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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat den Auftrag für die geplante Studie „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“ vergeben. Unter den insgesamt fünf Bewerbern habe sich das Berliner Marktforschungsunternehmen eye square GmbH durchsetzen können, meldete die Behörde am Dienstag.
Evaluierung der aktuellen Werbebestimmungen
Am 10. August 2023 hatte die GGL die mit den 16 Bundesländern abgestimmte Studie ausgeschrieben. Ziel der Studie sei eine Überprüfung der Auswirkungen der geltenden Werbebestimmungen nach § 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021. Gemäß GlüStV ist Werbung für legale Glücksspielangebote ausdrücklich erlaubt, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem folgende Vorgaben:
- Werbung darf sich nicht an Minderjährige und vulnerable Personen richten
- Über Rundfunk und Internet darf nur zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens geworben werden
- Glücksspiele dürfen nicht so präsentiert werden, dass der Eindruck entsteht, Spieler könnten das Ergebnis beeinflussen
- An einzelne Personen adressierte Werbung darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung versandt werden
- Unmittelbar vor und während Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen darf nicht auf dem übertragenden Kanal für Sportwetten geworben werden
Die eye square GmbH solle in den nächsten zwei Jahren nun untersuchen, inwieweit die Werbebestimmungen allgemein geeignet oder aber verbesserungsfähig seien. Insbesondere solle erforscht werden, ob die Werbung zum Erreichen des Kanalisierungsziels beitrage und Spielende oder am Glücksspiel interessierte Personen in den legalen Markt lenke.
Auch müsse geprüft werden, ob die Regularien ausreichend verhindern, dass bei bisher nicht am Glücksspiel interessierten Personen sowie bei vulnerablen Personen durch Werbung eine Anreizwirkung erzeugt wird.
Neben direkter Werbung und Sponsoring liege der Fokus auch auf der sogenannten „werbenden Berichterstattung“. Hierbei solle ein Schwerpunkt auf vulnerable Personengruppen gesetzt werden. Im Rahmen der Studie würden zudem anders als im Glücksspielstaatsvertrag auch Bonusangebote und Rabatte der Werbung bzw. Sonderwerbemaßnahmen zugerechnet.
Parallele Untersuchung zur allgemeinen Evaluierung des GlüStV 2021
Die Untersuchung der Werbemaßnahmen ist nicht die einzige in diesem Jahr von der GGL initiierte Studie. Im März hatte die Behörde, wie im GlüStV 2021 selbst vorgesehen, die Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt im Juli der laut GGL einzige Bewerber, das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen.
Die Leitung übernimmt der medial sehr präsente Glücksspielforscher Dr. Tobias Hayer, der sich allgemein gegenüber dem Online-Glücksspiel und insbesondere der Werbung für dieses kritisch positioniert. Dass Hayer bzw. sein Institut den Zuschlag erhalten hat, hat auch in der Presse kurzzeitig für Wirbel gesorgt.
Laut dem Branchenmagazin Business Insider habe Hayer als Mitglied des Fachbeirats indirekten Einfluss auf die Ausgestaltung der Ausschreibung nehmen können. Er selbst habe auf Anfrage des Magazins erklärt, dass die GGL „bestimmte Themenblöcke” aufgegriffen habe, die er für wissenschaftliche Ausschreibungen vorgesehen habe.
Die GGL wurde zudem dafür kritisiert, dass die Ausschreibungszeit lediglich 30 Tage und damit das gesetzliche Mindestmaß gedauert habe. Dies sei Forschern zufolge viel zu wenig Zeit, um einen durchdachten Vorschlag für eine auf drei Jahre angelegte Untersuchung zu unterbreiten.
Die GGL wies jedweden medialen Vorwurf von sich und drückte ihr Bedauern aus, dass es nur einen Bewerber gegeben hat.
Streitthema Werbung ausgelagert
Dass die GGL die Glücksspielwerbung vom Rest der Evaluierung ausgelagert hat, ist angesichts der aktuellen Diskussionen rund um das Thema wenig verwunderlich. Unter Berufung auf andere europäische Länder fordern auch in Deutschland immer mehr Personen im öffentlichen Raum ein totales Werbeverbot im Glücksspielbereich.
Hayer selbst hat ein solches in TV- und Zeitungsinterviews immer wieder unterstützt. Mit der eye square GmbH hat die GGL nun einen Auftragnehmer gewählt, der dem Thema gegenüber neutral positioniert sein dürfte. Das Unternehmen betreibt Marktforschung in einer Vielzahl von Branchen und hat keine Spezialisierung auf den Bereich Glücksspiel.
Die Ergebnisse der Studie bleiben daher mit Spannung abzuwarten. Ob diese dann in die allgemeine Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags einfließen werden, ist unklar.