Verbot von Glücksspielwerbung: Zwischenbericht der niederländischen Online-Glücksspiel-Anbieter

Gelingt die Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Glücksspielwerbung in den Niederlanden?

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 07.08.2023

Verbot von Glücksspielwerbung: Zwischenbericht der niederländischen Online-Glücksspiel-Anbieter

Gelingt die Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Glücksspielwerbung in den Niederlanden?

Inhaltsverzeichnis

    Seit Anfang Juli dürfen Online-Glücksspiel-Anbieter in den Niederlanden fast keine Werbung mehr schalten. Die niederländische Glücksspielaufsicht Kansspelautoriteit (KSA) hat ihre Lizenznehmer nun aufgefordert, einen ersten Zwischenbericht betreffend die Umsetzung der neuen Regeln vorzulegen. Besonderes Augenmerk legt die Behörde dabei auf die sogenannte „95 % Regel”.

    Strenge Vorgabe: 95 % der Werbeempfänger im Alter von mindestens 24 Jahren

    Die mit Beschluss vom 5. April 2023 neu eingeführten Restriktionen für Glücksspielwerbung haben die Branche vor eine große Herausforderung gestellt. Seit dem 1. Juli dürfen die lizenzierten Online-Glücksspiel-Anbieter in den Niederlanden keinerlei Rundfunk- und Print-Werbung schalten. Ebenfalls verboten ist Werbung im öffentlichen Raum, bspw. auf Litfaßsäulen. 

    In der niederländischen Presse ist daher generell die Rede von einem „Werbeverbot”. Allerdings sind gewisse Formen der Werbung weiterhin zulässig. Anbieter dürfen auf Online-Glücksspiel-Websites, Social-Media-Plattformen und Streaming-Plattformen werben. Auch die Direktwerbung per E-Mail ist weiterhin erlaubt. 

    Die Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass mindestens 95 % der Personen, die mit der noch erlaubten Werbung in Berührung kommen, mindestens 24 Jahre alt sind. Wie die Anbieter diese Vorgabe umsetzen, wurde ihnen selbst überlassen. Jetzt aber erwartet die KSA bis spätestens 25. August den ersten Ergebnisbericht.

    Details zu Art, Umfang, Reichweite und Ausschluss von Werbung eingefordert

    In einem Schreiben, über welches niederländische Branchenmedien berichten, hat die Behörde aufgeschlüsselt, welche genauen Daten die Glücksspiel-Anbieter übermitteln sollen. Demnach verlangt die KSA zunächst von jeder einzelnen geschalteten Anzeige ein Bild, bzw. im Falle von Video-Werbung einen Screenshot. 

    Zudem muss bei jeder Werbeanzeige (bzw. Spot) angegeben werden, auf welchen Online-Medien oder Kanälen sie erschienen ist und zu welchen Zeitpunkten dies erfolgt ist. Weiterhin ist mitzuteilen, wie groß die Reichweite der einzelnen Anzeigen und Spots war. Hier müssen die Anbieter zudem die Altersgruppen genau aufschlüsseln. 

    Abschließend müssen die Lizenznehmer berichten, inwieweit sie verhindern, dass Personen, die ausdrücklich keine Werbung sehen möchten, mit den Anzeigen und Spots konfrontiert werden.

    Monatliche Berichtspflicht für alle Anbieter

    Die Anbieter sind vorerst angehalten, der Behörde gegenüber einmal im Monat Bericht zu erstatten. Planmäßig sollen die nächsten Zwischenberichte am 15. September und 13. Oktober eingereicht werden. Aufgrund des bislang sehr kurzen Zeitraums seit Inkrafttreten der neuen Regelungen erwartet die KSA noch keine perfekten Ergebnisse, was die 95 % Regel betrifft. So heißt es in dem Schreiben an die Anbieter: 

    Falls Sie bei einer Werbung das Pflicht-Ergebnis im letzten Punkt nicht erreicht haben, müssen Sie in Ihrem Bericht beschreiben, welche Abweichung es gegeben hat, welche Maßnahmen Sie getroffen haben, um das Pflicht-Ergebnis zu erreichen und welche Maßnahmen Sie treffen, um einer Wiederholung [der Pflichtverletzung, Anm. d. Red.] in Zukunft vorzubeugen.”

    Mit welchen Folgen die Anbieter zu rechnen haben, sollten sie die 95 % Regel wiederholt nicht einhalten, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

    Von der Legalisierung zum Werbeverbot in weniger als zwei Jahren

    Dass die Online-Glücksspiel-Betreiber ihre Produkte überhaupt noch bewerben dürfen, wird in dem zugrundeliegenden Beschluss mit dem Ziel der Kanalisierung erklärt. Ebenso wie der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland nennt auch das niederländische Online-Glücksspiel-Gesetz (Koa) das übergeordnete Ziel, die Spieler in den regulierten Markt zu lenken. Zu diesem Zweck ist Glücksspielwerbung ausdrücklich erlaubt. 

    Politik kritisiert Werbevolumen

    Das legale Online-Glücksspiel ist in den Niederlanden ebenso jung wie in Deutschland. Das Koa trat am 1. April 2021 in Kraft und erlaubte es Anbietern, ab dem 1. Oktober 2021 Online-Glücksspiele anzubieten, sofern eine Lizenzierung durch die KSA vorliegt. Ab diesem Stichtag durften die Anbieter ihre Produkte auch bewerben. 

    Das Werbevolumen in den ersten Monaten nach der Legalisierung wurde in der Politik schnell als exzessiv empfunden. Anbieter wurden mehrmals von der KSA angehalten, ihre Werbung herunterzufahren, was nach Aussage der Behörde jedoch nicht erfolgte. Als Reaktion darauf entstand im Justizministerium ein erster Entwurf für ein komplettes Werbeverbot. 

    Werbung für Kanalisierung unabdingbar

    Branchenverbände sowie die Glücksspielbehörde selbst haben sich jedoch dafür eingesetzt, gewisse Formen der Werbung weiterhin zu erlauben, da ein Totalverbot das Kanalisierungsziel zunichte machen und den bereits ausufernden Schwarzmarkt nur stärken würde. Als Kompromiss sollte die Werbung stark eingeschränkt und ein besonderer Fokus auf den Jugendschutz gelegt werden.

    Dass die anfangs exzessive Werbung der Anbieter tatsächlich zu einem Anstieg der Spielbeteiligung geführt hat, lässt sich anhand der regelmäßig veröffentlichten Marktzahlen nicht ablesen. Demnach hält sich der regulierte Markt seit seiner Eröffnung weitgehend stabil. Die Werbung der illegalen Anbieter dürfte weiterhin das größere Problem für den Spielerschutz darstellen.

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