Gesetzesentwurf von WestLotto zur Regulierung von Lootboxen

Lootboxen sind in Deutschland nach wie vor unreguliert. Während Bund und Länder untätig bleiben, hat WestLotto auf Eigeninitiative einen Gesetzentwurf für die Regulierung Glücksspiel-ähnlicher Spielinhalte entworfen.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 04.10.2023

Gesetzesentwurf von WestLotto zur Regulierung von Lootboxen

Lootboxen sind in Deutschland nach wie vor unreguliert. Während Bund und Länder untätig bleiben, hat WestLotto auf Eigeninitiative einen Gesetzentwurf für die Regulierung Glücksspiel-ähnlicher Spielinhalte entworfen.

Inhaltsverzeichnis

    Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto) hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Lootboxen in Videospielen vorgebracht. Bei dem Entwurf handelt es sich um einen Anhang für § 14 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Lotto-Gesellschaft fordert bereits seit mehreren Jahren die gesetzliche Regulierung von Glücksspiel-ähnlichen Spielinhalten und hat nun selbst die Initiative ergriffen. 

    WestLotto definiert Lootboxen als „virtuelle Spielinhalte, die von Spielern innerhalb eines Videospiels entgeltlich erworben werden können (In-Game-Kauf) und die mit zufälligen, nicht durch den Spieler beeinflussbaren, virtuellen (Spiel-)Gegenständen, Belohnungen, Boni oder sonstigen Spielvorteilen befüllt sein können”. 

    Laut WestLotto bedürfe es dringend einer umfassenden Regulierung dieser Angebote, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren zu schützen. Geschäftsführerin Christiane Jansen sagt: 

    Jugendschutz ist in dieser Diskussion unser höchstes Ziel. Glücksspielähnliche Elemente im Gaming haben wir bereits vor Jahren als immer größer werdendes Problem für Kinder und Jugendliche erkannt – deshalb engagieren wir uns in dieser Debatte um eine lösungsorientierte Regulierung so intensiv. Der Verantwortung dafür darf sich auch die Games-Industrie nicht länger entziehen.“

    Lootboxen ähnlich wie Glücksspiel regulieren

    Der Gesetzentwurf von WestLotto erinnert in vielen Punkten an den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021. Verfasser im Auftrag von WestLotto ist der Glücksspielrechtler Carsten Bringmann. Sollte die Bundesregierung eine entsprechende Ergänzung zum Jugendschutzgesetz beschließen, würde dies daher weitreichende Neuerungen für die Hersteller und Herausgeber von Videospielen mit Lootboxen bedeuten. 

    Grundsätzlich gäbe es eine Pflicht, Spiele mit Lootboxen klar als solche zu kennzeichnen. Hierzu müsste ein „deutlich sichtbares Zeichen” auf der Verpackung der Spiele platziert werden. Auch Spiele- und Plattformanbieter müssten eine entsprechende Kennzeichnung einführen.

    Spielerkonto und Einzahlungslimits

    Gemäß dem Entwurf sollte der Erwerb von Lootboxen dann nur über ein registriertes Spielerkonto möglich sein. Ähnlich wie in Online-Casinos, virtuellen Spielotheken und auf Sportwetten-Plattformen müssten Spieler dann auch bei Konsolenherstellern oder Spielanbietern ein individuelles Spielkonto führen. 

    Spieler müssten sich dabei mit Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz registrieren. Inwieweit nach der Registrierung auch eine Verifizierung erfolgen müsste, geht aus dem Entwurf nicht hervor. 

    Zudem müssten Spieler ebenso wie beim Online-Glücksspiel ein monatliches Einzahlungslimit festlegen. Daneben sollte es ein individuelles monatliches Verfügungslimit, ähnlich einem Einsatzlimit beim Online-Glücksspiel, geben. Dieses beträfe sowohl die Höhe der Ausgaben (Einsätze) als auch die Anzahl dieser. 

