Verbot von Glücksspielwerbung und Sponsoring: Anbieter der Niederlande verwarnt

Mehrere niederländische Glücksspiel-Anbieter haben Verstöße gegen Werbe- und Sponsoring-Restriktionen begangen.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 05.11.2024

Verbot von Glücksspielwerbung und Sponsoring: Anbieter der Niederlande verwarnt

Mehrere niederländische Glücksspiel-Anbieter haben Verstöße gegen Werbe- und Sponsoring-Restriktionen begangen.

Inhaltsverzeichnis

    Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) hat drei ihrer Lizenznehmer wegen Verstößen gegen geltende Werbe- und Sponsoring-Regeln verwarnt. Am 1. Juli 2024 hat in den Niederlanden eine Übergangsphase begonnen, in welcher Glücksspielanbieter ihre Sponsoring-Aktivitäten nach und nach einstellen müssen. Einige Praktiken sind bereits vollständig verboten.

    Auf dem Weg zum Totalverbot

    Noch bis zum 30. Juni 2025 dürfen die niederländischen Glücksspiel- und Sportwettenanbieter ihre bestehenden Partnerschaften mit Sport-Clubs oder Ligen aufrechterhalten. Ab dem 1. Juli muss dann auch das letzte Logo oder letzte Verweis auf ein Glücksspiel-Unternehmen aus Sport und Medien verschwinden. 

    Doch bereits jetzt sind die Werbemöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Partnerschaften in den Niederlanden stark eingeschränkt. Bei drei Anbietern hat die KSA daher nun diesbezügliche Verstöße festgestellt. 

    Der erste Fall betreffe einen Anbieter, der zuvor eine Partnerschaft mit dem Veranstalter eines nationalen Events gehabt habe. Nach Ablauf des Events und damit auch der Sponsoring-Vereinbarung sei das Logo des Glücksspielunternehmens auch weiterhin auf denn Werbematerialien des Eventorganisators zu finden gewesen. Dies ist konkret bereits seit dem 1. Juli 2024 verboten.

    Minderjährige mit Werbung konfrontiert

    Der zweite von der KSA verwarnte Anbieter habe ebenfalls ein physisches Sportevent gesponsert. Vor Ort habe der Anbieter im Rahmen der Vereinbarung sichtbare Anzeigen platziert, was an sich noch legal sei. 

    Allerdings habe unmittelbar vor dem gesponserten Sportevent am selben Ort eine Sportveranstaltung Kinder und Jugendlicher stattgefunden. Diese seien daher unweigerlich mit der Werbung des Glücksspielanbieters konfrontiert worden, was verboten sei. 

    Auch der dritte ermahnte Lizenznehmer habe über seine Sponsoring-Partnerschaft eine minderjährige Zielgruppe erreicht. In diesem Fall gehe es um Trikot-Sponsoring. Das Logo des Anbieters habe sich auch auf Fan-Trikots befunden, die in Kindergröße erhältlich seien.

    In einem Online-Shop hätten diese Kinder-Shirts mit Glücksspiel-Logo zum Verkauf angeboten. Dies sei ein klarer Verstoß gegen den Jugendschutz im Zusammenhang mit Glücksspiel-Werbung und Sponsoring. 

    Alleinverantwortung der Glücksspielanbieter

    Wie die KSA betont, liege die Verantwortung für Werbe- und Sponsoring-Aktivitäten allein bei den Glücksspielunternehmen selbst und nicht bei den gesponserten Partnern. Das bedeute auch, dass die Glücksspiel-Anbieter ihrerseits darauf zu achten hätten, dass ihre Partner sich im Zusammenhang mit Werbung und Sponsoring an geltende Regeln hielten.

    Die aufgedeckten Verstöße nehme die Behörde daher zum Anlass, all ihre Lizenznehmer noch einmal auf die veränderte Gesetzeslage hinzuweisen. Bei erneuten Vorkommnissen werde es dann nicht bei einer Verwarnung bleiben, so die KSA.

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