Illegales Glücksspiel als Straftat: Verbände und GGL für den Erhalt der Gesetze

Der Bundesjustizminister erhält von allen Seiten Kritik an seinem Vorhaben zur Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 05.01.2024

Illegales Glücksspiel als Straftat: Verbände und GGL für den Erhalt der Gesetze

Der Bundesjustizminister erhält von allen Seiten Kritik an seinem Vorhaben zur Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels.

Inhaltsverzeichnis

    Die Pläne des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) zur Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels schlagen weitere Wellen. Nun haben sich auch die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) und der Deutsche Richterbund (DRB) zu Wort gemeldet. Der Vorstoß des Ministers gehe entschieden in die falsche Richtung. Indes wachse der illegale Glücksspielmarkt rasant an. 

    Auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) habe sich bereits kritisch zum Vorhaben geäußert. Die Streichung der Paragraphen würde eine erhebliche Gefährdung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels darstellen, so die Behörde. 

    Verharmlosung des illegalen Glücksspiels?

    Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) warnt den Bundesjustizminister daher nun ausdrücklich vor der geplanten Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels. Der Schwarzmarkt in Deutschland wachse aktuell „in alarmierendem Tempo”. Man müsse davon ausgehen, dass im stationären Betrieb jedes dritte Geldspielgerät illegal sei. 

    Entsprechend fehle der Spieler- und Jugendschutz gänzlich, ebenso wie Limits bei den Spieleinsätzen und die Beaufsichtigung durch fachlich geschultes Personal. Die Konkurrenzsituation gegenüber dem regulierten Markt sei daher insgesamt „unerträglich”. Mit seinen Plänen verharmlose der Politiker das illegale Glücksspiel jedoch. 

    Vorstandssprecher Georg Stecker findet klare Worte: 

    Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen den illegalen Glückspielmarkt [sic!] mit wirksamen Mitteln. Dazu gehören auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die die legalen Anbieter stärkt. Denn die Illegalität wird vor allem durch ein ausreichend verfügbares und bedürfnisorientiertes, konkurrenzfähiges Angebot der legalen Glücksspielunternehmen wirksam bekämpft.

    Die für die Regulierung des legalen Marktes und Bekämpfung des illegalen Markts zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder schlägt ähnliche Töne an. Die Behörde müsse jedes rechtsstaatliche Mittel ausschöpfen können und die Strafverfolgung sei hierfür ein zentrales Werkzeug. 

    Das Verwaltungsrecht reiche insbesondere bei der Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels nicht aus, da viele der illegalen Anbieter im Ausland ansässig seien.

    Illegales Glücksspiel und organisierte Kriminalität eng verknüpft

    Neben verschiedenen Akteuren aus dem Glücksspielbereich hat sich nach der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nun auch der Deutsche Richterbund (DRB) in einer offiziellen Stellungnahme zum Thema geäußert. Nach Ansicht des Bundes schieße das BMU „über das Ziel hinaus”. Die aktuelle Gesetzgebung nach StGB diene nicht nur der Verhinderung der Manipulation von Glücksspielen, sondern auch der Suchtprävention und dem Jugendschutz. 

    Darüber hinaus sei zu bedenken, dass das illegale Glücksspiel „ein spezifischer Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität“ sei und entsprechend eine wichtige Einkommensquelle krimineller Gruppierungen darstelle. 

    Bislang hat der Minister noch keine öffentliche Stellungnahme zur immer lauter werdenden Kritik an seinen Plänen geäußert.

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