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Bremer Spielhallen werden weiter geduldet
Wie der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV) mitteilte, werden die Spielhallen in Bremen über den 30. Juni 2023 hinaus geduldet. Laut NAV-Justiziar Prof. Florian Heinze hätten die zahlreich eingereichten Eilanträge der Spielhallenbetreiber sowie die intensiven politischen Gespräche mit der Stadt Bremen zu dieser Kehrtwende geführt. Was es mit dem Kahlschlag der Bremer Spielhallen auf sich hat und wie der aktuelle Stand der Dinge ist, erfährst du im Folgenden.
Neue Mindestabstandsregelung sorgt für Reduzierung der Spielhallen
Am 1. Juli 2023 treten in Bremen verschärfte Abstandsregelungen für Spielhallen und Wettbüros in Kraft. Zuvor mussten Spielotheken und Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern zueinander haben. Ab Juli wird dieser Abstand auf 500 Meter erhöht. Dabei müssen die Spielstätten sowohl zueinander als auch zu Schulen einen Mindestabstand von 500 Metern aufweisen. Schätzungen zufolge wird sich durch diese Regelung die Anzahl der Bremer Spielhallen von rund 120 auf etwa 30 reduzieren. Die Automatenbranche gibt daher zu bedenken, dass durch diese Maßnahme über 700 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren werden.
Abstandsregelung: Sinn oder Unsinn?
Laut des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer werde die Verschärfung der Abstandsregel dazu beitragen, dass sich die Konzentration der Spielhallen auf ein Minimum reduziere – gerade in den benachteiligten Stadtteilen. Diversen Studien zufolge befänden sich gerade in diesen Stadtteilen die meisten Spielhallen und Wettvermittlungsstellen – nicht nur im Bundesland Bremen, sondern bundesweit.
„Denn dort, wo ohnehin schon die Arbeitslosigkeit höher und das Einkommen niedriger ist, wo es Bildungs- und Integrationsdefizite gibt“, sei das Risiko besonders hoch, dem Glücksspiel zu verfallen. In diesem Sinne sieht der Bremer Innensenator die Verschärfung der Abstandsregelung als notwendige Maßnahme zum Spielerschutz.
Doch so einfach ist es nicht. Durch das sinkende Angebot für legales Glücksspiel könnte das illegale Angebot weiteren Zulauf erhalten. Dies würde jedoch den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zuwiderlaufen, da dieser unter anderem zur Eindämmung des Schwarzmarktes beitragen soll.
Schriftliche Erklärung der Stadt Bremen zur weiteren Duldung der Spielotheken
Betreiber, deren Spielhallen über eine Erlaubnis bis zum 30. Juni 2023 verfügen, sollen noch vor dem Inkrafttreten der neuen Abstandsregelung, also vor dem 1. Juli 2023, eine schriftliche Erklärung von der Stadt Bremen erhalten. Diese enthalte Folgendes: „Der Abschluss des Verwaltungsverfahrens wird sich über den 30.06.2023 hinaus verzögern. Vor diesem Hintergrund werden wir nach dem 01.07.2023 bis zum Abschluss des Verfahrens keine Maßnahmen ergreifen, die den derzeitigen Betrieb Ihrer Spielhalle beeinflussen.“
Diese Erklärung sei laut Heinze als eine Duldungserklärung zu verstehen, auch wenn dieser Begriff in der zu erwartenden Erklärung der Stadt keine Verwendung finde. Dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die den Betrieb der Spielstätten beeinflussen, dürfte die Absicht der Behörde erkennen lassen: Und zwar den Weiterbetrieb der Spielhallen zu ermöglichen – auch ohne Abschluss des Genehmigungsverfahrens über den 30. Juni hinaus.
Prof. Heinze wies in diesem Zusammenhang jedoch nochmals darauf hin, dass die Erklärung der Stadt Bremen nur für Spielhallen gelte, die bereits über eine Genehmigung bis Ende Juni 2023 verfügen.
Viele Spielhallenbetreiber hatten bereits Eilanträge gestellt
Um einen vorübergehenden Weiterbetrieb zu sicheren, hatte der NAV seinen Mitgliedern empfohlen, für ihre Spielhallen beim Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag zu stellen. Dieser Empfehlung seien nahezu alle Spielhallenbetreiber nachgegangen.
Die Eilanträge seien notwendig gewesen, da die Stadt Bremen für die Zeit nach dem 1. Juli 2023 noch keine Genehmigungen für den Weiterbetrieb ausgestellt hatte. Ohne eine behördliche Genehmigung könnten die Spielhallen jedoch nicht rechtssicher weiterbetrieben werden. Ein ungenehmigter Weiterbetrieb wäre hingegen laut § 284 StGB unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels und somit strafbar.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, wie viele Spielhallen angesichts der neuen Abstandsregelung weiter bestehen werden und wann es zu den ersten Schließungen kommen wird. Auch die Folgen der Spielhallenschließungen lassen sich aktuell noch nicht abschätzen. Wird sich dadurch der Spielerschutz verbessern oder doch eher der Schwarzmarkt des illegalen Glücksspiels aufblühen? Die Zeit wird es zeigen!