Gericht bestätigt Payment-Blocking gegen Glücksspiel-Schwarzmarkt – Illegales Online-Casino ignoriert Strafen und Urteil

Das OVG Sachsen-Anhalt hat die Untersagungsverfügung gegen Red Rhino Ltd bestätigt. Mit seiner in Deutschland illegalen Marke PlatinCasino hält sich der Anbieter allerdings weiterhin hartnäckig auf dem deutschen Markt.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 01.11.2023

Gericht bestätigt Payment-Blocking gegen Glücksspiel-Schwarzmarkt – Illegales Online-Casino ignoriert Strafen und Urteil

Das OVG Sachsen-Anhalt hat die Untersagungsverfügung gegen Red Rhino Ltd bestätigt. Mit seiner in Deutschland illegalen Marke PlatinCasino hält sich der Anbieter allerdings weiterhin hartnäckig auf dem deutschen Markt.

Inhaltsverzeichnis

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 die Rechtmäßigkeit des Payment-Blockings gegen illegale Glücksspielanbieter bestätigt. In ihrer Pressemeldung vom 30.Oktober 2023 bezeichnet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) dies als einen weiteren Erfolg gegen den Schwarzmarkt. 

    Konkret geht es in diesem Fall um Red Rhino Ltd mit Sitz in Malta. Mitte September hatte die Behörde dem in Deutschland illegalen Online-Casino-Betreiber ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 € auferlegt und im gleichen Zuge auch einen kooperierenden Zahlungsdienstleister mit einer Strafe belegt. Red Rhino Ltd. legte hiergegen vor Gericht Beschwerde ein.

    Eilverfahren gegen Zwangsgeld und Payment-Blocking scheitert

    Der maltesische Glücksspiel-Anbieter hat vor dem OVG Sachsen-Anhalt nun jedoch eine doppelte Niederlage hinnehmen müssen. Wie das Gericht in seiner Pressemitteilung erläutert, sei die von der GGL erteilte Untersagungsverfügung, die dem Zwangsgeld vorausgegangen war, rechtmäßig. 

    Red Rhino Ltd. habe kein Anrecht auf Rechtsschutz gegen die Verfügung, weil sie in der Tat ohne die nötige Erlaubnis illegales Online-Glücksspiel in Deutschland anbiete. Auch könne das Unternehmen sich nicht auf die unionsrechtlichen Grundfreiheiten des freien Zahlungsverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs berufen, um ihr illegales Handeln zu rechtfertigen. 

    Das Argument, dass auch erlaubte Zahlungsströme im Ausland von der Untersagungsverfügung bzw. dem Payment-Blocking betroffen sein könnten, sei ebenfalls ungültig. Schließlich liege es in der Verantwortung des Anbieters, über die nötigen Technologien zu verfügen, um Spieler aus bestimmten Regionen oder Staaten zu sperren.

    Zahlungsdienstleister könnten vor einer Kooperation mit Glücksspiel-Anbietern einen entsprechenden Nachweis einfordern. Die Maßnahme des Payment-Blocking sei daher insgesamt verhältnismäßig und die Ermessensentscheidung hierüber liege im Einzelfall bei der GGL. Die Entscheidung des Gerichts sei rechtskräftig.

    Illegales Online-Casino trotzdem wieder verfügbar

    Red Rhino Ltd zeigt sich dem Anschein nach allerdings unbeeindruckt. Nachdem der Anbieter seine in Deutschland illegalen Online-Casinos Mitte September hierzulande für Spielerinnen und Spieler unzugänglich gemacht hatte, steht die Marke Platincasino nun wieder vollumfänglich zur Verfügung. 

    Zwar führt die „.de”-Domain inzwischen zu einer Art Casino-Vergleichsseite, die „.com”-Domain ist aber in deutscher Sprache wieder verfügbar. Nicht nur Registrierungen aus Deutschland sind wieder innerhalb von Sekunden und ohne Sicherheitsprüfungen möglich, sondern Nutzer können auch wieder Geld einzahlen. 

    Das Online-Casino weist hierbei sogar gezielt auf neu verfügbare Zahlungsmethoden hin. Neben den gängigen Zahlungsarten VISA, Master und GiroPay gibt es nun auch MiFinity, Jeton und SkinsBack. Zudem wirbt PlatinCasino weiterhin mit illegalen Bonusangeboten für Neukunden. 

    Wie die GGL im September betonte, drohten illegalen Marktteilnehmern, die entgegen einer Untersagungsverfügung weiterhin aktiv seien, fortlaufende Zwangsgelder. Allerdings bedarf es offensichtlich weiterer Maßnahmen, um illegale Online-Casinos vom deutschen Markt zu vertreiben, wie sich am Beispiel von Red Rhino Ltd. zeigt.

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