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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat dem maltesischen Glücksspielunternehmen Red Rhino Ltd ein Zwangsgeld von 50.000 Euro auferlegt. Die Red Rhino Ltd habe trotz einer von der GGL ausgestellten Untersagungsverfügung in Deutschland weiterhin illegale Online-Glücksspiele angeboten, heißt es in der gestrigen Pressemeldung der Behörde.
Im von der GGL untersuchten Fall geht es um die 2012 gegründete Online-Glücksspiel-Plattform Platincasino, die sowohl mit einer „.com”-Domain als auch einer auf den deutschen Markt ausgerichteten „.de”-Domain existiert.
Anbieter zieht sich vom Markt zurück
Wie die GGL berichtet, habe ihr harsches Vorgehen gegen den Anbieter bereits Früchte getragen. Demnach seien die Online-Glücksspiele auf der „.de”-Domain bereits nicht mehr verfügbar, auch wenn sich die Website noch aufrufen lasse. Auf der „.com”-Domain sei dies am Donnerstag noch nicht der Fall gewesen.
Allerdings scheint Platincasino seit gestern bereits nachgezogen zu haben. Beim Registrierungsversuch auf der „.com”-Website folgt eine Weiterleitung zur „.de”-Domain. Dort gibt es seit heute aber kein Weiterkommen mehr. Spieler konnten sich teilweise zwar noch registrieren, eine Einzahlung ist aber nicht mehr möglich. Beim Versuch, Zahlungsinformationen einzugeben, erscheint nun eine Meldung:
„Wir haben uns dazu entschlossen, uns aus dem deutschen Markt vorläufig zurückzuziehen und das virtuelle Automatenspiel dort nicht mehr anzubieten. Diese Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen und wir haben bis zum letzten Moment alles gegeben.”
Wer noch Geld auf seinem Platincasino-Konto habe, könne sich dieses bis zum 30. September auszahlen lassen, heißt es weiter. Auch werde die internationale Platincasino-Website weiterhin bestehen bleiben. Ein konkreter Hinweis, dass diese allerdings nicht für Spieler in Deutschland verfügbar sein wird, bzw. darf, fehlt allerdings.
Internationales Chaos bei Platincasino
Die Red Rhino Limited verfügt über eine aktive Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA). Gemäß dem Lizenz-Register der maltesischen Behörde darf das Unternehmen die vier Plattformen platincasino.com, platincasino.de, casinofive.com und luckycircus.com betreiben. Lucky Circus und Casino Five lassen sich von Deutschland aus nicht betreten.
Platincasino ist allerdings auch unter einer britischen Domain zu finden. Auf der „co.uk”-Website, für die weder eine maltesische noch eine britische Lizenz vorliegt, sind Anmeldungen allerdings auch nicht mehr möglich, weder aus Deutschland noch aus Großbritannien. Stattdessen wird dort für den in Deutschland ebenfalls illegalen Anbieter Casumo geworben.
GGL zelebriert Erfolge gegen den Glücksspiel-Schwarzmarkt in Deutschland
Die GGL habe die gestrigen Entwicklungen bereits als Erfolg angesehen und dürfte nun auch den Rückzug der Red Rhino Ltd vom deutschen Markt zelebrieren. Nicht nur das Glücksspiel-Unternehmen, sondern auch ein kooperierender Zahlungsdienstleister habe im Rahmen des Vollzugs „ein hohes Zwangsgeld” erhalten.
Mit ihrem Vorgehen wolle die Behörde signalisieren, konsequent gegen den illegalen Glücksspiel-Markt vorzugehen. Die Behörde könne praktisch unbegrenzt Zwangsgelder verhängen, wenn sich Anbieter weigerten, sich vom Markt zurückzuziehen. Wie GGL-Vorstand Benjamin Schwanke betont, zeigten die Maßnahmen der Behörde insgesamt große Wirkung.
So beobachte die GGL eine „zunehmende Zurückdrängung bestehender unerlaubter Online-Glücksspielangebote”. Der zweite GGL-Vorstand, Ronald Benter, sieht dies zudem als positives Zeichen für den regulierten Markt:
„Damit geht eine Kanalisierung zu legalen Angeboten einher. Verbraucher sollten sichergehen, dass sie ausschließlich legale Online-Glücksspiel-Angebote nutzen, da hier die strengen gesetzlichen Spielerschutzmaßnahmen durch die GGL beaufsichtigt werden.“
Ob die Red Rhino Limited tatsächlich langfristig dem deutschen Markt fernbleiben wird, bleibt abzuwarten. In der zitierten Meldung von Platincasino ist lediglich von einem „vorläufig” die Rede. Möglicherweise könnte das Unternehmen in Betracht ziehen, sich in Zukunft um eine deutsche Erlaubnis zu bemühen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies jedoch höchst ungewiss.