    Eine Erhöhung festgelegter Limits sollte dabei nur einmal innerhalb eines Monats möglich sein, eine Verringerung hingegen jederzeit.

    Hinweis auf Suchtrisiko und BZgA-Hotline

    Die Spieleentwickler müssten zudem gut sichtbare Hinweise betreffend die Suchtrisiken von Lootboxen in die Spiele einbauen. Spätestens nach der Registrierung sollten Spieler eine entsprechende Warnung erhalten. Zusätzlich müssten die Hersteller auf eine bundesweit einheitliche Beratungshotline eigens für Lootboxen und problematischem Umgang mit diesen hinweisen. 

    Betreiber der Hotline sollte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sein. Die BZgA bietet aktuell bereits eine telefonische Beratung zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten an. Diese wird derzeit vom Deutschen Online Casinoverband (DOCV), dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV) sowie anderen Glücksspiel- und Lotterie-Verbänden mitfinanziert. 

    Ein entsprechendes Finanzierungsmodell stellt sich WestLotto auch für die Lootboxen-Beratungshotline vor. In diesem Fall würden die Spielehersteller, die Spiele mit Lootboxen auf den Markt bringen, zur Finanzierung verpflichtet.

    Darlegung der Gewinnchancen und Einschränkung von Werbung

    So wie bei Online-Slots, Lotto-Produkten und anderen Glücksspielen müssten laut WestLotto auch bei Lootboxen die „Gewinnchancen” klar aufgezeigt werden. Das hieße in diesem Fall, dass Spieler erkennen müssen, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie welchen virtuellen Inhalt erhalten können. 

    Der Preis einer Lootbox dürfte zudem ausschließlich in Euro und Cent angezeigt werden. Virtuelle Währung, wie es aktuell in zahlreichen Videospielen üblich ist, wäre verboten. Bei jedem neuen Erwerb müsste zudem wie beim Online-Glücksspiel ein Hinweis betreffend die Einzahlungen bzw. Ausgaben der letzten 30 Tage in Euro und Cent erfolgen. 

    Das Werben für weitere Lootboxen bzw. ein Hinweis auf mögliche Lootbox-Inhalte wäre während eines Kaufvorgangs unzulässig. Ebenfalls verboten wären „besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholungen von Erwerbsvorgängen”. Einen konkreten Vorschlag, in welchen Intervallen Käufe möglich wären, macht WestLotto hier nicht. Werbung dürfte zudem niemals an Minderjährige gerichtet sein. 

    Spiele mit Lootboxen für Kinder ab 7 Jahren

    Zugang zu Spielen mit Lootboxen sollte gemäß dem Gesetzentwurf grundsätzlich erst ab einem Alter von 7 Jahren möglich sein. Kinder sollten dabei jedoch nicht die Möglichkeit haben, Lootboxen eigenständig über verknüpfte Konten ihrer Eltern zu erwerben.  

    Vielmehr sollte bei allen Zahlungen eine Identifizierung sowie Authentifizierung erfolgen. Bei letzterer sollte es sich mindestens um eine Zweifaktor-Authentifizierung mittels Redirect-Verfahren handeln.

    Verschärfung des Regulierungsrahmens jederzeit möglich

    Während die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Einhaltung der Vorschriften für Online-Glücksspiele kontrolliert, sollte im Fall der Lootboxen die Zuständigkeit bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz liegen. 

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingegen sollte die Ermächtigung erhalten, das Regelwerk auch ohne Zustimmung des Bundesrates zu konkretisieren und zu verschärfen. Das Ministerium dürfte diese Ermächtigung zudem an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weitergeben. 

    Ob WestLottos Bemühungen, die Bundesregierung zu einer Regulierung der Lootboxen zu veranlassen, auf Basis des konkreten Gesetzentwurfs nun fruchten, bleibt abzuwarten. Spielerschützer sind sich indes einig, dass an einer Regulierung kein Weg vorbei führt.

    Weitere relevante News

    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

    Weitere relevante Ratgeber