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Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat das seit 2023 geltende Rauchverbot in Spielhallen vorerst ausgesetzt. Dieses sei aufgrund der daraus resultierten Ungleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken offenbar rechts- bzw. verfassungswidrig.
Einzelfallentscheidung mit Signalwirkung
Der vorläufigen Entscheidung des Gerichts war die Klage einer Spielhallenbetreiberin vorausgegangen. Im Eilverfahren hat das Gericht nun zugunsten der Klägerin entschieden. In ihrer Spielhalle darf daher nun theoretisch in dafür vorgesehenen abgetrennten Bereichen wieder geraucht werden.
Auf die anderen Spielotheken im Bundesland hat die gerichtliche Entscheidung aber zunächst keine direkten Auswirkungen. Dort gelte das Rauchverbot vorläufig weiter, bis es im Hauptsacheverfahren zu einem endgültigen Urteil komme.
Der Automaten-Verband-Saar (AVS) mahnt die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen im Land, vorschnell zu handeln und das Rauchen ebenfalls wieder zu gestatten. Indes appelliert der Verband an das Wirtschaftsministerium und das Landesverwaltungsamt, diesbezüglich eine vorübergehende Entscheidung zu treffen.
Sobald eine solche vorliege, informiere der AVS seine Mitglieder, ob das Rauchverbot auch in ihren Etablissements vorerst als ausgesetzt betrachtet werden dürfe, heißt es weiter.
Saarlands striktes Spielhallengesetz
Im bundesweiten Vergleich gilt das saarländische Spielhallengesetz (SSpielhG) als vergleichsweise streng. Gemäß §11 ist das Gestatten des Rauchens in den Spielhallen des Landes eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € bestraft werden kann.
Aber auch in anderen Aspekten gibt es starre Vorschriften, die andere Bundesländer im Vergleich aufgelockert haben. So hält das Saarland an den 500 Meter Mindestabstand per Luftlinie zwischen Spielhallen fest. In Ländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es hier Ausnahmeregelungen, gemäß der der Abstand auf 100 Meter verringert werden kann.
Zudem hat die SPD-Regierung des Bundeslandes im letzten Jahr auch die Regelungen der Öffnungszeiten verschärft. So beginnt die tägliche Sperrzeit nun bereits um 2 Uhr morgens und endet um 10 Uhr. Zuvor konnten die Spielotheken bis 4 Uhr morgens geöffnet sein.