Frankreich: Rechnungshof empfiehlt Einführung einer Steuer auf Glücksspielgewinne

Der französische Rechnungshof plädiert dafür, Glücksspielgewinne künftig als eine Form von Einkommen zu versteuern. Hierfür kommen verschiedene Steuermodelle in Betracht.

Sonja Çeven Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 30.12.2024

Frankreich: Rechnungshof empfiehlt Einführung einer Steuer auf Glücksspielgewinne

Der französische Rechnungshof plädiert dafür, Glücksspielgewinne künftig als eine Form von Einkommen zu versteuern. Hierfür kommen verschiedene Steuermodelle in Betracht.

Inhaltsverzeichnis

    Der Rat für verpflichtende Abgaben (CPO) des französischen Rechnungshofes empfiehlt die Einführung einer Steuer auf Gewinne aus dem Glücksspiel. Unter Berücksichtigung eines jährlichen Freibetrags würde dies im Vergleich zur ausschließlichen Besteuerung der Bruttospielerträge auf Seiten der Betreiber eine insgesamt fairere Verteilung der Steuerlast gewährleisten, argumentiert der Hof.

    Verschiedene Steuermodelle denkbar

    Laut dem CPO des Rechnungshofes handle es sich bei der aktuell reinen Besteuerung der Bruttospielerträge um ein unzureichendes Modell. Diese Form der Besteuerung sei nämlich weder personalisiert noch progressiv. Je höher die Gewinne auf Seiten der Spieler ausfielen, desto geringer sei die Steuerlast der Betreiber, was eine paradoxe Situation ergebe. 

    Gerechter wäre es, wenn die Steuer auf die Gewinne der Spieler erhoben würden, schlussfolgert der CPO. Hierfür gebe es verschiedene Ansatzpunkte, um ein möglichst faires System zu schaffen. 

    Eine Möglichkeit sei es, nur regelmäßige Gewinne aus dem Glücksspiel zu versteuern. Diese würden dann als nicht-gewerbliches Einkommen eingestuft und ähnlich wie Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten besteuert. 

    Dies habe jedoch zum einen den Nachteil, dass nur „professionelle” Spieler Steuern zahlen müssten. Zum anderen könnten Glücksspiel-Verluste im Gegenzug von der Steuer abgesetzt werden, was nicht zielführend sei. 

    Sinnvoller hingegen sei die zweite Option, nach der eine gänzlich neue Steuerkategorie eingeführt würde. Hierbei würden alle Gewinne ab dem ersten Euro nach Abzug der getätigten Einsätze versteuert. Eine Verlustanrechnung auf andere Einkünfte wäre dabei nicht erlaubt. 

    Vergleichbar sei dieses Modell mit der Behandlung von Kapitalerträgen, die ebenfalls unabhängig von ihrer Regelmäßigkeit besteuert würden. Ein Steuerfreibetrag, zum Beispiel 500 € pro Jahr, könnte hier leicht eingeführt werden. 

    Neben der Glücksspiel-Einkommensteuer müssten auch Sozialabgaben geleistet werden. Gewinne aus dem Glücksspiel würden dabei als Einkünfte aus Aktivität behandelt und unterlagen damit den üblichen Sozialabgaben. Es gelte zudem das Territorialitätsprinzip, welches auch Spieler mit Wohnsitz im Ausland verpflichte, ihre Gewinne in Frankreich zu versteuern. 

    Gleichzeitig müssen Franzosen ihre Glücksspielgewinne im Ausland in Frankreich deklarieren. Doppelbesteuerungsabkommen würden dafür  sorgen, doppelte Steueranrechnungen zu vermeiden.

    Ein Statement gegen das Glücksspiel

    Grund für die Forderung nach einer Gewinnsteuer sei aber nicht nur die Annahme, dass eine solche fairer sei als das aktuelle Modell. Es würde zudem eine wichtige Signalwirkung gegen das Glücksspiel setzen. Glücksspiele seien grundsätzlich risikobehaftet und könnten negative individuelle und soziale Folgen haben. 

    Durch eine Steuer auf die Spielgewinne könnten Spielteilnehmer womöglich abgeschreckt werden, regelmäßig am Glücksspiel teilzunehmen. Die aktuelle Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Glücksspiel hingegen habe den gegenteiligen Effekt. Anbieter nutzen diesen Umstand, um für die Glücksspielteilnahme zu werben. 

    Eine Besteuerung hingegen hätte ein dämpfendes Signal, welches das Glücksspiel als weniger attraktive Aktivität darstellen würde. Laut einer Umfrage von France Strratégie aus dem Jahr 2017 sei die Akzeptanz  einer solchen Steuer in der französischen Bevölkerung bereits vorhanden. 

    Sie sei dabei höher als gegenüber der Besteuerung von regulären Einkommen, Erbschaften und Immobiliengewinnen. Sie würde vielmehr ähnlich gut ankommen wie die Besteuerung von Kapitaleinkünften.

    Weitere relevante News

    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

    Weitere relevante Ratgeber