GGL präsentiert Whitelist im neuen interaktiven Format

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stellt die Whitelist jetzt in interaktivem Format zur Verfügung.

Sabine Löwenberger Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 15.11.2024

GGL präsentiert Whitelist im neuen interaktiven Format

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stellt die Whitelist jetzt in interaktivem Format zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

    GGL präsentiert Whitelist im neuen interaktiven Format

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat ihre Whitelist einer umfassenden Neugestaltung unterzogen. Anstelle eines PDF-Dokuments wird die Liste der Glücksspielanbieter mit einer offiziellen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 jetzt in einer interaktiven Version auf der Webseite bereitgestellt. Mit dieser Neuerung verfolgt die GGL das Ziel, die Transparenz und Nutzungsfreundlichkeit für Verbraucher zu erhöhen.

    Such- und Filterfunktionen für bessere Nutzererfahrung

    Die interaktive Whitelist bietet zahlreiche Funktionen, die die gezielte Suche nach Glücksspielanbietern erleichtern. Verbraucher können spezifische Glücksspielarten filtern und herausfinden, welche Behörde – die GGL selbst oder eine zuständige Landesbehörde – für ein bestimmtes Angebot verantwortlich ist.

    Die Einführung verschiedener kombinierbarer Filteroptionen verbessert die Übersicht und erleichtert es, die gewünschten Informationen über die jeweiligen Unternehmen und der Art der Glücksspiel-Zulassung schnell zu finden.

    Ziele der GGL: Transparenz und Spielsuchtprävention

    Mit der Neugestaltung der Whitelist verfolgt die GGL mehrere übergeordnete Ziele. Neben der besseren Übersichtlichkeit soll die Maßnahme helfen, den Online-Glücksspielmarkt zu kanalisieren und die Spielsucht zu bekämpfen.

    Verbraucher erhalten die Möglichkeit, direkt auf der Webseite zu überprüfen, ob ein Anbieter legal oder illegal ist. Glücksspielangebote, die nicht auf der Whitelist erscheinen, gelten als illegal und sollten gemieden werden.

    Neue Informationen über Erlaubnisse und Folgeerlaubnisse

    Die aktualisierte Whitelist ermöglicht es Nutzern, nicht nur das Datum der erstmaligen Erlaubnis eines Glücksspielangebots einzusehen, sondern auch alle Folgeerlaubnisse.

    Dies bietet eine bessere Einsicht in die Historie der Genehmigungen einzelner Anbieter. Außerdem zeigt die neue Übersicht, welche und wie viele verschiedene Glücksspielarten ein Anbieter anbietet, was die Transparenz weiter erhöht.

    Ergänzend zur interaktiven Whitelist hat die GGL eine neue FAQ-Seite zu verschiedenen Glücksspielarten und deren behördlichen Zuständigkeiten eingerichtet. Hier werden häufig gestellte Fragen ausführlich beantwortet, um Verbrauchern eine klare Orientierung zu bieten.

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    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

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