GGL warnt erneut vor Wetten auf Spaniens „El Gordo”

Jedes Jahr werben Anbieter von Zweitlotterien für die Teilnahme an El Gordo. Die GGL mahnt daher erneut, dass die Wetten auf das Spiel hierzulande illegal sind.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 25.10.2024

GGL warnt erneut vor Wetten auf Spaniens „El Gordo”

Jedes Jahr werben Anbieter von Zweitlotterien für die Teilnahme an El Gordo. Die GGL mahnt daher erneut, dass die Wetten auf das Spiel hierzulande illegal sind.

Inhaltsverzeichnis

    Die spanische Weihnachtslotterie „El Gordo” [dt. Der Dicke] ist weltberühmt. Auch in Deutschland ist das Interesse an dem Lottospiel mit Milliarden-Ausschüttung sehr hoch. Was viele nicht wissen: Das Wetten auf den Ausgang der Lotterie ist in Deutschland illegal und strafbar. 

    Da Glücksspielanbieter dennoch immer wieder für die Teilnahme werben, wiederholt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ihre Warnung aus dem Vorjahr.

    Zweitlotterien in Deutschland nach wie vor verboten

    Bei El Gordo können Menschen mit Wohnsitz in Spanien auf gigantische Gewinne hoffen. Im letzten Jahr lagen ganze 2,5 Milliarden Euro im Preispool. Die spanische Weihnachtslotterie ist daher auch in Deutschland vielen ein Begriff. Anbieter von Zweitlotterien wie Lottoland oder Lottohelden bieten daher seit jeher Wetten auf den Ausgang der Ziehung an. 

    Während diese Marken in Malta durchaus über die nötige Lizenz hierfür verfügen, bleiben Zweitlotterien in Deutschland illegal. Beim Blick auf die Websites der genannten Anbieter wird dies jedoch nicht deutlich. Die Seiten sind weder durch Geoblocking gesperrt, noch gibt es bei der Anmeldung mit Wohnsitz in Deutschland irgendwelche Hürden. 

    Registrierte Nutzer bekommen zudem auch direkte Werbung von den Anbietern, sogar per Post und insbesondere für das Highlight-Spiel des Jahres, den El Gordo. Bereits zur Weihnachtszeit 2023 hatte die GGL auf ihrer Website auf die Illegalität der Teilnahme an der El Gordo Zweitlotterie hingewiesen. 

    Diese Spielform, bei der schlicht Wetten auf den Ausgang offizieller Lottoziehungen abgegeben werden, ist in Deutschland unzulässig. Wie die Zeitung Volksstimme nun berichtet, warnt die GGL nun erneut eindringlich vor einer Nutzung des Produkts im Zusammenhang mit El Gordo. 

    Bei dem Angebot auf der Webseite handelt es sich innerhalb Deutschlands um illegales Glücksspiel; eine Teilnahme hieran ist strafbar. Die Anbieterin besitzt für ihr Glücksspielangebot innerhalb Deutschlands nicht die dafür erforderliche deutsche Erlaubnis.

    Tatsächlich gab es zwischen der GGL und der Deutschen Lotto- und Sportwetten Limited, der Betreiberin von Lottoland und Lottohelden, bereits gerichtliche Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang scheiterte die GGL vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beim Versuch, ein IP-Blocking der Angebote der Lottoland Gruppe durchzusetzen. 

    Lottoland-Deutschland in den Startlöchern

    Trotz des offensichtlichen Zerwürfnisses zwischen dem Zweitlotterie-Betreiber und der GGL, hat das Tochterunternehmen, die Lottoland Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg, mittlerweile eine Erlaubnis der Behörde erhalten. Das Unternehmen ist auf der Whitelist im Bereich der Gewerblichen Spielvermittlung gelistet. 

    Die Erlaubnisse gelten für die Marken Lottoland-Deutschland und Lottohelden-Deutschland. Beide Websites sind aktuell noch inaktiv und beinhalten den Hinweis, dass dort bald ein Angebot erscheinen soll. Was genau auf der Website zu finden sein wird, bleibt abzuwarten.

    Zweitlotterien wie das Wetten auf El Gordo werden in jedem Fall nicht Bestandteil des Angebots sein dürfen. 

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