Gauselmann Gruppe erzielt Erfolg vor Bremer Gericht

Erfahre mehr über den Erfolg der Gauselmann Gruppe vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Alle Hintergründe und Infos auf einen Blick!

Benjamin Dziersk Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 12.07.2023

Gauselmann Gruppe erzielt Erfolg vor Bremer Gericht

Erfahre mehr über den Erfolg der Gauselmann Gruppe vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Alle Hintergründe und Infos auf einen Blick!

Inhaltsverzeichnis

    Gauselmann Gruppe erfolgreich vor Bremer Verwaltungsgericht

    Laut einem Pressebericht der Gauselmann Gruppe hat das Unternehmen einen Erfolg vor dem Bremer Verwaltungsgericht erzielt. Worum es dabei ging und wie es zu der Klage des deutschen Glücksspielunternehmens kam, erklären wir dir im Folgenden.

    Die Hintergründe der Klage

    In Bremen sorgte das neue Landesglücksspielgesetz für Ärger. Dieses ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten, um unter anderem die Bestimmungen des geltenden Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) umzusetzen. Soweit so gut – doch das Bremer Landesglücksspielgesetz bringt auch verschärfte Regelungen mit sich, die zu einem Kahlschlag bei stationären Glücksspielangeboten führen könnten.

    So hat Bremen bundesweit die strengsten Abstandsregelungen eingeführt: Zwischen Spielhallen und Wettanbietern muss es nun einen Mindestabstand von 500 Metern geben. Ursprünglich lag dieser bei 250 Metern. Doch das ist noch nicht alles: 500 Meter Abstand müssen auch zu Schulen eingehalten werden, obwohl dies im GlüStV gar nicht vorgesehen sei. Weiterhin gelten diese Mindestabstände nicht nur für Neuansiedlungen, sondern auch bestehende Glücksspielangebote.

    Viele stationäre Glücksspielbetriebe stehen vor dem Aus

    Bei einer Unterschreitung des eben genannten Mindestabstandes müssten die betroffenen Betriebe schließen. Nach Behördenangaben würden von rund 150 Spielhallen und Wettbüros nur noch 30 Betriebe fortbestehen können. Der Gauselmann Gruppe zufolge handle es sich bei diesem „willkürlichen Kahlschlag“ um einen verfassungswidrigen Eingriff. Daher gab das Unternehmen bekannt, dass die mit der Gauselmann Gruppe verbundenen Unternehmen XTiP Sportwetten Shops und Bührmann A + I gegen das Bremer Landesglücksspielgesetz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.

    Alle Infos zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts

    Noch bevor die XTiP Sportwetten Shops GmbH gegen das Bremer Landesglücksspielgesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, hat das Unternehmen gegen die Versagung des Weiterbetriebs ihrer Sportwettbüros in Bremen ab dem 1. Juli 2023 geklagt. Die Innenbehörde Bremens hatte für deren Öffnung bisher keine über den 30. Juni 2023 hinausgehenden Erlaubnisse erteilt.

    In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren habe das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Auf Grundlage dieses Beschlusses können die XTiP Sportwetten Shops an den Bremer Standorten vorerst geöffnet bleiben – zumindest bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung getroffen wurde. Dabei handelt es sich um die Wettbüros an den Standorten Bahnhofsplatz 29–31, Kirchhuchtinger Landstraße 49 und Zur Vegesacker Fähre 2.

    Bereits ein Jahr zuvor standen die Bremer Wettbüros im Fokus der Behörde

    Schon vor einem knappen Jahr mussten die Sportwettbüros der Hansestadt aufgrund einer Änderung des Bremer Glücksspielgesetzes schließen. Damals mussten die Wettveranstalter darlegen, woher ihr Geld für die Geschäftsgründung stammt. Dem Innensenator Ulrich Mäurer zufolge war dies notwendig, um ein „Schlupfloch im bundesweit geltenden Geldwäschegesetz“ zu schließen.

    Die Gauselmann Gruppe konnte jedoch für XTiP die lückenlose Herkunft ihres Gründungskapitals belegen und damit den rechtmäßigen Betrieb ihrer Wettshops beweisen. Somit konnten die Sportwettbüros schnell wieder geöffnet werden.

    Exkurs zur Gauselmann Gruppe und XTiP

    Bei der Gauselmann Gruppe handelt es sich um eine familiengeführte Unternehmensgruppe in der Unterhaltungs- und Freizeitwirtschaft, die 1957 gegründet wurde. Seit 2013 ist die Gauselmann Gruppe unter der Marke XTiP auf dem deutschen Sportwettenmarkt aktiv. Mit seinen eigenen Wettbüros und Franchise-Standorten stellt XTiP seinen Spielern ein stationäres Spielangebot zur Verfügung. Doch auch im Bereich der Online-Sportwetten ist die Marke vertreten.

    Im Jahr 2020 wurde die XTiP Sportwetten Vertrieb GmbH in die Merkur Sportwetten GmbH eingegliedert. Diese ist seither für das Franchise-Geschäft auf dem deutschen Sportwettenmarkt verantwortlich, während die Marke XTiP für den nationalen Vertrieb erhalten wurde.

    Fazit

    Die Zeit wird zeigen, wie es mit der Verfassungsbeschwerde der Gauselmann Gruppe weitergeht und ob tatsächlich so viele Spielhallen und Wettbüros schließen müssen. Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht macht zwar Hoffnung, dennoch muss das Hauptsacheverfahren abgewartet werden. Für die stationären Glücksspielanbieter in Bremen heißt es daher weiterhin „Daumen drücken“.

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