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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht (VG) Halle bekannt gegeben. Als Maßnahme gegen illegales Online-Glücksspiel greift die Behörde unter anderem auf Payment-Blocking zurück. Im Falle eines nicht namentlich genannten Schweizer Zahlungsdienstleisters sei dieses Vorgehen pauschal rechtmäßig, so der jüngste Beschluss des Gerichts.
Payment-Blocking als wichtige Maßnahme im Vollzug
Erneut darf die GGL einen Erfolg in puncto Payment-Blocking zelebrieren. Im aktuellen Verhandlungsfall erklärte nun das VG Halle diese Vollzugsmaßnahme für rechtmäßig. Der betroffene Schweizer Zahlungsdienstleister konnte sich somit nicht gegen die GGL-Maßnahme wehren.
Der Beschluss vom 02.10.2024 sei von besonderer Bedeutung, da die GGL vor Gericht kein konkretes Glücksspielangebot habe aufzeigen müssen, erklärt die Behörde in ihrer Pressemeldung. Grund dafür sei die „weitverbreitete Mitwirkung” des Schweizer Payment-Providers am illegalen Online-Glücksspiel in Deutschland.
Urteil mit internationalen Auswirkungen
Daher könne die an das Unternehmen verhängte Untersagungsverfügung der GGL einen breiteren Rahmen einnehmen. Für GGL-Vorstand Ronald Benter ist das Urteil vor allem wegen der internationalen Auswirkungen ein durchschlagende Erfolg:
„Dieser weitere Erfolg beim Einsatz von Paymentblocking zeigt, dass Ländergrenzen kein Hindernis für die Durchsetzung des Glücksspielrechts darstellen. Wir tolerieren unkooperatives Verhalten von Zahlungsdienstleistern nicht. Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.“
Die GGL appelliere daher auch an andere Zahlungsdienstleister, die deutsche Glücksspielgesetzgebung zu achten. Wer Zahlungspartner von Glücksspielanbietern in Deutschland sein wolle, müsse dazu auch mit der GGL kooperieren. Eine gleichzeitige Zusammenarbeit mit illegalen Anbietern ist nicht zulässig.
Nicht der erste Erfolg im Payment-Blocking
Während die GGL bei ihrer Vollzugsmaßnahme IP-Blocking vor deutschen Gerichten gegenteilige Erfahrungen sammeln musste, ist der aktuelle Erfolg beim Payment-Blocking nicht der erste dieser Art. Bereits im November 2023 konnte die Behörde einen Erfolg vor dem OVG Sachsen-Anhalt verbuchen.
Im betreffenden Fall ging es um eine Untersagungsverfügung gegen die Red Rhino Ltd., die in Deutschland insbesondere mit dem illegalen PlatinCasino aktiv ist. Während das Online-Casino auch jetzt knapp ein Jahr später in Deutschland verfügbar ist, meldete die GGL zu der Zeit zumindest einen Erfolg betreffend das Payment-Blocking gegen den Anbieter.
Beim IP-Blocking hingegen musste die GGL bereits zweimal eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Sowohl das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz als auch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden im Februar 2023, dass Telekommunikationsdienstleister diesbezüglich nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten.