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Ärger um das Bremer Glücksspielgesetz: Anbieter reichen Verfassungsbeschwerde ein
Es gibt Ärger um das neue Bremer Landesglücksspielgesetz. Wie die Gauselmann Gruppe in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gegeben hat, haben die mit ihr verbundenen Unternehmen Bührmann A + I sowie XTiP Sportwetten Shops Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.
Hintergrund ist ein Streit um die mit dem Bremer Gesetz verschärften Bestimmungen zu den Mindestabständen zwischen den stationären Glücksspielangeboten von Spielhallen und Wettanbietern.
Mehr zu den genaueren Hintergründen erfährst du hier im Beitrag auf Casino Gesetze.
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021)
In Bremen ist am 1. Juli 2023 das neue Landesglücksspielgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Regelwerk sollten unter anderem die Bestimmungen des 2021 in Kraft getretenen neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) im Bremer Landesrecht umgesetzt und verankert werden.
Mit dem GlüStV 2021 hat es verschiedene umfangreiche Veränderungen im Bereich des Glücksspiels gegeben, besonders beim Online-Glücksspiel. So ist unter anderem das Angebot von virtuellen Automatenspielen in Online-Spielotheken bundesweit erlaubnisfähig geworden. Mehr dazu erfährst du am Ende dieses Artikels im Abschnitt: “Hintergrund: Der GlüStV 2021”.
Kritik an den verschärften Bestimmungen
Nach Ansicht der Gauselmann Gruppe werde die Gesetzesänderung in Bremen jedoch gerade dazu genutzt, die bestehenden Bestimmungen für stationäre Spielhallen und Wettbüros zu erweitern und zu verschärfen.
Ziel sei eine drastische Reduzierung des Glücksspielangebots in Bremen, ausgenommen die staatlichen Spielbanken.
“Das Mittel der Wahl war die Verdopplung der Mindestabstände zwischen Spielhallen von 250 auf 500 Meter sowie die Einführung von 500-Meter-Abständen zu Schulen und Wettbüros. Damit hat der Stadtstaat Bremen bundesweit die strengsten Abstandsregelungen, zusätzlich zu den bereits bestehenden bauplanungsrechtlichen Ausschlüssen”, wird die Gauselmann Gruppe in verschiedenen Beiträgen zum Thema zitiert.
Viele bestehende Betriebe vor dem Aus
Die Mindestabstände zu Schulen seien dabei gar nicht im GlüStV 2021 vorgesehen und würden auch für bestehende Angebote gelten. Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands müssten die betroffenen Betriebe nun schließen.
Auch über das Vorgehen bei einer Unterschreitung des Mindestabstands zwischen Spielhallen oder Wettbüros gibt es Unmut. Denn in solch einem Fall würde ein intransparentes Verfahren durchgeführt, an dessen Ende eventuell ein Losentscheid über eine mögliche Genehmigung entscheide.
“Kahlschlag” droht: Bleiben nur noch 30 Betriebe?
Zusätzlich problematisch: Die genauen Folgen seien noch nicht abschätzbar, die Verwaltung könne die konkreten Auswirkungen der Bestimmungen noch nicht benennen. Doch nach Behördenangaben werden aller Voraussicht nach nur ca. 30 der aktuell ungefähr 150 Spielhallen und Wettbüros in Bremen auf Grundlage der Bestimmungen fortbestehen können.
Die Gauselmann Gruppe ist sich sicher, dass ein derart umfassender und “willkürlicher Kahlschlag” einen verfassungswidrigen Eingriff darstelle. Auch seien vor dem Hintergrund der Bestimmungen bezüglich des 500 Meter umfassenden Mindestabstands und den verbleibenden Spielhallen und Schulen weder Neuansiedlungen noch ein Ausweichen auf andere Standorte möglich.
Bei der Gauselmann Gruppe erkennt man hierin eine “verfassungs- und europarechtswidrige Marktabschottung”. Die Spielhallen würden in den Innenstadtbereichen Bremens sowie Bremerhavens beseitigt, während die Spieler auf die staatlich betriebenen Spielbanken des Landes Bremen ausweichen könnten.
Spielhallen vorerst weiter geduldet
Derweil wurde bekannt, dass die Spielhallen in Bremen auch über den 30. Juni hinaus und trotz der Abstandsregeln in Bremen vorerst weiterhin geduldet werden. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag “Bremer Spielhallen werden weiter geduldet”.
Eine endgültige und nachhaltige Klärung werden dann hoffentlich bald die Gerichte herbeiführen. Wir sind gespannt, ob die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird und wie sich die Dinge in Bremen entwickeln werden. Wir bleiben für dich dran!
Hintergrund: Der GlüStV 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 ist ein bundesweit geltendes Regelwerk in Deutschland, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Glücksspiele festlegt. Der Vertrag wurde von den 16 deutschen Bundesländern unterzeichnet und trat am 1. Juli 2021 in Kraft.
Er ersetzt den vorherigen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 und bringt einige wichtige Änderungen und Neuerungen mit sich.
Maßnahmen für besseren Spieler- und Jugendschutz
Ein zentrales Ziel des Glücksspielstaatsvertrags ist es, den Spielerschutz zu stärken und die Gefahren von Glücksspielsucht zu minimieren. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt, etwa die Einrichtung eines bundesweiten Sperrsystems.
Zudem werden die Anbieter verpflichtet, effektive Maßnahmen zur Prävention von Glücksspielsucht zu ergreifen und Spielerschutzprogramme anzubieten.
Erlaubnisfähiges Online-Glücksspiel
Der GlüStV 2021 bringt auch eine Liberalisierung des Online-Glücksspielmarkts mit sich. Er erlaubt erstmals bundesweit die Vergabe von Lizenzen für virtuelle Automatenspiele. Die Lizenzvergabe erfolgt jedoch unter strengen Auflagen und nur an Anbieter, die hohe Standards im Spielerschutz und bei der Bekämpfung von Geldwäsche erfüllen.
Mit der Öffnung des Online-Glücksspielmarkts wird eine rechtliche Grauzone beseitigt und ein regulierter Markt geschaffen.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Ein weiterer wichtiger Aspekt des GlüStV 2021 ist die Zusammenarbeit der Bundesländer bei der Überwachung und Regulierung des Glücksspielmarkts. Hierzu wurde mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) eine zentrale Aufsichtsbehörde eingerichtet. Diese ist für die Zulassung der Anbieter sowie die Kontrolle zuständig.