Sportvereine in Deutschland ist das Sponsoring von Glücksspielanbietern ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung. Oft tragen die Sportler das Logo auf ihren Trikots oder es werden Banderolen mit dem Logo in der Sportstätte aufgestellt. Problematisch ist jedoch das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr, da die meisten Sportveranstaltungen in diesem Zeitraum stattfinden. Damit die gesponserten Sportvereine keine schwerwiegenden finanziellen Folgen tragen müssen, sind Banderolen des Sponsors sowie Logos auf Trikots bei Sportveranstaltungen auch außerhalb der gesetzlichen Werbezeiten weiterhin erlaubt. Auf diese Weise können Glücksspielanbieter bei Live-Streams von Sportveranstaltungen theroetisch den ganzen Tag über werben.
FAQ
Ist Werbung für Glücksspiel erlaubt?
Ja, nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) dürfen Anbieter von Glücksspielen mit einer bundesweiten Lizenz in Deutschland Werbung für Glücksspiele schalten. Die Werbung von Anbietern illegaler Glücksspiele ohne behördliche Zulassung ist hingegen streng verboten.
Warum gibt es so viel Glücksspielwerbung für Schleswig-Holstein?
Vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 war das Online-Glücksspiel nur im Bundesland Schleswig-Holstein erlaubt. Deshalb gab es bundesweit Werbung für die Glücksspielangebote in Schleswig-Holstein. In den Werbespots wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Angebote nur für Spieler mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in diesem Bundesland gültig waren.
Ist Werbung für Sportwetten erlaubt?
Ja, es ist erlaubt, in Deutschland für Sportwetten zu werben. Allerdings dürfen das nur Wettanbieter mit einer entsprechenden deutschen Lizenz. Außerdem gibt es einige Einschränkungen, die bei der Werbung beachtet werden müssen. Unter anderem ist Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen auf dem übertragenden Kanal nicht erlaubt.