Mängel bei der Sorgfaltspflicht: Niederländische Glücksspielbehörde untersucht Lizenznehmer

Die regulierten Online-Casinos der Niederlande stehen aktuell ganz besonders auf dem Prüfstand.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 12.09.2023

Mängel bei der Sorgfaltspflicht: Niederländische Glücksspielbehörde untersucht Lizenznehmer

Die regulierten Online-Casinos der Niederlande stehen aktuell ganz besonders auf dem Prüfstand.

Inhaltsverzeichnis

    Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) hat eine umfangreiche Überprüfung der Umsetzung der Sorgfaltspflicht ihrer Lizenznehmer durchgeführt. Unter den Anbietern gebe es große Unterschiede in Bezug auf den Spieler- und Jugendschutz, meldet die Behörde in ihrer jüngsten Veröffentlichung. Seit einigen Wochen stehen die regulierten Anbieter bei der KSA zudem ganz besonders auf dem Prüfstand. 

    So gab es jüngst mehrere Abmahnungen und Untersuchungen wegen unzulässiger Werbemaßnahmen und bestimmter Arten von Bonusangeboten. Auf Basis aller Prüfungsergebnisse wolle die KSA nun ihr eigenes Regelwerk verschärfen und Empfehlungen an die Politik geben, was die geplanten Änderungen am Glücksspielgesetz betreffe. 

    Riskantes Spielverhalten unterschiedlich definiert

    Der Grund für die Untersuchung der Sorgfaltspflicht sei der Umstand, dass das seit 2021 geltende Online-Glücksspielgesetz (Koa) den Anbietern zwar gewisse Pflichten auferlege, diese aber nicht im Detail erkläre. Die Online-Casinos der Niederlande wüssten zwar, dass sie ihre Spieler schützen müssen, hätten bei der Umsetzung aber großen Interpretationsspielraum.

    So schreibt das Gesetz den Anbietern vor, das Spielverhalten aller Spieler zu erfassen und zu analysieren, um problematisches Glücksspiel aufzuspüren und Spielsucht zu verhindern bzw. zu intervenieren. Wie die KSA berichtet, kämen alle Anbieter dieser Pflicht nach, jedoch auf sehr unterschiedliche Art und Weise. 

    Einige Anbieter nutzen unternehmensinterne Überwachungssysteme, andere kooperierten hingegen mit externen Dienstleistern. Besonders problematisch sei jedoch, dass jeder Anbieter riskantes Spielverhalten anders definiere und es hier eine große Spannbreite gebe. 

    Während bei einem Anbieter beispielsweise ein monatlicher Verlust von 2.500 € die Schwelle für Problemspiel sei, habe ein anderer Anbieter 3.000 € Verlust pro Tag als Warnsignal definiert. Ein Gesetzesverstoß liege dadurch aber nicht vor, da das Gesetz selbst keine Grenzwerte definiert. 

    Bei wieder anderen Anbietern schlage das System Alarm, wenn sich das Spielverhalten eines Spielers plötzlich und drastisch verändert, bspw. wenn die Einsätze oder Verluste stark ansteigen. Die KSA sehe hier das Problem, dass Spieler, die womöglich von Beginn an mit problematischem Glücksspiel oder Spielsucht zu kämpfen hätten, durchs Raster fallen könnten. 

    Mängel bei der Intervention bei Problemspielern

    Auch gingen alle Anbieter unterschiedlich mit dem Thema Intervention um. In einigen Online-Casinos gebe es sogenannte speziell geschulte „Responsible-Gambling-Mitarbeiter”. Diese arbeiteten aber oft nur tagsüber, weshalb nachts oder am Wochenende „normale” Mitarbeiter des Kundenservices intervenieren müssten. 

    Die Art der Intervention variiere stark zwischen dem Einstellen automatischer Pop-ups, persönlichen E-Mails an die jeweiligen Spieler und Direktkontakt per Telefon. Problematisch sei, dass trotz Intervention durch den Anbieter nicht immer tatsächliche Spielerschutzmaßnahmen, bspw. heruntergesetzte Limits, folgten.

