Gericht: Internet-Sperre ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Internet-Sperre gegen illegale Glücksspielanbieter gekippt – hier erfährst du die Hintergründe!

Sandra Gold Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 30.05.2023

Gericht: Internet-Sperre ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Internet-Sperre gegen illegale Glücksspielanbieter gekippt – hier erfährst du die Hintergründe!

Inhaltsverzeichnis

    Verwaltungsgericht: Rechtsgrundlage für verordnete Internet-Sperre fehlt

    Am 10. Mai 2023 kam es zu einem spannenden und möglicherweise folgenschweren Urteil für die Online-Glücksspielbranche. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die an eine Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ergangene Anordnung zur Sperrung von Internetseiten rechtswidrig ist.

    Worum es in dem Verfahren genau ging und wie das Gericht sein Urteil begründet hat, erfährst du hier!

    Darum ging es in dem Verfahren

    Geklagt hatte eine Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen. Diese war vor dem Hintergrund der Regulierung des Online-Glücksspiels aufgefordert worden, eine Sperrungsanordnung umzusetzen.

    Konkret sollte der Zugang zu bestimmten in Deutschland illegalen Internetseiten von Lotterieunternehmen mit Sitz auf Malta für die Nutzer hierzulande unterbunden werden.

    Die Sperrungsanordnung sah weiterführend vor, dass in Zukunft auch sogenannte Mirror-Pages – also ähnliche Internetseiten mit im Wesentlichen deckungsgleichen illegalen Glücksspielangeboten – nach Mitteilung gesperrt werden sollten.

    Gegen die entsprechende Anordnung zur Sperrung der mitgeteilten Internetseiten hatte die Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen geklagt. Sie hatte den Bescheid zur Sperrungsanordnung am 13. Oktober 2022 erhalten und am 25. Oktober desselben Jahres dagegen Klage erhoben.

    Das Urteil und seine Begründung

    Mehr als ein halbes Jahr danach ist nun ein Urteil in dem Verfahren gefällt worden.

    Dabei entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, dass die entsprechende Sperrungsanordnung rechtswidrig sei. Denn laut Auffassung des Gerichts gibt es für die angeordnete Sperrung keine Rechtsgrundlage.

    Die Beklagte hatte sich in diesem Zusammenhang besonders auf den geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) berufen. Doch nach Ansicht des Gerichts lässt sich insbesondere hierauf die Anordnung nicht stützen. Die Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen sei schon im Sinne der in diesem Zusammenhang einschlägigen Normen kein verantwortlicher Diensteanbieter.

    Auch die oben erwähnte Anordnung zu den Mirror-Pages könne aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht weiter bestehen.

    Die ausführliche Begründung des Gerichts kannst du übrigens noch einmal in Ruhe und mit allen Details im Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nachlesen. Die beteiligten Parteien können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

    Nicht das erste Urteil dieser Art

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist dabei nicht das erste Urteil dieser Art. Schon zuvor hatten andere Gerichte ähnlich entschieden und dabei darauf aufmerksam gemacht, dass die Telekommunikationsanbieter keine verantwortlichen Diensteanbieter seien.

    Bei der Durchsetzung des GlüStV 2021 und dem Ziel einer besseren Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland liegt also offensichtlich noch viel Arbeit vor der zuständigen Aufsichtsbehörde. Schließlich soll gerade auch das sogenannte IP-Blocking bei der Bekämpfung des Schwarzmarkts und beim Schutz der Spieler vor illegalen Angeboten helfen.

    Was es genau damit auf sich hat und worum es derweil beim anderen Sperr-Ansatz – dem sogenannten Payment-Blocking – geht, beschreiben wir dir im nachfolgenden Absatz über die Hintergründe.

    Hintergründe: Darum geht’s bei IP-Blocking & Payment-Blocking

    Der GlüStV 2021 führt verschiedene Maßnahmen ein, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Glücksspiel dienen sollen. Hierzu gehören auch das IP-Blocking sowie das Payment-Blocking.

    IP-Blocking bezieht sich auf die Sperrung von Zugriffen auf Online-Glücksspielseiten durch die Internetdienstanbieter (Internet Service Provider).

    Dies bedeutet, dass illegale Glücksspielangebote, die nicht über eine gültige Zulassung verfügen oder gegen andere Bestimmungen des GlüStV 2021 verstoßen, den Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland nicht zugänglich gemacht werden sollen. Durch die Blockierung der IP-Adressen solcher Websites wird der Zugriff auf sie unterbunden.

    Eine weitere wichtige Maßnahme ist das Payment-Blocking. Dies bezieht sich auf die Blockierung von Zahlungstransaktionen im Zusammenhang mit illegalen Online-Glücksspielseiten.

    Zahlungsdienstleister werden dazu verpflichtet, keine Transaktionen mehr für Glücksspielanbieter abzuwickeln, die nicht über eine gültige Lizenz verfügen oder gegen andere Vorschriften des GlüStV verstoßen. Durch diese Maßnahme wird versucht, den Geldfluss zu unterbinden und illegale Glücksspielaktivitäten einzudämmen.

    Deutlich mehr Schwung beim Thema Payment-Blocking

    IP-Blocking und Payment-Blocking sollen dazu beitragen, den Schwarzmarkt für Online-Glücksspiel einzudämmen und den Verbraucherschutz zu stärken. Durch die Sperrung des Zugangs zu illegalen Glücksspielangeboten wird das Angebot an sicheren und regulierten Glücksspielplattformen gefördert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so vor betrügerischen oder unseriösen Anbietern geschützt werden.

    Eine Sache zeigt sich dabei recht deutlich und wird auch durch das aktuelle Urteil vom Verwaltungsgericht Koblenz abermals unterstrichen. Die Umsetzung des IP-Blockings kommt nur sehr schleppend voran und steht mitunter vor ziemlich hohen Hürden.

    In unserem Artikel über “IP-Blocking & Netzsperre durch GGL” haben wir uns einmal ausführlicher mit der Thematik befasst. Schau am besten einmal vorbei!

    Deutlich mehr Schwung ist hingegen beim Payment-Blocking zu erkennen. Denn viele Banken haben frühzeitig erkennen lassen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Entsprechend wurden zeitnah Maßnahmen ergriffen, um unter anderem dem sogenannten Mitwirkungsverbot gerecht zu werden.

    Den Glücksspielfreunden in Deutschland ist derweil zu wünschen, dass die Maßnahmen mehr und mehr greifen. Dies ist wichtig, damit der Schwarzmarkt erfolgreich bekämpft werden kann und die Spieler in Deutschland vor unseriösen Angeboten geschützt werden.

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