Auftrag der GGL: Studie zum Spielerschutz im Internet

Erfahre mehr über die von der GGL beauftragten Studie zum Spielerschutz im Internet – Eine Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021.

Sabine Löwenberger Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 19.07.2023

Auftrag der GGL: Studie zum Spielerschutz im Internet

Erfahre mehr über die von der GGL beauftragten Studie zum Spielerschutz im Internet – Eine Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021.

Inhaltsverzeichnis

    GGL beauftragt Studie „Spielerschutz im Internet“ zur Evaluierung der GlüStV-Maßnahmen

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) initiierte in Abstimmung mit den 16 deutschen Bundesländern die Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“. Diese wurde im Juli 2023 an die Universität Bremen vergeben und wird dort unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer am Institut für Public Health und Pflegeforschung durchgeführt. Im Folgenden erfährst du mehr über die Schwerpunkte der Studie sowie die Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV).

    Diese Themen werden in der Studie beleuchtet

    Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Auswirkungen, der im GlüStV verankerten Maßnahmen, insbesondere dem Spielerschutz. Dazu zählen sowohl technische als auch glücksspielbezogene Anforderungen, denen die lizenzierten Online-Glücksspielanbieter seit geraumer Zeit nachkommen müssen. Unter anderem werden Erlaubnisse und die Umsetzung konkreter Spielerschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer positiven und negativen Effekte überprüft.

    Weiterhin sammelt das Forschungsinstitut Erkenntnisse zur Praktikabilität, möglichen Anpassungen der Spielerschutzregelungen und Veränderungen des Spielverhaltens. Diese und viele weitere Themen werden im Rahmen der beauftragten Studie untersucht. Die Studienergebnisse sind jedoch erst in einigen Jahren zu erwarten. So gab die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder an, dass eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Jahr 2026 erfolgen wird.

    Die Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages

    Der neue GlüStV ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Nachdem sich das Online-Glücksspiel in Deutschland jahrelang in einer rechtlichen Grauzone befunden hatte, wurde es durch den Staatsvertrag endlich erlaubnisfähig. Doch mit der Erlaubnis gehen auch zahlreiche Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Suchtprävention einher.

    Limits: Eine Maßnahme, das eigene Spielverhalten besser zu kontrollieren

    Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt unter anderem ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit von 1.000 € im Monat vor. Weiterhin ist auch der Spin-Einsatz bei den virtuellen Automatenspielen auf 1 € begrenzt. Allerdings haben die Spieler auch die Möglichkeit, sich individuelle Limits zu setzen. Dabei kann es sich um Einzahlungs-, Verlust- und Zeitlimits handeln.

    5-Sekunden-Regel, um schnelle Wiederholungen vermeiden

    Eine weitere Maßnahme des Glücksspielstaatsvertrages ist die sogenannte 5-Sekunden-Regel. Diese besagt, dass es bei den Online-Spielautomaten zwischen den einzelnen Spins eine fünfsekündige Pause geben muss. Dadurch sollen schnelle Wiederholungen vermieden werden, die ein unkontrolliertes Spielverhalten begünstigen können. Deswegen ist auch die Autoplay-Funktion verboten.

    Spielersperren zum Schutz der Spieler

    Laut GlüStV müssen die Spieler zudem die Möglichkeit haben, sich selbst für die Dauer von 24 Stunden vom Spiel auszuschließen. Das soll über den sogenannten Panik-Button erfolgen. Dieser muss auf jeder Glücksspielplattform sichtbar platziert sein und kann vom Spieler getätigt werden, wenn ihm das Spiel über den Kopf wächst.

    Es gibt jedoch noch eine weitere Sperrmöglichkeit, und zwar einen Eintrag in das Spielersperrsystem der OASIS. Diese Sperre können sowohl die Spieler selbst als auch deren Angehörige beantragen. Eine solche Spielersperre dauert mindestens 3 Monate und verhindert, dass gesperrte Spieler weiterhin am Glücksspiel teilnehmen können. Bei der Anmeldung auf der Webseite eines Glücksspielanbieters wird nämlich der Status des jeweiligen Spielers abgefragt. Ist der Spieler gesperrt, erhält er keinen Zugriff auf das Spielangebot – gleiches gilt übrigens auch für die stationären Spielotheken.

    Jugend- und Spielerschutz durch die Anlage eines Spielerkontos

    Dem Staatsvertrag zufolge sind die Spieler außerdem dazu verpflichtet, ein Spielerkonto anzulegen. Das dient zum einen dem Jugendschutz, da Personen unter 18 Jahren nicht am Glücksspiel teilnehmen dürfen. Zum anderen dient diese Maßnahme aber auch dem Schutz der Spieler, da gesperrten Spielern mit einer Spielproblematik der Zugang zum Glücksspiel verwehrt wird.

    Fazit

    Die von der GGL beauftragte Studie zur Evaluierung der GlüStV-Maßnahmen wird zeigen, ob die Spielerschutzmaßnahmen positive oder negative Effekte erzielen. Verschiedenen Experten zu Urteil weist der Glücksspielstaatsvertrag diverse Schwachstellen auf, was eine Überarbeitung erforderlich macht. Bis wir wissen, ob dies wirklich der Fall ist, müssen wir uns voraussichtlich noch bis 2026 gedulden.

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    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

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