    Interaktion mit gesperrten Spielern

    Unterschiede gebe es auch bei der Interaktion mit Spielern, die im nationalen Spielersperrsystem CRUKS gelistet seien. Während zwar alle Online-Casinos das Gespräch mit gesperrten Spielern suchen, sobald sie einen Login-Versuch wahrnehmen, führen nicht alle Anbieter auch Protokoll über die Login-Versuche.

    Positiv merkt die KSA an, dass ein Anbieter Spieler nach Beendigung ihrer Sperre weiterhin nicht einzahlen lasse, wenn es sich um Sozialhilfeempfänger handle. Andere Anbieter legten in diesem Fall dann niedrigere Einzahlungslimits fest.

    Jugendschutz per Gesetz nicht im Detail geregelt

    Auch in Sachen Jugendschutz lasse das Glücksspielgesetz zahlreiche Lücken offen. So besagt das Koa, dass Anbieter junge Erwachsene besonders schützen müssen, aber nicht auf welche Weise dies zu geschehen hat. Bei allen Lizenznehmer gälten junge Erwachsene als besonders vulnerable Gruppe, so die KSA. 

    Bei einigen Anbietern gelten daher für Spielerinnen und Spieler unter 25 bzw. unter 30 besondere Verlust- oder Einzahlungslimits. Wenn Personen dieser Altersgruppe ihr Limit erhöhen möchten, müssten sie entsprechende Einkommensnachweise liefern. 

    Während diese Maßnahmen als positiv zu betrachten seien, gehe damit auch das Risiko einher, problematisches Glücksspiel bei jüngeren Spielern nicht sofort zu erkennen, da die Limits so gesetzt seien, dass sie unter dem im System hinterlegten Schwellenwert für Problemspiel lägen. 

    Mehr Unterstützung bei der Sorgfaltspflicht von der Glücksspielbehörde

    Der Bericht der KSA sei nicht als Ermahnung der Anbieter zu verstehen, sondern diene der Behörde als Überblick über alle aktiven Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen im regulierten Markt. Auf Basis der Ergebnisse wolle die KSA nun mehr Klarheit für die Lizenznehmer schaffen und ihr eigenes Regelwerk entsprechend präzisieren. KSA-Vorstand René Jansen sagt: 

    Dank dieser Untersuchung sehen wir [...], was bei den Anbietern nicht gut läuft. Spieler müssen sich darauf verlassen können, sicher spielen zu können. Wir sehen, dass die Regeln verschärft werden müssen, um genau diese sichere Umgebung für die Spieler noch weiter zu fördern.” 

    Welche Änderungen es in den Lizenzbedingungen geben wird, ist dabei noch nicht bekannt. Die Behörde wolle ihre Untersuchungsergebnisse auch in die aktuelle politische Diskussion um eine Revision des Glücksspielgesetzes einfließen lassen. Diskutiert werden derzeit drastische Einsatzlimits und weitere Einschränkungen bei Boni und Werbung.

    Online-Casinos jüngst mehrfach abgemahnt

    Auch wenn die Untersuchung der Sorgfaltspflicht keine Verstöße zutage gefördert hat, haben mehrere Lizenznehmer in letzter Zeit aufgrund anderer Verstöße Abmahnungen erhalten. Im August hat die KSA drei Anbieter wegen unzulässiger Werbung abgemahnt. Die Online-Casinos hätten Plakatwerbung im Freien veranlasst, was seit Anfang Juli dieses Jahres gemäß der neuen Werbebestimmungen nicht mehr erlaubt ist.

    Da die Anbieter die Werbung unmittelbar entfernt hätten, habe die Behörde es nicht für nötig befunden, eine Strafe auszustellen. 

    Zudem geht die KSA seit Anfang des Monats Hinweisen nach, nach denen Online-Casinos unzulässige Boni an Spieler vergeben haben sollen. Hierbei handle es sich um sogenannte Cashback-Boni, bei denen Spieler einen Teil ihrer Verluste als Bonusgeld gutgeschrieben bekommen. 

    Diese Art von Bonus sei in den Niederlanden unzulässig. Die Behörde habe einige Anbieter daher bereits abgemahnt und behält sich weitere Schritte vor, sollten die Online-Casinos ihre Promotionen nicht einstellen. Insgesamt scheint es für die regulierten Online-Glücksspiel-Anbieter in den Niederlanden immer schwieriger zu werden, ihr Geschäft zu betreiben.

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