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EU-Kommission fordert Rückzahlung unzulässiger Beihilfen für WestSpiel
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Nordrhein-Westfalen (NRW) staatliche Beihilfen in Höhe von über 64 Millionen Euro, die an den Glücksspielanbieter Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG (WestSpiel) geflossen sind, als unzulässig zurückfordern muss.
Details der EU-Untersuchung
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine mehrjährige Untersuchung der EU, die Unregelmäßigkeiten bei der staatlichen Unterstützung von WestSpiel aufdeckte. Die betroffenen Beihilfen umfassen sowohl Verlustabdeckungen als auch eine Kapitalzuführung durch die NRW.BANK.
Die Untersuchung der EU-Kommission wurde im Dezember 2019 eingeleitet und fokussierte auf zwei zentrale Maßnahmen:
Jährliche Verlustabdeckung (2009–2015):
Die NRW.BANK deckte in diesem Zeitraum Verluste von WestSpiel in Höhe von 63,6 Millionen Euro.
Kapitalzuführung (2015):
Eine einmalige Kapitalzuführung von 64,8 Millionen Euro wurde genehmigt, nachdem WestSpiel über Jahre hinweg negative Betriebsergebnisse verzeichnet hatte.
Die Kommission kam zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den beiden Maßnahmen. Während die Verlustabdeckung nicht als unzulässige Beihilfe eingestuft wurde, sieht die EU in der Kapitalzuführung eine klare Wettbewerbsverzerrung.
Kapitalzuführung als Wettbewerbsverzerrung
Laut EU-Kommission handelt es sich bei der Kapitalzuführung von 64,8 Millionen Euro um eine mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbare Maßnahme. Entscheidende Punkte der Begründung:
Die Kapitalzuführung ist dem Staat zuzurechnen, da die NRW.BANK stark durch staatliche Entscheidungen beeinflusst wird.
WestSpiel erhielt einen wirtschaftlichen Vorteil, den ein privater Kapitalgeber unter ähnlichen Umständen nicht gewährt hätte. Insbesondere wurde kritisiert, dass ein privater Investor angesichts der anhaltend schlechten Finanzlage von WestSpiel von einer solchen Kapitalzuführung abgesehen hätte.
Auf dieser Grundlage ordnete die EU-Kommission die Rückforderung der 64,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an, um die verursachte Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen.
Aussagen der NRW.BANK zufolge lägen die Entscheidungsgründe der EU-Kommission bis dato nicht vor. Eine Sprecherin erklärte:
„Es handelt sich um komplexe juristische Fragestellungen. Daher ist die Entscheidung der Kommission nun zunächst eingehend zu prüfen und zu analysieren.“
Verkauf an die Gauselmann Gruppe
Die WestSpiel-Gruppe, einst staatlich geführt, wurde im September 2021 an die private Gauselmann Gruppe verkauft. Der Kaufpreis betrug 141,8 Millionen Euro. Der Glücksspielanbieter aus Espelkamp betreibt die vier Spielbanken in Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund und Duisburg seither unter der Marke „Merkur“.
Die Übernahme ermöglicht Gauselmann zudem die Eröffnung von zwei weiteren Spielbanken in NRW. Der Verkauf, der politisch umstritten war, stieß auf Kritik, insbesondere seitens der SPD-Fraktion im Landtag, die eine mögliche Unterbewertung der Spielbanken und den Einfluss auf den Spielerschutz bemängelte.
Ungeachtet des Verkaufs bleiben die Einnahmen aus der Spielbankabgabe dem Land NRW erhalten. Die Abgabe beträgt 30 Prozent der Bruttospielerträge und erhöht sich für Beträge, die je Spielbank 15 Millionen Euro übersteigen, um weitere 10 Prozent. Die vier Spielbanken erzielten 2019 Spielerträge von rund 117 Millionen Euro und erstmals seit Jahren einen Überschuss von 3,2 Millionen Euro.