ING-DiBa Payment Block: Scharfe Regulierung von Zahlungen an Glücksspielanbieter

Die ING-DiBa reagiert auf das Mitwirkungsverbot. Erfahre hier, wie dieses Verbot Zahlungen an illegale Anbieter verbietet, um gegen illegales Online-Glücksspiel vorzugehen.

Sonja Dornieden Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 23.02.2023

ING-DiBa Payment Block: Scharfe Regulierung von Zahlungen an Glücksspielanbieter

Die ING-DiBa reagiert auf das Mitwirkungsverbot. Erfahre hier, wie dieses Verbot Zahlungen an illegale Anbieter verbietet, um gegen illegales Online-Glücksspiel vorzugehen.

Inhaltsverzeichnis

    Wie das Beispiel der ING-DiBa zeigt, werden Schutzmaßnahmen wie das Payment Blocking beim Online-Glücksspiel inzwischen streng umgesetzt. Bereits seit Juli 2021 ist das Online-Glücksspiel in Deutschland mit lizenzierten Anbietern legal. Trotzdem gibt es im Internet immer noch Webseiten, auf denen illegales Glücksspiel möglich ist. Um gegen illegale Anbieter vorzugehen und legale zu regulieren, werden daher verschiedene Maßnahmen ergriffen. 

    Hierzu zählt auch das Mitwirkungsverbot für Banken. Wie uns die ING-DiBa informiert, bedeutet dieses Verbot konkret, dass Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten an nicht lizenzierte Anbieter verhindert werden sollen. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Informationen über dieses sogenannte Payment Blocking und den damit verbundenen Spielerschutz.

    Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages durch die GGL

    Am 01. Juli 2021 wurde mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) die Möglichkeit geschaffen, Online-Glücksspiel legal anzubieten. Das bedeutet, dass Anbieter eine Lizenz für ihre Glücksspielangebote im Internet erhalten können. Vergeben wird diese Lizenz von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). 

    Die Aufgabe der GGL ist es jedoch nicht nur, legale Anbieter zu lizenzieren, sondern auch illegale Angebote zu unterbinden. Die GGL prüft und verwarnt deshalb Betreiber von Online-Glücksspiel wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Regeln des Glücksspielstaatsvertrags und entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung von illegalem Glücksspiel. Dazu gehört beispielsweise das IP-Blocking von illegalen Casinoseiten, aber auch die Verpflichtung für Banken, Zahlungen auf illegalen Webseiten zu unterbinden.

    ING-DiBa: Reaktion auf Mitwirkungsverbot

    Die ersten Banken reagieren auf das Mitwirkungsverbot nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021. Die ING-DiBa informiert die legalen Anbieter in diesem Zusammenhang mit einem Schreiben und sammelt die notwendigen Daten, um die Anforderungen erfüllen zu können. 

    Hinter dem Mitwirkungsverbot verbirgt sich das sogenannte Payment Blocking. Ziel ist es, Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel zu verhindern. Konkret bedeutet das für die Kunden der ING-DiBa, dass Zahlungen mit den Kredit- und Debitkarten der Bank an nicht zugelassene Anbieter von Glücksspielen zukünftig nicht möglich sind.

    Um sicherzustellen, dass Glücksspiel und Zahlungen weiterhin mit lizenzierten Anbietern durchgeführt werden können, stellt die GGL allen Banken eine Liste lizenzierter Anbieter, die Whitelist, zur Verfügung. Somit sind die Finanzdienstleister gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021 verpflichtet, die Behörde bei der Bekämpfung des nicht lizenzierten Glücksspiels zu unterstützen.

    Rechtslage und Kontrollschriften der Finanzdienstleister

    Experten und die betroffenen Dienstleister diskutieren noch darüber, welche Prüf- und Warnpflichten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel seitens der Bank bestehen. In einigen Fällen wird die Meinung vertreten, dass dies nur bei offensichtlich illegalem Glücksspiel der Fall ist und der Zahlungsdienstleister zumindest einen konkreten Verdacht haben muss. Da die Whitelist eindeutig angibt, welche Anbieter legal sind, unterliegen die Zahlungsdienstleister bei einem offensichtlichen Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot einer Warn- und Prüfpflicht. 

    Doch wie genau diese Pflichten umgesetzt werden sollen und welchen Inhalt und Umfang sie haben, ist nicht eindeutig geklärt. Der § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 GlüStV 2021 lässt die konkreten Maßnahmen offen. Daher entscheidet immer noch der Einzelfall, wobei der Grad der Zumutbarkeit für den Zahlungsdienstleister anhand der konkreten Umstände begrenzt ist.

    Ziel: Spielerschutz durch Bekämpfung illegaler Anbieter

    Notwendig ist diese Zusammenarbeit mit den Banken, da trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages noch immer einige illegale Glücksspielanbieter auf dem deutschen Markt vertreten sind. Dazu zählen zum einen Anbieter, die Lizenzen in anderen Ländern haben oder auch solche, die ihre Lizenz fälschen.

    Betrügerische Anbieter mit gefälschten Lizenzen

    Die Tricks der betrügerischen Anbieter sind vielfältig und die gefälschten Lizenzen sehen auf den ersten Blick täuschend echt aus. Den Spielern wird häufig Sicherheit und Seriosität suggeriert, indem gängige Zahlungsmethoden angeboten werden. Banken und Finanzdienstleister sollten dies nicht nur zum Schutz der Spieler unterbinden. Auf diesen illegalen Websites besteht auch oftmals die Gefahr, Beihilfe zur Geldwäsche zu leisten und sich damit strafbar zu machen.

    Anbieter mit ausländischen Lizenzen

    Auch bei Online-Spielhallen mit EU-Lizenzen wie beispielsweise der von Malta sind oft die gängigen Zahlungsanbieter wie Visa oder MasterCard vertreten. Auch wenn diese Anbieter in der Regel ein faires Spiel gewährleisten, reichen die Lizenzen für Deutschland nicht aus und die virtuellen Spielhallen sind daher nicht legal. Besonders wenn es um den Spielerschutz geht, ist die Zulassung in Deutschland an strengere Regeln gebunden.

    Mitwirkungsverbot: Urteil VG Hannover

    Wie ein Urteil des VG Hannover zeigt, kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn sich Finanzdienstleister nicht an das Mitwirkungsverbot halten. In diesem Fall hatte ein in Malta lizenzierter Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin und London den Zahlungsverkehr bei verbotenen Online-Glücksspielen ermöglicht. Der Dienstleister erhielt deshalb eine Unterlassungsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums. Das Unternehmen klagte dagegen mit der Begründung, dass dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Dienstleistungs- und Berufsausübungsfreiheit sei. Das VG Hannover erklärte die Unterlassungsverfügung jedoch für rechtmäßig, sodass der Finanzdienstleister sein Angebot für die Abwicklung von Zahlungen für Online-Glücksspiele in Deutschland einstellen muss.

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