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Saarland: Landtag stimmt für strengeres Spielhallengesetz
Betreiber von Spielhallen im Saarland werden sich künftig mit verschärften Vorgaben konfrontiert sehen. Der mehrheitlich SPD-dominierte Landtag hat am Dienstag, dem 17. November 2023, den Änderungen am saarländischen Spielhallengesetz zugestimmt. Dazu gehören neben absolutem Rauch- und Alkoholverbot auch strengere Vorgaben hinsichtlich der Öffnungszeiten und der Mindestabstände. Vertreter der oppositionellen Parteien CDU und AFD übten heftige Kritik an dieser Entscheidung. Sie befürchten eine Befeuerung des illegalen Glücksspiels.
Landesregierung strebt Verringerung des Glücksspielangebots an
Das neue saarländische Spielhallengesetz wurde dem Landtag vom Landtagsabgeordneten Stefan Löw (SPD) bereits im November 2021 in erster Lesung vorgestellt. Das erklärte Ziel sei die effiziente Bekämpfung der Spielsucht, was durch Verringerung des Spielangebots erreicht werden soll.
Schon damals erklärte Löw:
„Wir wollen die bundesweit strikteste Umsetzung des Staatsvertrages im Saarland haben.“
Damit solle den rund 15.000 Spielsüchtigen im Land geholfen werden. Es gelte, Las Vegas-ähnliche Zustände zu verhindern und den wild aus dem Boden schießenden Spielhallen einen Riegel vorzuschieben.
Bereits im Jahr 2012 wurde das Spielhallengesetz deutlich verschärft. Dies hatte schon damals zu einer Reduzierung der Anzahl legaler Spielhallen von 261 auf nurmehr 121 geführt. Das neue Spielhallengesetz könnte zur Folge haben, dass noch mehr Standorte schließen müssen.
Rauchverbot und kürzere Öffnungszeiten
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Spielhallen einen Mindestabstand von mindestens 250 Metern zu Schulen, Kitas und sonstigen Einrichtungen, in denen Jugendliche verkehren, haben müssen. Auch zu Suchtberatungsstellen muss der Mindestabstand gewahrt werden.
Bislang durften Spielhallen bis 4:00 Uhr morgens geöffnet bleiben. Auch hier gibt es eine neue Einschränkung. Die Spielstätten dürfen nur noch bis 2:00 Uhr geöffnet bleiben.
Darüber hinaus soll künftig ein komplettes Rauchverbot in Spielhallen herrschen. Die Vorgaben umfassen zudem das Verbot, Alkohol auszuschenken und Speisen anzubieten.
Spielhallengesetz erntet Kritik seitens der Branche und der Opposition
Heftige Kritik kam von Seiten der Oppositionsparteien. So erklärte der Abgeordnete der CDU, Stefan Thielen, dass es der Fraktion nicht darum gehe, dem Glücksspiel mehr Raum zu geben. Allerdings sei das Gesetz ein Angriff auf die Berufs- und Wirtschaftsfreiheit und das Recht auf Eigentum.
Zudem sehe Thielen die Gefahr einer Abwanderung in den illegalen Glücksspielmarkt. Statt die legalen Betriebe einzuschränken, solle der Fokus auf Suchtprävention und Bekämpfung des Schwarzmarkts liegen.
Der Abgeordnete und Parteivorsitzende der AFD, Carsten Becker, sehe ebenfalls keinen Sinn in einer weiteren Einschränkung des regulierten Spiels. Becker schlug vor, die Ortspolizei stärker zu unterstützen, um das illegale Glücksspiel zu bekämpfen.
Spielen ist (k)ein Bedürfnis des Menschen
Wer einen Blick in die Begründungen des saarländischen Spielhallengesetzes wirft, könnte ins Staunen kommen. Laut § 1 des Glücksspielstaatsvertrags soll das Gesetz „durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“.
Das saarländische Gesetz hingegen spricht den Menschen eben jenen „Spieltrieb“ ab. So heißt es in der Begründung:
„Die Nachfrage nach Glücksspiel allgemein und an Glücksspielangeboten an Automaten insbesondere sollte nicht als grundlegender menschlicher Wesenszug angesehen werden, auf den mit der Schaffung eines Angebots durch direkte oder indirekte staatliche Einflussnahme reagiert werden muss. Durch die Streichung der Bezugnahme auf den „natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung“ als Ziel eines Spielhallengesetzes wird der Eindruck vermieden, dass eine vermeintliche Nachfrage nach Glücksspielangeboten an Automatenspiel in Spielhallen mit der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Ernährung und Wohnen gleichgesetzt wird.“
Dabei gehöre das Spiel laut Prof. Dr. Georg Juckel und Dr. Dae-In Chang vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)-Universitätsklinikum Bochum zur Natur des Menschen. Nicht umsonst gebe es eine große Themenvielfalt in der Spielewelt.
Zu den Zielen des GlüStV gehört unter anderem zudem, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.
In der Begründung wird allerdings dementiert, dass diese Ziele auch an private Betreiber gerichtet sind. So heißt es:
„Ferner hat die genannte Zielformulierung im GlüStV 2021 Fehlauslegungen hervorgerufen. Aus dem normierten Gesetzeszweck in § 1 Nr. 2 GlüStV 2021 wurde zum Teil ein expliziter gesetzlicher Auftrag an private Gewerbetreibende herausgelesen, eben für die Erreichung der genannten Ziele zu sorgen. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr richtet sich die Zielformulierung des GlüStV 2021 nicht an Glücksspielanbieter und Automatenaufsteller, sondern an die staatlichen Akteure, d. h. Gesetzgeber und ausführende Behörden.“
Das bedeutet, private Glücksspielanbieter dürfen sich laut dem saarländischen Spielhallengesetz nicht auf die im GlüStV angeführten Ziele berufen.
Diese Aussage sowie das nochmals betonte Verbot des Alkoholausschanks dürften jedoch in Diskrepanz zu den Vorgaben für staatliche Spielbanken stehen. Dort gibt es keine Verlustgrenzen, keine Einsatzlimits und kein Alkoholverbot.
Während in Spielhallen vorgegeben ist, dass für jeden Spielautomaten 12 m³ vorhanden sein müssen, gilt dies offenbar nicht für die saarländischen Spielbanken. So sind die Automatensäle der Saarlandspielbanken 737 m² groß. Nach den für Spielhallen vorgegebenen Maßstäben dürften dort also nur 62 Automaten stehen. Allerdings stehen 744 Geräte zur Wahl. Der Spielerschutz scheint dort vermutlich nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.