Illegales Casino-Netzwerk? Recherchen gegen iGaming-Provider Softswiss

Die wahren Betreiber illegaler Online-Casinos sind oft schwer auszumachen. Der BR recherchiert diesbezüglich nun gegen den maltesischen Software-Provider SoftSwiss.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 29.11.2024

Illegales Casino-Netzwerk? Recherchen gegen iGaming-Provider Softswiss

Die wahren Betreiber illegaler Online-Casinos sind oft schwer auszumachen. Der BR recherchiert diesbezüglich nun gegen den maltesischen Software-Provider SoftSwiss.

Inhaltsverzeichnis

    Der Bayerische Rundfunk (BR) recherchiert derzeit zur Unternehmensstruktur von SoftSwiss, einem maltesischen Softwareanbieter für Online-Glücksspiel. Das Unternehmen und sein in Berlin ansässiger Gründer könnten hinter zahlreichen illegalen Online-Casinos stecken, berichtet die Tagesschau. So zeigten die Recherchen ein komplexes Netzwerk von Glücksspiel-Firmen aus Malta, Zypern und Curaçao, in deren Zentrum SoftSwiss stünde.

    Eine undurchsichtige Unternehmensstruktur

    Der BR habe bei seiner Recherche hunderte illegale Online-Casinos analysiert. Mehrere  Dutzend davon stünden „mutmaßlich” mit SoftSwiss in Verbindung. Betreiberinnen der analysierten Seiten seien die maltesische N1 Interactive Ltd. und die Dama N.V. mit Sitz auf Curaçao.  

    Gerichtsdokumente sowie Unternehmens- und Domain-Register wiesen auf Verbindungen zwischen diesen beiden Unternehmern und SoftSwiss hin. Aus Dokumenten der insolventen Wirecard-Bank gehe bspw. hervor, dass die Dama N.V. als einer der „umsatzstärksten Kunden” gelte. Gleichzeitig werde bei Wirecard auch SoftSwiss im Zusammenhang mit einern Vorgängerfirma von Dama genannt. 

    Dama selbst habe 2018 Zahlungen von insgesamt 61 Mio. Euro über Wirecard abgewickelt. Im März 2022 habe dann die N1 Interactive Ldt. 2 Mio. € an die Dama N.V. überwiesen, wie aus dem Unternehmensregister von Malta abzulesen sei. N1 Interactive habe zu der Zeit einen Kontostand von mehr als 7 Mio. € aufgewiesen. Wie der Geldwäsche-Experte Konrad Duffy von Finanzwende e.V. kommentiert hierzu: 

    Wenn solche komplexen Firmenkonstrukte aufgestellt werden, dann hat das einen Grund. Da geht es wahrscheinlich um richtig viel Geld."

    Komplexe Firmenstrukturen würden oft dazu verwendet, wahre Eigentümer zu verschleiern und Steuern zu umgehen. SoftSwiss selbst hingegen präsentiert sich öffentlich als Softwareanbieter für Online-Glücksspiel und „Nr. 1 Provider für Krypto-Glücksspiel”. 

    Das Unternehmen habe Firmensitze in vier Ländern mit Hauptverwaltungen in Malta, Polen und Georgien, und beschäftige mehr als 2.000 Angestellte aus 30 verschiedenen Ländern. Darüber hinaus stehe das Unternehmen hinter weltweit über 23.500 Online-Glücksspielen, mehr als 800 iGaming-Projekten und 270 Partnern in der Spielentwicklung.

    Internationale Strafverfolgung schwierig

    Doch es gebe noch weitere Informationen, die auf ominöse Verbindungen zwischen SoftSwiss und den in Deutschland illegalen Casinos aufzeigten. So habe die Dama N.V. laut dem Werbetransparenzregister von Google Anzeigen für SoftSwiss geschaltet, als das Unternehmen auf Personalsuche gewesen sei. 

    Ein weiterer Hinweis auf eine Verbindung sei in der Domain eines von Dama betriebenen Online-Casinos zu finden. Dieses sei ursprünglich mit einer E-Mail-Adresse von SoftSwiss registriert worden, konkret mit der des Unternehmensgründers. Auf Nachfragen von BR habe dieser nicht geantwortet. Es gelte bis auf weiteres die Unschuldsvermutung.  

    Indes habe der BR auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) um Stellungnahme gebeten. Informationen zufolge sei die Behörde nämlich bereits vor Monaten auf die Aktivitäten von SoftSwiss hingewiesen worden.  Die GGL jedoch könne keine Aussage zu etwaigen Verwaltungsverfahren tätigen. 

    Ob die Polizei oder Staatsanwaltschaft hierzulande ermittle, sei indes unbekannt. Laut dem Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sei es aktuell praktisch unmöglich, von Deutschland aus gegen illegale Glücksspielangebote im Ausland vorzugehen. Hierzu müsste das Strafrecht erweitert werden, so der SPD-Politiker. 

    Letzten Endes würden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen dieser Art daher immer  wieder eingestellt. 

    Weitere relevante News

    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

    Weitere relevante Ratgeber