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Urteil des österreichischen Oberlandesgerichts: FIFA Ultimate Team Packs sind kein Glücksspiel
Der Spielehersteller Electronic Arts (EA) hat in Österreich einen wichtigen Gerichtsfall gewonnen, bei dem es darum ging, ob Lootboxen als Glücksspiel eingestuft werden sollten. Das Oberlandesgericht Wien kam in seinem jüngsten Urteil zu dem Schluss, dass Lootboxen in FIFA kein Glücksspiel sind.
Keine Absicht, Gewinne zu erzielen
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der betreffende Spieler FIFA Ultimate Team Packs nicht mit der Absicht erworben habe, Gewinne zu erzielen, sondern ausschließlich, um sie im Spiel zu verwenden.
Nach Prüfung des österreichischen Glücksspielgesetzes entschied das Gericht, dass es sich in diesem Fall nicht um ein Glücksspiel handelt, da auch kein wirtschaftliches Risiko vorliege.
Darüber hinaus erklärte das Gericht, dass FIFA Ultimate Team Packs nicht isoliert vom Spiel selbst (FIFA) betrachtet werden könnten, das kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel sei.
Ein Sprecher von EA erklärt in einer Stellungnahme:
„Dies ist eine richtungsweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, die ähnlichen erstinstanzlichen Entscheidungen anderer österreichischer Gerichte in den letzten Monaten folgt. Wir gestalten unsere Spiele so, dass sie Auswahl, Fairness, Wert und Spaß bieten, und wir freuen uns über die Feststellung des Gerichts, dass FUT-Pakete kein Glücksspiel sind und dass Spieler sie im Allgemeinen nicht erwerben, um Gewinne zu erzielen, sondern einfach als Teil des Spiels.“
EA ist weiterhin der Meinung, dass optionale In-Game-Käufe, wenn sie richtig umgesetzt würden, eine wichtige Rolle dabei spielten, den Spielern die Wahl zu lassen, wie sie sich mit einem Spiel auseinandersetzen wollten.
Diese gerichtliche Entscheidung erkenne zu Recht an, dass Ausgaben immer optional seien und die meisten Spieler sich dafür entscheiden, überhaupt nichts auszugeben.
EA fügte außerdem hinzu, dass es die Nachricht begrüße, dass das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande ebenfalls entschieden habe, dass FIFA Ultimate Team nach niederländischem Recht kein Glücksspiel darstelle.
Weitere Entscheidungen stehen noch aus
Dieses Urteil folgt auf uneinheitliche Ergebnisse in Loot-Box-Fällen in Österreich in den unteren Instanzen. So hat etwa das Landesgericht für zivilrechtliche Angelegenheiten Wien, ein Regionalgericht in Wien, im August 2023 in einem Rechtsstreit gegen den Publisher entschieden.
Electronic Arts und Sony wurden dazu verurteilt, 10.800 € an Gamer zu zahlen, die FIFA Ultimate Team-Pakete in Österreich gekauft haben. In Österreich werden Zivilverfahren auf Einzelfallbasis entschieden und die Gerichte sind nicht an frühere Entscheidungen gebunden.
EA hatte bei den österreichischen Untergerichten unterschiedliche Erfolge. Das Unternehmen hat zwei frühere Fälle gewonnen, während dieser in der Berufung aufgehoben wurde.
EA sagt damals, dass sie mit der jüngsten Entscheidung nicht einverstanden seien, aber in diesem Fall keine Berufung einlegen würden.
Das höchste österreichische Gericht hat jedoch in der aktuellen Angelegenheit noch nicht entschieden. Dessen Entscheidung sei für EA „richtungsweisend“. Da noch weitere Fälle zu prüfen sind, lässt das Oberlandesgericht Wien eine Berufung beim Obersten Gerichtshof zu.